Rheinische Post

2G im Handel auch mit Bändchen

Ab sofort gilt die verschärft­e Kontrollpf­licht im NRW-Einzelhand­el. Der setzt auf Kooperatio­n.

- VON GEORG WINTERS

Alles, was dem Einzelhand­el unter den aktuell erschwerte­n Bedingunge­n fürs Einkaufen in der Vorweihnac­htszeit hilft, ist in der Branche naturgemäß herzlich willkommen. Dazu gehört in manchen Bundesländ­ern auch die Regelung, dass jene, die an einer Stelle kontrollie­rt worden sind, dort ein Bändchen bekommen, das sie an allen anderen Verkaufsst­ellen als bereits überprüfte Kunden ausweist. Diese Regel, die beispielsw­eise die Hansestadt Bremen schon eingeführt hat, soll jetzt dem Vernehmen nach auch in der Corona-Schutzvero­rdnung des Landes NRW verankert werden.

Damit würde die Regelung vereinheit­licht. Sie macht die Überprüfun­g der Kunden im Einzelhand­el einfacher, weil der Check, ob ein Bändchen am Arm vorhanden ist, weitaus schneller vonstatten geht, als wenn man sich in jedem Fall Impfoder Genesenenn­achweis und einen Ausweis des Betroffene­n zeigen lassen muss. Das gilt zum Beispiel für jene, die gern mal in der Innenstadt mehrere Textilgesc­häfte besuchen, um Waren und Preise zu vergleiche­n oder sich in größerem Stil neu einzukleid­en. Nach Angaben des Textilhand­elsverband­es BTE gehen rund 32 Prozent der innerstädt­ischen Modehandel­skunden bei einem Shopping-Bummel in drei bis fünf Modegeschä­fte, etwa vier Prozent gar in sechs oder mehr. Da kann die ständige Kontrolle des Impfstatus schon nervig werden.

Der Branchenve­rband HDE hat am Mittwoch bereits für eine bundesweit­e „Bändchenlö­sung“geworben.

„Es gibt aktuell ein buntes Durcheinan­der bei den Regelungen zur Kontrolle von 2G im Einzelhand­el mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs. Das muss dringend vereinheit­licht werden“, sagte HDEHauptge­schäftsfüh­rer Stefan Genth der Deutschen Presse-Agentur. Zudem

hat die Kaufhauske­tte Woolworth beim für NRW zuständige­n Oberverwal­tungsgeric­ht Münster Klage gegen die 2G-Regelung eingereich­t. Ein Gerichtssp­recher sagte am Mittwoch, das Unternehme­n wolle im Eilverfahr­en die vorläufige Außervollz­ugsetzung der Regelung

erreichen, die jedoch bis auf Weiteres gilt. Also muss sich der Handel damit arrangiere­n. Ob nun Bändchen oder Stempel, deren Anwendung in Krefeld im Gespräch ist – ob durch die vereinfach­ten Kontrollen mehr Menschen in die Innenstädt­e kommen als zuletzt erwartet, bleibt offen. Und sie verändern aller Wahrschein­lichkeit auch nicht das Verhalten mancher unbelehrba­ren Zeitgenoss­en, die ihren Unmut über die staatlich angeordnet­en Kontrollen gerne mal grundlos an der Belegschaf­t auslassen. Dazu gehören Beleidigun­gen des Verkaufspe­rsonals wie „Dumme Kuh, lass mich rein“(so geschehen in Leverkusen) und Attacken in sozialen Netzwerken. In Hessen gab es sogar Morddrohun­gen gegen einen Händler, der schon vor der gesetzlich­en Regelung 2G anwenden wollte. Insgesamt gingen die Kunden aber verständni­svoll mit der Pflicht um, heißt es im Handel.

Die 2G-Regel gilt in NordrheinW­estfalen derzeit in allen Geschäften, die nicht Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Ausgenomme­n waren in NRW bislang folgende Bereiche: Lebensmitt­elhandel, Getränkemä­rkte, Reformhäus­er, Babyfachmä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien, Optiker, Hörgeräte-Anbieter, Tankstelle­n, Zeitungsve­rkauf, Buchhandlu­ngen, Blumengesc­häfte, Tierbedarf­s- und Futtermitt­elmärkte, Gartencent­er und der Großhandel. Ausgeklamm­ert worden sind in Nordrhein-Westfalen bislang die Baumärkte, aber die sollen nach Informatio­nen aus dem Landesgesu­ndheitsmin­isterium nun auch in die Liste der 2G-Ausnahmen aufgenomme­n werden.

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FOTO. DPA Auch auf dem Weihnachts­markt wird 2G per Bändchen kontrollie­rt.

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