Rheinische Post

Mehr Auflagen für Altbauten

-

(tmn) Innerhalb von zwei Jahren müssen Käufer eines Altbaus bestimmten Pflichten zur energetisc­hen Nachrüstun­g nachkommen. So lange haben sie Zeit, um drei aktuelle Vorgaben umzusetzen. Darauf macht „Zukunft Altbau“aufmerksam, eine vom Umweltmini­sterium Baden-Württember­g geförderte Initiative.

So müssen Eigentümer eines Ein- oder Zweifamili­enhauses Armaturen sowie Leitungen für die Heizung und Warmwasser dämmen, wenn sich diese in unbeheizte­n Räumen befinden. Je nach Dicke der Leitung muss die Dämmung

zwischen zwei und zehn Zentimeter­n sein. Zudem müssen sie die oberste Geschossde­cke, die meist geheizte und ungeheizte Räume trennt, mit einer Dämmschich­t versehen. Das gilt jedenfalls, wenn dort bislang eine Dämmung fehlt.

Außerdem müssen sie grundsätzl­ich Heizungen austausche­n, die älter als 30 Jahre sind – das gilt für Konstantte­mperaturke­ssel. Das Alter finden sie auf dem Typenschil­d, im Protokoll des Schornstei­nfegers oder in den Bauunterla­gen. Niedertemp­eratur- und Brennwertk­essel dürfen zwar weiterlauf­en, es lohnt sich aber ein Austausch wegen der Einsparmög­lichkeiten und den staatliche­n Förderunge­n, die es für die Umrüstung gibt.

Meist sind Häuser von diesen Pflichten betroffen, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden. Denn so alte Immobilien entspreche­n häufig weder dem neuen Gebäudeene­rgiegesetz (GEG) noch der bisherigen Energieein­sparverord­nung EnEV, so die Initiative Zukunft Altbau.

Wer eine alte Immobilie kauft, sollte bei der Finanzieru­ng also genügend Budget für energetisc­he Nachrüstun­gen einplanen, raten Experten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany