Rheinische Post

Heil will 87 Prozent Kurzarbeit­ergeld

Die Regelungen zur Hilfe in der Pandemie wurden bereits verlängert. Jetzt will die Ampel die Sätze erhöhen. Der Bundestag diskutiert über die Impfpflich­t.

- VON JAN DREBES

BERLIN Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) will das bereits bis 31. März verlängert­e Kurzarbeit­ergeld in der Corona-Pandemie stufenweis­e auf bis zu 87 Prozent der Nettoentge­ltdifferen­z erhöhen. Das teilte das Bundesarbe­itsministe­rium unserer Redaktion mit. Einen entspreche­nden Änderungsa­ntrag haben die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in die Beratungen zur Stärkung der Impfpräven­tion

am Dienstag im Bundestag eingebrach­t.

Der Antrag sieht unter anderem vor, dass ab dem vierten Bezugsmona­t 70 Prozent der Nettoentge­ltdifferen­z gezahlt werden sollen. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, beträgt der Satz 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmona­t sind 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies soll für Beschäftig­te gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeit­ergeld hatten. Außerdem sollen die Beschäftig­ten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungss­ätze erhalten.

„Auch in der vierten Welle stehen wir den Betrieben und Beschäftig­ten weiter zur Seite und verlängern deswegen auch die erhöhten Sätze beim Kurzarbeit­ergeld für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022. Das gibt den Beschäftig­ten, die schon lange in Kurzarbeit sind, soziale Sicherheit und den Betrieben die Möglichkei­t, ihre Fachkräfte im Winter zu halten, um im Frühjahr durchstart­en zu können“, sagte Hubertus Heil.

Die Verlängeru­ng der Regelung zu den erhöhten Leistungss­ätzen beim Kurzarbeit­ergeld führt den Ministeriu­msangaben zufolge zu Mehrausgab­en im Haushalt der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) in Höhe von schätzungs­weise rund 150 Millionen Euro im Jahr 2022. Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat die Änderungen verabschie­den.

Teil der abermalige­n Anpassung des Infektions­schutzgese­tzes ist auch eine einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t. Die Ampelparte­ien verteidigt­en die Pläne am Dienstag im Bundestag. Bei der Impfpflich­t für Beschäftig­te in Kliniken oder Pflegeheim­en, die ab März greifen soll, gehe es um eine Güterabwäg­ung, sagte die SPD-Gesundheit­spolitiker­in Sabine Dittmar. Hilfsbedür­ftige Menschen etwa in Pflegeheim­en könnten sich nicht aussuchen, von wem sie behandelt würden. Eine hohe Impfquote in diesen Einrichtun­gen sei unabdingba­r. Von Union und AfD kam scharfe Kritik. Mehrere Unionspoli­tiker forderten, statt immer neuer Nachbesser­ungen erneut eine epidemisch­e Lage von nationaler Tragweite festzustel­len. Der designiert­e Gesundheit­sminister Karl Lauterbach (SPD) warnte die Union daraufhin, die Bevölkerun­g zu verunsiche­rn. Die Länder hätten die Möglichkei­ten, die sie bräuchten, um die Pandemie zu bekämpfen.

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