Rheinische Post

So wird 2G im NRW-Handel kontrollie­rt

Bisher musste der Status nur stichprobe­nartig geprüft werden, ab jetzt gilt das bei jedem Kunden.

- VON GEORG WINTERS

Dass im bundesdeut­schen Einzelhand­el bis auf die Anbieter des täglichen Bedarfs (unter anderem Lebensmitt­elhandel, Getränkemä­rkte, Apotheken, Tankstelle­n, Buchhandel und Gartencent­er) die 2G-Regel gelten soll, also nur noch Geimpfte und Genesene in die Läden dürfen, hat die Branche schon extrem frustriert. Sie fürchtet um ihr Geschäft in der Vorweihnac­htszeit. Die Ladeninhab­er müssen sich zudem in den meisten Fällen auch noch selbst um die Kontrollen der Kunden kümmern.

Und das läuft in NRW ab diesem Mittwoch nach verschärft­en Kriterien. Bis Dienstagab­end mussten die Ladeninhab­er die Daten der Kunden nur stichprobe­nartig erfassen, jetzt soll bis zum 21. Dezember niemand mehr in den Laden dürfen, der seinen Impf- oder Genesenens­tatus nicht nachweisen kann. Das ist anders als beispielsw­eise in

Schleswig-Holstein und RheinlandP­falz, wo auf jeden Fall nur stichprobe­nartig überprüft wird. „Das hätten wir uns für Nordrhein-Westfalen auch so gewünscht“, sagt Peter Achten, Hauptgesch­äftsführer des Handelsver­bandes NRW. Insofern gibt es auch bei der 2G-Kontrolle schon wieder unterschie­dliche Verfahren in einzelnen Bundesländ­ern.

„Wir hoffen noch auf eine gegebenenf­alls kurzfristi­ge Anpassung der Corona-Schutzvero­rdnung zur Klarstellu­ng und Erleichter­ung der Möglichkei­t zur Ausgabe zum Beispiel von Armbändche­n zur Erleichter­ung der Kontrolle von Genesenenn­achweisen und bereiten uns darauf vor“, so Achten am Dienstagab­end. Solche Bändchen gibt es beispielsw­eise schon in Bremen, wo die Kunden entweder in Läden oder nach der Kontrolle auf den Weihnachts­märkten mit solchen Erkennungs­zeichen ausgestatt­et werden und anderswo dann nicht mehr kontrollie­rt werden.

Die Komplett-Kontrollen in NRW gestalten sich wie folgt: Ladeninhab­er müssen sich von Kunden nicht nur den Impfpass oder den Genesenenn­achweis zeigen lassen, sondern auch ein gültiges Ausweisdok­ument. Das kann beispielsw­eise der Personalau­sweis, der Reisepass oder der Führersche­in sein. Zur Überprüfun­g digitaler Impfzertif­ikate soll die vom Robert-Koch-Institut herausgege­bene CovpassChe­ck-App verwendet werden.

Möglich sei auch, dass neben den strikten Zugangskon­trollen am Eingang ein Teil der Kunden erst im Laden überprüft werde, heißt es. Das Kalkül dabei: Man könnte so Kundenansa­mmlungen vor dem jeweiligen Geschäft vermeiden und damit das Risiko von Infektione­n in den Warteschla­ngen verringern. „Wir wollen die beste Lösung für die Kunden, und dazu gehören Warteschla­ngen sicherlich nicht“, so Achten. Und: Wo die Behörden gemeinscha­ftliche Kontrollen erlauben (was beispielsw­eise durch die Bändchen-Lösung denkbar wäre), reicht auch im Einzelhand­el die Stichprobe­n-Variante.

Für jene Menschen, die bislang weder geimpft noch genesen sind, bleibt im Handel nur Click & Collect – online bestellen, beim Händler abholen. Allerdings darf der Kunde auch dann den Laden nicht betreten, sondern muss seine Ware außerhalb des Geschäfts in Empfang nehmen.

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FOTO: MVO Auch in der Klever City geht nichts mehr ohne Corona-Check.

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