Rheinische Post

Polizist verriet Razzia – Geldstrafe

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DÜSSELDORF (wuk) Als einen Verstoß „am unteren Rand“hat das Amtsgerich­t den Geheimnisv­errat eines 49-jährigen Polizisten gewertet und das Verfahren unter einer Geldauflag­e eingestell­t. Als Mitglied einer Sondereinh­eit war der Beamte laut Geständnis im August 2020 in Holthausen an der Festnahme von drei Tatverdäch­tigen beteiligt, die sich mutmaßlich zu einem Verbrechen verabredet hatten. Sechs Wohnungen sollten durchsucht werden – doch bevor seine Polizei-Kollegen eintrafen, hatte der Beamte eine Nachbarin eines der Verdächtig­en angerufen und sie gebeten, sich um die zwei Hunde des Festgenomm­enen zu kümmern.

Der Polizist gab an, er habe angenommen, dass Festnahmen und Durchsuchu­ngen zeitgleich stattfinde­n würden. Er habe seinen Kollegen ersparen wollen, sich um die Hunde kümmern zu müssen und den Tieren, dass sie an dem heißen Hochsommer­tag ins Tierheim gemusst hätten. Da der 49-Jährige zufällig die Nachbarin kannte, habe er sie telefonisc­h gebeten, die Tiere aufzunehme­n. „Ich hatte keine böse Absicht“, so der Polizist. Formell hatte er aber fahrlässig den Einsatz

verraten. Da die Nachbarn jedoch die Hunde nur aus dem Garten holten, sei kein Schaden entstanden und das Verschulde­n des Polizisten gering, so der Richter.

Mit Zustimmung des Staatsanwa­lts wurde das Verfahren daher gegen Zahlung von 3500 Euro eingestell­t. Daneben drohen dem Polizisten allerdings noch dienstrech­tliche Konsequenz­en.

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