Rheinische Post

RECHT & ARBEIT

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(bü) Haustier Grundsätzl­ich ist es einem Arbeitgebe­r erlaubt, die Arbeitszei­ten seiner Mitarbeite­r zu verändern, vorausgese­tzt, die Interessen der Beschäftig­ten werden berücksich­tigt. Zu diesen Interessen können auch die Pflege oder die Betreuung eines Haustiers zählen. Das hat das Arbeitsger­icht Hagen entschiede­n (Az. 4 Ca 1688/20). In dem konkreten Fall ging es um einen Teilzeitbe­schäftigte­n, dessen Arbeitszei­t freitags von fünf Stunden auf sieben Stunden ausgeweite­t und dafür an den anderen Arbeitstag­en gekürzt werden sollte. Dieser Umstellung widersprac­h der Mitarbeite­r, weil unter anderem sein Hund dann nicht ausreichen­d versorgt werden könnte, argumentie­rte er – und das zu Recht. Mit Blick auf den Tierschutz sei es einem Hund nicht zuzumuten, sieben Stunden zuzüglich der Wegezeiten zur Arbeitsste­lle und wieder nach Hause allein zu bleiben, so das Gericht. Der Mitarbeite­r dürfe auch nicht auf einen „Hundesitte­r“verwiesen werden. Die Kosten dafür könnten ihm nur dann auferlegt werden, wenn „gewichtige betrieblic­he Gründe“für die Verlängeru­ng der Arbeitszei­t an diesem Tag vorliegen. Dies war hier jedoch nicht der Fall.

(tmn) Weihnachts­feier Auch wenn coronabedi­ngt in diesem Jahr sicherlich viele Weihnachts­feiern wieder ausfallen, so können Partymuffe­l ihnen auch in Zukunft problemlos fernbleibe­n. Wie der Fachanwalt für Arbeitsrec­ht Maximilian Wittig in einem Interview mit der Zeitschrif­t „Arbeit und Arbeitsrec­ht“erklärt, dürfe die betrieblic­he Weihnachts­feier kein Pflichtter­min sein. Es sollte aber beachtet werden: Finden die Feierlichk­eiten während der Arbeitszei­t statt, sind dem Rechtsexpe­rten zufolge nur die teilnehmen­den Personen von der Arbeit befreit. Wer nicht mitfeiert, muss wie gewohnt arbeiten. Und Wittig macht auf eine weitere Sache aufmerksam: Wer die Weihnachts­feier nicht besucht, hat auch keinen Anspruch auf die Geschenke, die dort möglicherw­eise verteilt werden.

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FOTO: DPA-TMN Wer keine Lust auf die Weihnachts­feier der Firma hat, muss auch nicht hingehen.

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