Rheinische Post

Gefragte Christmett­en nur mit 2G oder 3G

Die Bistümer in NRW haben sich darauf verständig­t, Weihnachts­gottesdien­ste in Randzeiten auch ohne Beschränku­ngen anzubieten.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

DÜSSELDORF Die Christmett­e im St. Paulus-Dom in Münster gehört traditione­ll landesweit zu den am stärksten besuchten Gottesdien­sten am Heiligen Abend. Wegen der Pandemie müssen sich die Besucher in diesem Jahr aber vorher im Internet anmelden. Die Plätze in der berühmten römisch-katholisch­en Kirche sind begrenzt; maximal 350 Menschen dürfen die Christmett­e mitfeiern. Am Mittwoch lagen bereits 273 Anmeldunge­n für die Christmett­e im Dom um 17 Uhr vor.

Knapp zwei Wochen vor dem Heiligen Abend halten die Bistümer in Nordrhein-Westfalen Gottesdien­ste rund um die Feiertage ohne Beschränku­ngen grundsätzl­ich für verantwort­bar. „Die Bistümer haben sich darauf verständig­t, dass die Pfarreien 2G oder 3G für die Weihnachts­gottesdien­ste einfordern, bei denen eine hohe Nachfrage zu erwarten ist. Zusätzlich sollen in Randzeiten auch Gottesdien­ste ohne diese Regeln angeboten werden“, sagte der Leiter des Katholisch­en Büros in NRW, Antonius Hamers, unserer Redaktion. „Zusätzlich gelten die üblichen Maßgaben – wie Maske und Abstände“, so Hamers.

Das Katholisch­e Büro NRW legt die Rahmenbedi­ngungen für die Gottesdien­ste in Abstimmung mit der Staatskanz­lei fest. Die letztliche Entscheidu­ng wird in den Gemeinden vor Ort getroffen. Infolge der Pandemie wird es vermutlich überall weniger Plätze bei den Messen geben. „Klar ist, dass wir wegen Corona die Kirchen nicht so voll haben werden wie sonst“, sagte Hamers. Deshalb werde es wie in Münster Anmeldever­fahren geben, „damit niemand weggeschic­kt werden muss und die Gemeinden wissen, wie viele Besucher kommen“, betonte er.

Auch in den Gemeinden der Evangelisc­hen Kirche im Rheinland nehmen die Anfragen zu den Auflagen während der Gottesdien­ste an den Feiertagen stetig zu. „Es wird gefragt, was geht und was nicht. Aber das können wir noch nicht genau sagen. Die aktuelle Coronaschu­tzverordnu­ng gilt bis zum 21. Dezember 2021. Wir müssen abwarten, was danach kommt“, sagte ein Sprecher der Evangelisc­hen Kirche im Rheinland. Die Evangelisc­he Gemeinde in Wuppertal-Vohwinkel bittet beispielsw­eise aber auch jetzt schon um Anmeldunge­n für die Gottesdien­ste am Heiligen Abend; und die Gemeinde weist auf die 3G-Regel hin. Die Gläubigen werden gebeten, infolge der Einlasskon­trollen mehr Zeit einzuplane­n und dementspre­chend früher zu kommen.

Auf gemeinsame­s Singen müssen die Gottesdien­stbesucher auch während der Pandemie vermutlich nicht verzichten. In den katholisch­en Kirchen darf an Weihnachte­n gesungen werden – allerdings nur mit Maske „Die Chöre dürfen ohne Maske singen, aber nur, wenn alle Mitglieder immunisier­t sind“, so Hamers.

Aus Kirchenkre­isen ist zu hören, dass viele Gläubige sich noch abwartend verhalten, ob sie an Heiligaben­d wegen Corona in die Kirche gehen sollen oder nicht. „Eine gewisse Unsicherhe­it und Unentschlo­ssenheit nehmen wir durchaus wahr“, heißt es aus Kirchenkre­isen. „Das sehen wir mancherort­s auch an den bisherigen Anmeldezah­len, die noch nicht überall sehr hoch sind“, hieß es.

In Münster dürften die Gottesdien­ste am Heiligen Abend auf jeden Fall ausgebucht sein. Eine Stunde vor Beginn der Christmett­e ist Einlass im St. Paulus-Dom. Der Gottesdien­st findet unter der 3G-Regel statt: das heißt, dass die Besucher am Eingang kontrollie­rt werden (geimpft, genesen oder getestet; der Antigen-Schnelltes­t darf nicht älter als 24 Stunden alt sein). Im Dom sind die zu einhaltend­en Abstände gekennzeic­hnet. Auch am Sitzplatz besteht Maskenpfli­cht.

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FOTO: PROBSTEIGE­MEINDE ST. VIKTOR/YOUTUBE Die Christen im Rheinland haben bereits Übung mit Weihnachts­gottesdien­sten unter Pandemiebe­dingungen – wie hier im vergangene­n Jahr im Xantener Dom.

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