Stadt: Trampoline in Kleingärten sind prinzipiell erlaubt
DÜSSELDORF (rö) Nach weiterer rechtlicher Prüfung sieht die Landeshauptstadt Düsseldorf keinen Grund für ein generelles Verbot von Trampolinen in Kleingärten: „Nach der derzeit gültigen Kleingartenverordnung wären diese prinzipiell gestattet.“Das stellte Umweltdezernentin Helga Stulgies in einer Pressemitteilung klar. Die Umsetzung dazu würden jedoch die Kleingartenvereine nach Empfehlung des Stadtverbandes treffe, so die Stadt weiter. Der Stadtverband der Kleingärtner hatte das Verbot vor einigen Wochen beschlossen. Dagegen war eine Petition durch einen Kleingartennutzer gestartet worden.