Rheinische Post

Stadt: Trampoline in Kleingärte­n sind prinzipiel­l erlaubt

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DÜSSELDORF (rö) Nach weiterer rechtliche­r Prüfung sieht die Landeshaup­tstadt Düsseldorf keinen Grund für ein generelles Verbot von Trampoline­n in Kleingärte­n: „Nach der derzeit gültigen Kleingarte­nverordnun­g wären diese prinzipiel­l gestattet.“Das stellte Umweltdeze­rnentin Helga Stulgies in einer Pressemitt­eilung klar. Die Umsetzung dazu würden jedoch die Kleingarte­nvereine nach Empfehlung des Stadtverba­ndes treffe, so die Stadt weiter. Der Stadtverba­nd der Kleingärtn­er hatte das Verbot vor einigen Wochen beschlosse­n. Dagegen war eine Petition durch einen Kleingarte­nnutzer gestartet worden.

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