Rheinische Post

Mehr gefälschte Impfpässe im Umlauf

Polizei und Apotheken in Düsseldorf registrier­en immer häufiger falsche Nachweise, mit denen Ungeimpfte die 2G-Regeln umgehen wollen. Der Betrug ist strafbar – und die Fälschunge­n sind oftmals nur an Details erkennbar.

- VON VERENA KENSBOCK

DÜSSELDORF In Düsseldorf sind immer mehr gefälschte Corona-Impfnachwe­ise im Umlauf. Die Polizei hat zunehmend Betrugsfäl­le mit falschen Pässen registrier­t. Gerade in den vergangene­n Wochen sei die Zahl angestiege­n, so eine Polizeispr­echerin. Seit April wird der Betrug mit gefälschte­n Corona-Impfpässen gesondert erfasst, bis Juli verzeichne­te die Polizei aber immer nur ein oder zwei Fälle pro Monat. Seit dem Herbst aber haben mit den strengeren Regeln für Ungeimpfte, die mittlerwei­le zu allen Freizeitak­tivitäten keinen Zutritt mehr haben, auch die registrier­ten Betrugsfäl­le in Düsseldorf zugenommen – 15 waren es im Oktober, 14 im November. In ganz Nordrhein-Westfalen hat das Landeskrim­inalamt seit April 1041 solcher Delikte erfasst.

Nicht erfasst werde, ob die Fälschunge­n bei einer Kontrolle aufgefalle­n sind oder etwa von Apotheken, Veranstalt­ern oder Gastronome­n gemeldet wurden. Die Apotheken nehmen nämlich eine besondere Rolle als Schnittste­lle ein: Sie kontrollie­ren die Impfpässe aus Papier und stellen die digitalen Nachweise aus. Für Betrüger also ein Weg, um mit einem gefälschte­n Ausweis an ein gültiges digitales Zertifikat zu kommen. Auch hier hätten solche Versuche mit dem Druck auf Ungeimpfte zugenommen, heißt es vom Apothekerv­erband Nordrhein in Düsseldorf. Die Zahl der Fälle sei spürbar gestiegen.

Wie genau die Apotheker die Impfpässe kontrollie­ren, um eine Fälschung zu erkennen, wollen sie nicht verraten – sie wollen nicht, dass die Betrugsmas­che weitere Nachahmer findet. Doch die Pharmazeut­en achten genau auf die Formalien, heißt es. So werde etwa auch darauf geschaut, wo und wann sich eine Person hat impfen lassen. Wer sich in einer weit entfernten Stadt impfen lässt und dann in Düsseldorf in die Apotheke geht, brauche zumindest eine plausible Erklärung, heißt es. Laut LKA finden sich auf den unechten Impfauswei­sen in der Regel gefälschte Aufkleber oder Stempel. Verbogene Heftnadeln oder ausgefrans­te Löcher können ebenfalls ein Indiz dafür sein, dass der Pass bereits einmal auseinande­rgenommen wurde.

Mit welchen Konsequenz­en Personen rechnen müssen, die sich mit solchen Fälschunge­n Zutritt zu Restaurant­s, Kinos oder Konzerten verschaffe­n wollen, ist erst seit kurzem klar. Denn im Strafgeset­zbuch war bis Ende November nur der Gebrauch bei Versicheru­ngen oder Behörden explizit geregelt. Erst seit einer Gesetzesän­derung auf Vorschlag der Ampel-Koalition ist der Gebrauch von gefälschte­n Impfnachwe­isen nun auch „im Rechtsverk­ehr“strafbar, also beim Vorzeigen im Alltag. Betrüger müssen dann mit einer Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Das Landeskrim­inalamt begrüßt die neue Regelung. „Wer Impfpässe fälscht, verhält sich sozialschä­dlich und menschenge­fährdend. Das ist eine Straftat, meiner Ansicht nach eine moralisch ganz üble“, sagte LKA-Chef Ingo Wünsch in Düsseldorf. In ganz Nordrhein-Westfalen stünden gefälschte Impfdokume­ntationen derzeit „hoch im Kurs“. Da im öffentlich­en Leben größtentei­ls die 2G-Regel gilt, sei es wahrschein­lich, dass die Fallzahlen in NRW weiter ansteigen. Der Profit, den der Verkauf gefälschte­r Zertifikat­e nach sich ziehen könne, spreche ein Täterspekt­rum an, „das zumindest zum Teil auch profession­ell agiert“, heißt es vom LKA. Demnach gebe es Fälle, die auf einen größer angelegten Handel mit Fälschunge­n vor allem im Internet schließen lassen.

Die Sicherheit­sbehörden mahnen, grundsätzl­ich keine Fotos von echten Impfpässen, auf denen Chargennum­mern der Impfstoffe zu erkennen sind, etwa in sozialen Netzwerken zu veröffentl­ichen. Diese könnten Fälscher nämlich als Vorlage nutzen. Wer Angebote von Betrügern im Internet entdeckt, soll sie bei der Polizei und den Netzwerkbe­treibern melden.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Apotheker müssen die Impfauswei­se genau kontrollie­ren, bevor sie den digitalen Pass ausstellen.

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