War der Gangster-Rapper ein brutaler Loverboy?
Ein 32-Jähriger steht vor Gericht. Er soll unter anderem eine 15-Jährige zur Prostitution gezwungen und vergewaltigt haben.
DÜSSELDORF Er ist zwar GangsterRapper mit „gewissem Bekanntheitsgrad in den sozialen Medien“, pflegt bewusst sein Image als „markant männlicher und stark tätowierter Typ“– aber eigentlich ist er ein lieber, sensibler Zeitgenosse. So ungefähr haben seine Anwälte am Dienstag den bis weit in die Stirn tätowierten 32-Jährigen beschrieben, der sich vor dem Landgericht 16 schweren Vorwürfen ausgesetzt sieht.
So soll er sich neben seinem Musikgeschäft auch als RauschgiftDealer hervorgetan und mindestens sechs Frauen, darunter eine 15-Jährige, mit brutalen Methoden und der „Loverboy-Masche“in die Prostitution getrieben oder dabei zumindest kräftig abkassiert haben. Auch von einer Vergewaltigung mit Waffen ist in der Anklage die Rede, die außerdem vergleichsweise harmlose Vorwürfe wie Nötigung und Beleidigung auflistet.
Zu Prozessbeginn ließ der Mann mit dem kahl rasierten Kopf über seinen Anwalt Wolf Bonn ausrichten, dass er die Anklage bestreiten wolle. Detailliert ging der Verteidiger direkt auf den HauptanklagePunkt ein: das angebliche Drängen einer 15-jährigen Verehrerin ins Rotlicht-Milieu und das Abkassieren von rund 14.000 Euro ihres Lohns. Jene Schülerin habe sich ihm im Sommer 2018 als 21-Jährige vorgestellt, sich beim ersten Treffen mit knappem Oberteil präsentiert – und ihn nach einem Lokal-Bummel direkt zum Sex gedrängt.
Beide hätten als „Geschäftsmodell“später verabredet, dass sich die junge Frau an Männer verkauft, der Angeklagte als ihr „Betreuer“die Hälfte der Tageseinnahmen von bis zu 700 Euro erhält. Dafür habe er die Hotelzimmer bezahlt, Werbung im Internet geschaltet und auch alle nötigen Hygieneartikel gekauft. Erst später habe er zufällig erfahren, dass seine freiwillige Partnerin erst 15 Jahre alt ist, was diese heftig bestritten habe. Laut Anklage soll er das Mädchen vergewaltigt, verprügelt und gewürgt haben, wobei er Filmaufnahmen gemacht haben soll, um sie im Internet zu verbreiten. Der Angeklagte will sich aber nach Zweifeln an ihrem Alter sofort von der jungen Frau abgewandt haben. Er sei auch dabei geblieben, als sie behauptet habe, von ihm schwanger zu sein. Später habe sie erklärt, sie habe das Kind verloren, wolle aber weiter Kontakt zu ihm. Auch das habe er zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft ist allerdings überzeugt, dass er auf ähnliche Art fünf weitere Frauen misshandelt, bedroht, zu Sex-Diensten gezwungen, teils mit Kokain versorgt – und bis zu seiner Festnahme im April 2021 insgesamt mindestens 278.000 Euro von den Opfern abkassiert hat. Für den Prozess sind noch 16 Verhandlungstage geplant.