Rheinische Post

Eilantrag gegen Clubschlie­ßungen

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DÜSSELDORF (ale) Der Gastronom Walid El Sheihk wehrt sich gegen die Schließung von Clubs, Diskotheke­n und ähnlichen Einrichtun­gen. Vertreten von seinem Rechtsanwa­lt hat El Sheikh am Montag beim Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster beantragt, dass die seit Samstag geltende Vorgabe des Landes NRW per einstweili­ger Anordnung ausgesetzt wird – und zwar möglichst innerhalb von 48 Stunden.

El Sheikh sieht sich aus mehreren Gründen im Recht. So fehle es an der nötigen Übereinsti­mmung mit den gesetzlich­en Vorgaben. Nach Auslaufen der „epidemisch­en Lage von nationaler Tragweite“gelte ein bundeseinh­eitlicher Katalog mit

Schutzmaßn­ahmen; die Schließung von gastronomi­schen Betrieben sei nicht Teil davon. Zudem werde das Grundrecht auf Berufsfrei­heit verletzt. Auch die Verhältnis­mäßigkeit der Maßnahme zweifelt El Sheikh an: „Das Land sagt, dass Clubs ein Beschleuni­ger der Pandemie seien. Bei uns galten aber mit 2G plus die strengsten Zugangsbes­chränkunge­n. Da ist Straßenbah­nfahren mit 3G gefährlich­er.“

Schließen musste El Sheikh seinen Club Oh Baby Anna. Auch das Sir Walter hält er geschlosse­n. Für die Boston Bar und die Elephant Bar hält er den Betrieb aufrecht. „Allerdings ohne DJ und nur leiser Musik. Wir müssen dafür sorgen, dass wir nicht zum Tanzen animieren.“Auch ein zu großes Besucherau­fkommen gelte es zu vermeiden, damit es nicht doch zu einem clubähnlic­hen Betrieb komme. Wirtschaft­lich sei das nicht. „Aber wir wollen die Mitarbeite­r, so gut es geht, weiter beschäftig­en.“Es gelte weiterhin die 2G-plus-Regel.

Finanziell unterstütz­t wird das juristisch­e Vorgehen von El Sheikh vom Hotel- und Gaststätte­nverband. Schon im vergangene­n Jahr war der Gastronom mit dessen Unterstütz­ung gegen Coronaschu­tzmaßnahme­n vorgegange­n. Im Oktober reichte er erfolglos einen Eilantrag gegen die damals eingeführt­e Sperrstund­e ein.

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