2G im Handel auch mit Bändchen
Ab sofort gilt die verschärfte Kontrollpflicht im NRW-Einzelhandel. Der setzt auf Kooperation.
Alles, was dem Einzelhandel unter den aktuell erschwerten Bedingungen fürs Einkaufen in der Vorweihnachtszeit hilft, ist in der Branche naturgemäß herzlich willkommen. Dazu gehört in manchen Bundesländern auch die Regelung, dass jene, die an einer Stelle kontrolliert worden sind, dort ein Bändchen bekommen, das sie an allen anderen Verkaufsstellen als bereits überprüfte Kunden ausweist. Diese Regel, die beispielsweise die Hansestadt Bremen schon eingeführt hat, soll jetzt dem Vernehmen nach auch in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW verankert werden.
Damit würde die Regelung vereinheitlicht. Sie macht die Überprüfung der Kunden im Einzelhandel einfacher, weil der Check, ob ein Bändchen am Arm vorhanden ist, weitaus schneller vonstatten geht, als wenn man sich in jedem Fall Impfoder Genesenennachweis und einen Ausweis des Betroffenen zeigen lassen muss. Das gilt zum Beispiel für jene, die gern mal in der Innenstadt mehrere Textilgeschäfte besuchen, um Waren und Preise zu vergleichen oder sich in größerem Stil neu einzukleiden. Nach Angaben des Textilhandelsverbandes BTE gehen rund 32 Prozent der innerstädtischen Modehandelskunden bei einem Shopping-Bummel in drei bis fünf Modegeschäfte, etwa vier Prozent gar in sechs oder mehr. Da kann die ständige Kontrolle des Impfstatus schon nervig werden.
Der Branchenverband HDE hat am Mittwoch bereits für eine bundesweite „Bändchenlösung“geworben.
„Es gibt aktuell ein buntes Durcheinander bei den Regelungen zur Kontrolle von 2G im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs. Das muss dringend vereinheitlicht werden“, sagte HDEHauptgeschäftsführer Stefan Genth der Deutschen Presse-Agentur. Zudem
hat die Kaufhauskette Woolworth beim für NRW zuständigen Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen die 2G-Regelung eingereicht. Ein Gerichtssprecher sagte am Mittwoch, das Unternehmen wolle im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung
erreichen, die jedoch bis auf Weiteres gilt. Also muss sich der Handel damit arrangieren. Ob nun Bändchen oder Stempel, deren Anwendung in Krefeld im Gespräch ist – ob durch die vereinfachten Kontrollen mehr Menschen in die Innenstädte kommen als zuletzt erwartet, bleibt offen. Und sie verändern aller Wahrscheinlichkeit auch nicht das Verhalten mancher unbelehrbaren Zeitgenossen, die ihren Unmut über die staatlich angeordneten Kontrollen gerne mal grundlos an der Belegschaft auslassen. Dazu gehören Beleidigungen des Verkaufspersonals wie „Dumme Kuh, lass mich rein“(so geschehen in Leverkusen) und Attacken in sozialen Netzwerken. In Hessen gab es sogar Morddrohungen gegen einen Händler, der schon vor der gesetzlichen Regelung 2G anwenden wollte. Insgesamt gingen die Kunden aber verständnisvoll mit der Pflicht um, heißt es im Handel.
Die 2G-Regel gilt in NordrheinWestfalen derzeit in allen Geschäften, die nicht Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Ausgenommen waren in NRW bislang folgende Bereiche: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräte-Anbieter, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartencenter und der Großhandel. Ausgeklammert worden sind in Nordrhein-Westfalen bislang die Baumärkte, aber die sollen nach Informationen aus dem Landesgesundheitsministerium nun auch in die Liste der 2G-Ausnahmen aufgenommen werden.