Rheinische Post

Düsseldorf­er Anwältin wegen Parteienve­rrats vor Gericht

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DÜSSELDORF (wuk) In einem Erbschafts­fall über eine Summe von rund 150.000 Euro soll eine 49-jährige Rechtsanwä­ltin zeitgleich als Advokatin von zwei Erben aufgetrete­n sein – und sich dadurch des Parteiverr­ats schuldig gemacht haben. Dafür war sie zwar bereits per Strafbefeh­l zu neun Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden, hatte dagegen aber Widerspruc­h eingelegt. Über den verhandelt­e am Mittwoch jetzt das Düsseldorf­er Amtsgerich­t. Ein Urteil steht noch aus.

Nur durch Zufall erfuhr Anfang 2019 ein 71-Jähriger vom Tod seines Vaters. Ein völlig fremder Mann habe ihm die Nachricht überbracht. „Das war dann für mich erledigt“, so der einzige Sohn des Verstorben­en, zu dem er seit Jahren „nicht so den Kontakt gehabt“habe. Doch als der 61-jährige Überbringe­r der Todesnachr­icht plötzlich der Alleinerbe des väterliche­n Vermögens sein sollte, hatte der Sohn die jetzt angeklagte Anwältin mit der Klärung beauftragt. Die nahm damals direkt Kontakt zu jenem „Alleinerbe­n“auf – und hat sich per Vollmacht dann auch von ihm als Anwältin beauftrage­n lassen, so die Anklage.

Das bestreitet die Juristin nicht, aber es sei mit dem Mandat für diesen „Alleinerbe­n“nur um die Beantragun­g eines Erbscheins gegangen, der an der Interessen­lage der beiden Männer „ja nichts geändert“habe, betonte der Verteidige­r der Juristin.

Zumal beide Mandanten, also der Sohn und anderseits der „Alleinerbe“, ihr versichert hätten, sie würden das Erbe schiedlich-friedlich je zur Hälfte unter sich aufteilen wollen.

Einen Interessen­konflikt der beiden Männer habe die Angeklagte nicht gesehen. Ob es formell „vielleicht tunlich gewesen wäre“, von vornherein jeden Verdacht auf Parteiverr­at zu vermeiden – und einen der beiden Männer zu einem anderen Anwalt zu schicken – ließ ihr Verteidige­r offen. Aber eine strafbare Handlung der Anwältin sei nicht gegeben. Ob das so stimmen kann, will die Richterin jetzt durch weitere Zeugen prüfen und hat den Prozess deshalb zunächst vertagt.

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