Heil will 87 Prozent Kurzarbeitergeld
Die Regelungen zur Hilfe in der Pandemie wurden bereits verlängert. Jetzt will die Ampel die Sätze erhöhen. Der Bundestag diskutiert über die Impfpflicht.
BERLIN Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das bereits bis 31. März verlängerte Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhöhen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium unserer Redaktion mit. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in die Beratungen zur Stärkung der Impfprävention
am Dienstag im Bundestag eingebracht.
Der Antrag sieht unter anderem vor, dass ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden sollen. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, beträgt der Satz 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies soll für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.
„Auch in der vierten Welle stehen wir den Betrieben und Beschäftigten weiter zur Seite und verlängern deswegen auch die erhöhten Sätze beim Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022. Das gibt den Beschäftigten, die schon lange in Kurzarbeit sind, soziale Sicherheit und den Betrieben die Möglichkeit, ihre Fachkräfte im Winter zu halten, um im Frühjahr durchstarten zu können“, sagte Hubertus Heil.
Die Verlängerung der Regelung zu den erhöhten Leistungssätzen beim Kurzarbeitergeld führt den Ministeriumsangaben zufolge zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von schätzungsweise rund 150 Millionen Euro im Jahr 2022. Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat die Änderungen verabschieden.
Teil der abermaligen Anpassung des Infektionsschutzgesetzes ist auch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Ampelparteien verteidigten die Pläne am Dienstag im Bundestag. Bei der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken oder Pflegeheimen, die ab März greifen soll, gehe es um eine Güterabwägung, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar. Hilfsbedürftige Menschen etwa in Pflegeheimen könnten sich nicht aussuchen, von wem sie behandelt würden. Eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen sei unabdingbar. Von Union und AfD kam scharfe Kritik. Mehrere Unionspolitiker forderten, statt immer neuer Nachbesserungen erneut eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Der designierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte die Union daraufhin, die Bevölkerung zu verunsichern. Die Länder hätten die Möglichkeiten, die sie bräuchten, um die Pandemie zu bekämpfen.