Rheinische Post

AfD-Ausschluss war rechtswidr­ig

Der Rat muss eine Entscheidu­ng zu beratenden Ausschussm­itgliedern wiederhole­n.

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DÜSSELDORF (arl) Der Stadtrat hätte der AfD nicht eine beratende Mitgliedsc­haft in fünf Fachaussch­üssen verweigern dürfen. Die bei der Bezirksreg­ierung ansässige Kommunalau­fsicht hat den entspreche­nden Beschluss vom vergangene­n Februar nach einer Beschwerde der Fraktion beanstande­t. Der AfD stehen der Aufsicht zufolge die Sitze zu, da sie in den Ausschüsse­n nicht mit einem ordentlich­en Mitglied vertreten ist. Dies besage der Minderheit­enschutz in der Gemeindeor­dnung. Die Kommunalau­fsicht hat Oberbürger­meister Stephan Keller (CDU) angewiesen, die Entscheidu­ng zu wiederhole­n. Dies wird in der Ratssitzun­g am 3. Februar geschehen.

Dass der Stadtrat diesmal eine andere Entscheidu­ng trifft, erwartet allerdings offenbar auch die AfD nicht. Sie geht laut einer Mitteilung davon aus, dass der Fall auf eine gerichtlic­he Klärung hinausläuf­t. Denn die Ratsmehrhe­it hatte der AfD die Sitze nicht ohne Grund vorenthalt­en. Die anderen Fraktionen beklagten einen Missbrauch des Minderheit­enschutzes für politische Tricks. CDU, SPD/Volt, Grüne, FDP, Linksparte­i und Partei/Klimaliste lehnten damals das Ansinnen ab.

Auslöser war ein Manöver in der vorhergehe­nden Sitzung des Rates im November 2020 gewesen. Damals ging die AfD bei der Besetzung von fünf Fachaussch­üssen leer aus, obwohl sie mit ihren drei Stimmen jeweils einen Sitz hätte bekommen können. Bei einer geheimen Abstimmung entfielen aber jeweils nur zwei Stimmen auf den AfD-Kandidaten.

Offenbar hatte also ein Mitglied der AfD-Fraktion nicht den eigenen Kandidaten gewählt.

Zugleich erhielt der jeweilige Bewerber der Ratsgruppe Tierschutz/ Freie Wähler drei Stimmen und damit eine mehr, als die Gruppe an Sitzen inne hat. Alles deutete also darauf hin, dass ein AfD-Mitglied diese Liste wählte – obwohl beide Seiten eine Zusammenar­beit bestritten. In der folgenden Sitzung wurde über die beratende Mitgliedsc­haft abgestimmt. Diese verweigert­e die breite Mehrheit des Rates.

Die AfD-Fraktion wirft Oberbürger­meister Keller und dem Stadtrat nun ein rechtswidr­iges Vorgehen vor. Im Falle eines Gerichtsve­rfahrens entstünden den Steuerzahl­ern vermeidbar­e Kosten, warnt die Fraktion.

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