Düsseldorfer Anwältin wegen Parteienverrats vor Gericht
DÜSSELDORF (wuk) In einem Erbschaftsfall über eine Summe von rund 150.000 Euro soll eine 49-jährige Rechtsanwältin zeitgleich als Advokatin von zwei Erben aufgetreten sein – und sich dadurch des Parteiverrats schuldig gemacht haben. Dafür war sie zwar bereits per Strafbefehl zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden, hatte dagegen aber Widerspruch eingelegt. Über den verhandelte am Mittwoch jetzt das Düsseldorfer Amtsgericht. Ein Urteil steht noch aus.
Nur durch Zufall erfuhr Anfang 2019 ein 71-Jähriger vom Tod seines Vaters. Ein völlig fremder Mann habe ihm die Nachricht überbracht. „Das war dann für mich erledigt“, so der einzige Sohn des Verstorbenen, zu dem er seit Jahren „nicht so den Kontakt gehabt“habe. Doch als der 61-jährige Überbringer der Todesnachricht plötzlich der Alleinerbe des väterlichen Vermögens sein sollte, hatte der Sohn die jetzt angeklagte Anwältin mit der Klärung beauftragt. Die nahm damals direkt Kontakt zu jenem „Alleinerben“auf – und hat sich per Vollmacht dann auch von ihm als Anwältin beauftragen lassen, so die Anklage.
Das bestreitet die Juristin nicht, aber es sei mit dem Mandat für diesen „Alleinerben“nur um die Beantragung eines Erbscheins gegangen, der an der Interessenlage der beiden Männer „ja nichts geändert“habe, betonte der Verteidiger der Juristin.
Zumal beide Mandanten, also der Sohn und anderseits der „Alleinerbe“, ihr versichert hätten, sie würden das Erbe schiedlich-friedlich je zur Hälfte unter sich aufteilen wollen.
Einen Interessenkonflikt der beiden Männer habe die Angeklagte nicht gesehen. Ob es formell „vielleicht tunlich gewesen wäre“, von vornherein jeden Verdacht auf Parteiverrat zu vermeiden – und einen der beiden Männer zu einem anderen Anwalt zu schicken – ließ ihr Verteidiger offen. Aber eine strafbare Handlung der Anwältin sei nicht gegeben. Ob das so stimmen kann, will die Richterin jetzt durch weitere Zeugen prüfen und hat den Prozess deshalb zunächst vertagt.