Kalenderblatt
27.01.1989 Freilassung der „Zwei von Breda“
Die Männer, die am 27. Januar 1989 in den Niederlanden aus der Haft entlassen wurden, hatten sich schwerster
Verbrechen schuldig gemacht. Franz Fischer und Ferdinand aus der Fünten gehörten zu den „Vier von Breda“. Sie waren in den Niederlanden rechtskräftig als Kriegsverbrecher verurteilt worden. Sie hatten als Mittäter des Holocaust Menschen gefoltert und ermordet. Sie hatten bei den Deportationen von jüdischen Niederländern mitgewirkt und Tausende – darunter Kinder ebenso wie alte und kranke Menschen – in den Tod geschickt. Mit Fischer und Fünten standen nach dem Krieg zwei weitere Männer vor Gericht: Joseph Johann von Kotalla, der aufgrund seiner besonders sadistischen Taten den Spitznamen „Henker von Amersfort“trug, und Willy Paul Franz Lages, der Hunderte Widerstandskämpfer zum Tode verurteilt hatte. Diese Vier waren nach Kriegsende wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt worden. Ein königlicher Erlass hatte die Todesurteile in lebenslängliche Haftstrafen verwandelt. Die Häftlinge belasteten das deutsch-niederländische Verhältnis. Denn in Deutschland deuteten mehrere Gruppen die Kriegsverbrecher zu „Kriegsgefangenen“um, deren Freilassung erreicht werden sollte. Es gab Demonstrationen für ihre Freilassung (Bild von 1971), auch die bundesdeutschen Regierungen unterstützten die Männer. Kotalla starb 1979 in Haft, Lages wurde 1966 wegen einer Krankheit entlassen. Erst 1989 – das deutsch-niederländische Verhältnis hatte sich inzwischen verbessert – wurden die „Zwei von Breda“aus der Haft entlassen und nach Deutschland abgeschoben.