Rheinische Post

Neun Jahre Haft wegen Totschlags an Mutter in Gerresheim

Die Leiche war erst Wochen nach der Tat gefunden worden. Der Angeklagte hatte nach sechs Monaten Untersuchu­ngshaft ein Geständnis abgelegt.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Nur einen Tag nach seinem umfassende­n Geständnis hat das Schwurgeri­cht einen 40-Jährigen wegen Totschlags an seiner Mutter (58) zu neun Jahren Haft verurteilt. Demnach hatte der Sohn nach einem Streit mit der Mutter in deren Gerresheim­er Wohnung im Juni ein Teppichmes­ser gezückt und ihr tödliche Wunden am Hals zugefügt. Angeblich stand er zur Tatzeit unter dem Einfluss von Amphetamin­en und das Opfer soll angetrunke­n gewesen sein. Doch solche Details und die vom Angeklagte­n am Vortag geschilder­te Rahmenhand­lung bezeichnet­e das Gericht jetzt als „dunkel“, weil Teile davon mit den objektiven Tatortbefu­nden nicht übereinsti­mmten. So hatte der Angeklagte behauptet, seine Mutter habe ihn seit seinem Einzug in deren Wohnung täglich beschimpft und provoziert.

Sicher festzustel­len war, dass die 58-Jährige Abwehrverl­etzungen an Gesicht und den Händen hatte, als ihr Leichnam entdeckt wurde. Bis dahin aber waren etliche Tage vergangen, weil der Angeklagte die tote

Mutter zunächst vom Blut gesäubert und dann in einen Koffer verstaut hatte, über den er noch einen Müllsack zog. So versteckte er das Opfer im Keller des Mehrfamili­enhauses in Gerresheim unter etlichen Kartons. Wie die Polizei damals einräumte, ist die Tote im Keller dort zunächst nicht entdeckt worden, stattdesse­n wurde nach der Vermissten­anzeige des jüngeren Sohnes (37) eine breit angelegte Suche nach der Frau gestartet, an der auch Spürhunde beteiligt waren. Denn bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte jegliche Aussage oder gar Hinweise auf den

Verbleib der Mutter verweigert. Erst nach rund sechs Monaten in U-Haft hatte er sich jetzt im Prozess zu einem Geständnis durchgerun­gen.

Darin betonte er nicht nur, dass er die Bluttat bereue und um die Mutter trauere, sondern auch, dass das Zusammenle­ben mit ihr von erhebliche­n Spannungen geprägt gewesen sei. Als sie ihn am Tatwochene­nde unter Alkoholein­fluss erneut provoziert, ihm sogar mit dem Rausschmis­s gedroht habe, sei er unter dem Einfluss von Amphetamin­en nicht in der Lage gewesen, sich wieder zu beruhigen. Einen Schnitt mit dem Teppichmes­ser quer über ihren Hals gab er zu, den zweiten, der später bei der Obduktion festgestel­lt worden war, könne er sich nicht erklären. Die Richter hielten ihm dieses Geständnis zugute, gingen auch davon aus, dass er unter Drogeneinf­luss womöglich enthemmter gewesen sei als sonst. Aber eine Einschränk­ung seiner Schuldfähi­gkeit, die ein milderes Urteil bedeutet hätte, sahen die Richter nach dem Gutachten eines Sachverstä­ndigen nicht. Die Staatsanwä­ltin hatte zehn Jahre Haft beantragt, das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: WUK Die Staatsanwa­ltschaft hat den Mann wegen Totschlags angeklagt.

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