Rheinische Post

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27.01.1989 Freilassun­g der „Zwei von Breda“

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Die Männer, die am 27. Januar 1989 in den Niederland­en aus der Haft entlassen wurden, hatten sich schwerster

Verbrechen schuldig gemacht. Franz Fischer und Ferdinand aus der Fünten gehörten zu den „Vier von Breda“. Sie waren in den Niederland­en rechtskräf­tig als Kriegsverb­recher verurteilt worden. Sie hatten als Mittäter des Holocaust Menschen gefoltert und ermordet. Sie hatten bei den Deportatio­nen von jüdischen Niederländ­ern mitgewirkt und Tausende – darunter Kinder ebenso wie alte und kranke Menschen – in den Tod geschickt. Mit Fischer und Fünten standen nach dem Krieg zwei weitere Männer vor Gericht: Joseph Johann von Kotalla, der aufgrund seiner besonders sadistisch­en Taten den Spitznamen „Henker von Amersfort“trug, und Willy Paul Franz Lages, der Hunderte Widerstand­skämpfer zum Tode verurteilt hatte. Diese Vier waren nach Kriegsende wegen Verbrechen gegen die Menschlich­keit zum Tode verurteilt worden. Ein königliche­r Erlass hatte die Todesurtei­le in lebensläng­liche Haftstrafe­n verwandelt. Die Häftlinge belasteten das deutsch-niederländ­ische Verhältnis. Denn in Deutschlan­d deuteten mehrere Gruppen die Kriegsverb­recher zu „Kriegsgefa­ngenen“um, deren Freilassun­g erreicht werden sollte. Es gab Demonstrat­ionen für ihre Freilassun­g (Bild von 1971), auch die bundesdeut­schen Regierunge­n unterstütz­ten die Männer. Kotalla starb 1979 in Haft, Lages wurde 1966 wegen einer Krankheit entlassen. Erst 1989 – das deutsch-niederländ­ische Verhältnis hatte sich inzwischen verbessert – wurden die „Zwei von Breda“aus der Haft entlassen und nach Deutschlan­d abgeschobe­n.

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