Polizist verriet Razzia – Geldstrafe
DÜSSELDORF (wuk) Als einen Verstoß „am unteren Rand“hat das Amtsgericht den Geheimnisverrat eines 49-jährigen Polizisten gewertet und das Verfahren unter einer Geldauflage eingestellt. Als Mitglied einer Sondereinheit war der Beamte laut Geständnis im August 2020 in Holthausen an der Festnahme von drei Tatverdächtigen beteiligt, die sich mutmaßlich zu einem Verbrechen verabredet hatten. Sechs Wohnungen sollten durchsucht werden – doch bevor seine Polizei-Kollegen eintrafen, hatte der Beamte eine Nachbarin eines der Verdächtigen angerufen und sie gebeten, sich um die zwei Hunde des Festgenommenen zu kümmern.
Der Polizist gab an, er habe angenommen, dass Festnahmen und Durchsuchungen zeitgleich stattfinden würden. Er habe seinen Kollegen ersparen wollen, sich um die Hunde kümmern zu müssen und den Tieren, dass sie an dem heißen Hochsommertag ins Tierheim gemusst hätten. Da der 49-Jährige zufällig die Nachbarin kannte, habe er sie telefonisch gebeten, die Tiere aufzunehmen. „Ich hatte keine böse Absicht“, so der Polizist. Formell hatte er aber fahrlässig den Einsatz
verraten. Da die Nachbarn jedoch die Hunde nur aus dem Garten holten, sei kein Schaden entstanden und das Verschulden des Polizisten gering, so der Richter.
Mit Zustimmung des Staatsanwalts wurde das Verfahren daher gegen Zahlung von 3500 Euro eingestellt. Daneben drohen dem Polizisten allerdings noch dienstrechtliche Konsequenzen.