Rheinische Post

Für Gespräche in der Arbeitsage­ntur gilt 2G

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(RP) Die Arbeitsage­nturen haben die 2G-Regel für persönlich­e Gespräche vor Ort eingeführt. Für diese ist der Personalau­sweis mitzubring­en und der Nachweis erforderli­ch, geimpft oder genesen zu sein. Empfohlen wird, einen Termin zu vereinbare­n. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisc­h beraten oder können eine Kurzberatu­ng an einem Notfallsch­alter wahrnehmen.

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