Rechnungshof rügt Jens Spahn
Als Gesundheitsminister habe er unnötige Milliardenausgaben getätigt, so die Prüfer.
Der Bundesrechnungshof wirft Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestags vor, bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltige Finanzierung und Generationengerechtigkeit geachtet zu haben. Mit anderen Worten: Spahn habe zu leichtfertig milliardenschwere Mehrausgaben in der Krankenversicherung verursacht. Der Bericht müsse sich „für Jens Spahn wie eine Ohrfeige anfühlen“, sagte Karsten Klein (FDP), Mitglied des Haushaltsausschusses. Der CDU-Politiker habe als Bundesgesundheitsminister „nur die Entlastung der gegenwärtigen Beitragszahler im Blick“gehabt, so Klein, „vor zukünftigen Belastungen hat er die Augen verschlossen. Eine Politik der Generationengerechtigkeit sieht anders aus“.
Konkret geht es in dem Bericht um zwei Gesetze Spahns aus den
Jahren 2018 und 2019. Das Versichertenentlastungsgesetz von 2018 bewirkte vor allem eine Abschmelzung der Reserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019 sollten betriebliche Kleinrentner entlastet werden. Die beiden Gesetze haben nach den Angaben in den Gesetzesfolgenabschätzungen jährliche Mindereinnahmen der Krankenkassen von drei bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Zudem entstünden den öffentlichen Arbeitgebern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch jährliche Mehrbelastungen von 2,1 Milliarden Euro. Insgesamt hätten beide Gesetze also negative finanzielle Auswirkungen von bis zu 5,6 Milliarden Euro pro Jahr.
Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben habe das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) „das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksichtigt. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben
nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt“, resümieren die Prüfer.
Kritisiert wird vor allem, dass das Ministerium unter Spahn beim Erstellen der Gesetzentwürfe die verbindlichen Nachhaltigkeitsprüfungen unterließ und Beteiligungsfristen für die Länder so stark verkürzte, „dass diese nicht in der Lage waren, fundiert Stellung zu nehmen“. In seinen Gesetzesfolgeabschätzungen sei das Ministerium nicht „auf die mit dem demografischen Wandel verbundenen Fragestellungen“eingegangen. Vorrangiges Ziel sei es offenbar gewesen, gegenwärtige Beitragszahler und Betriebsrentner zu entlasten, „ohne die dabei zugleich verursachten zukünftigen Belastungen des GKV-Systems aufzuzeigen“.
Beim Betriebsrentengesetz moniert der Rechnungshof, dass von Entlastungen überdurchschnittlich gut versorgte Betriebsrentner profitierten, dafür aber auch geringverdienende Beitragszahler aufkommen müssten.