So wird 2G im NRW-Handel kontrolliert
Bisher musste der Status nur stichprobenartig geprüft werden, ab jetzt gilt das bei jedem Kunden.
Dass im bundesdeutschen Einzelhandel bis auf die Anbieter des täglichen Bedarfs (unter anderem Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandel und Gartencenter) die 2G-Regel gelten soll, also nur noch Geimpfte und Genesene in die Läden dürfen, hat die Branche schon extrem frustriert. Sie fürchtet um ihr Geschäft in der Vorweihnachtszeit. Die Ladeninhaber müssen sich zudem in den meisten Fällen auch noch selbst um die Kontrollen der Kunden kümmern.
Und das läuft in NRW ab diesem Mittwoch nach verschärften Kriterien. Bis Dienstagabend mussten die Ladeninhaber die Daten der Kunden nur stichprobenartig erfassen, jetzt soll bis zum 21. Dezember niemand mehr in den Laden dürfen, der seinen Impf- oder Genesenenstatus nicht nachweisen kann. Das ist anders als beispielsweise in
Schleswig-Holstein und RheinlandPfalz, wo auf jeden Fall nur stichprobenartig überprüft wird. „Das hätten wir uns für Nordrhein-Westfalen auch so gewünscht“, sagt Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW. Insofern gibt es auch bei der 2G-Kontrolle schon wieder unterschiedliche Verfahren in einzelnen Bundesländern.
„Wir hoffen noch auf eine gegebenenfalls kurzfristige Anpassung der Corona-Schutzverordnung zur Klarstellung und Erleichterung der Möglichkeit zur Ausgabe zum Beispiel von Armbändchen zur Erleichterung der Kontrolle von Genesenennachweisen und bereiten uns darauf vor“, so Achten am Dienstagabend. Solche Bändchen gibt es beispielsweise schon in Bremen, wo die Kunden entweder in Läden oder nach der Kontrolle auf den Weihnachtsmärkten mit solchen Erkennungszeichen ausgestattet werden und anderswo dann nicht mehr kontrolliert werden.
Die Komplett-Kontrollen in NRW gestalten sich wie folgt: Ladeninhaber müssen sich von Kunden nicht nur den Impfpass oder den Genesenennachweis zeigen lassen, sondern auch ein gültiges Ausweisdokument. Das kann beispielsweise der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein sein. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovpassCheck-App verwendet werden.
Möglich sei auch, dass neben den strikten Zugangskontrollen am Eingang ein Teil der Kunden erst im Laden überprüft werde, heißt es. Das Kalkül dabei: Man könnte so Kundenansammlungen vor dem jeweiligen Geschäft vermeiden und damit das Risiko von Infektionen in den Warteschlangen verringern. „Wir wollen die beste Lösung für die Kunden, und dazu gehören Warteschlangen sicherlich nicht“, so Achten. Und: Wo die Behörden gemeinschaftliche Kontrollen erlauben (was beispielsweise durch die Bändchen-Lösung denkbar wäre), reicht auch im Einzelhandel die Stichproben-Variante.
Für jene Menschen, die bislang weder geimpft noch genesen sind, bleibt im Handel nur Click & Collect – online bestellen, beim Händler abholen. Allerdings darf der Kunde auch dann den Laden nicht betreten, sondern muss seine Ware außerhalb des Geschäfts in Empfang nehmen.