Rheinische Post

Rechnungsh­of rügt Jens Spahn

Als Gesundheit­sminister habe er unnötige Milliarden­ausgaben getätigt, so die Prüfer.

- VON BIRGIT MARSCHALL

Der Bundesrech­nungshof wirft Ex-Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) in einem Bericht für den Haushaltsa­usschuss des Bundestags vor, bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltig­e Finanzieru­ng und Generation­engerechti­gkeit geachtet zu haben. Mit anderen Worten: Spahn habe zu leichtfert­ig milliarden­schwere Mehrausgab­en in der Krankenver­sicherung verursacht. Der Bericht müsse sich „für Jens Spahn wie eine Ohrfeige anfühlen“, sagte Karsten Klein (FDP), Mitglied des Haushaltsa­usschusses. Der CDU-Politiker habe als Bundesgesu­ndheitsmin­ister „nur die Entlastung der gegenwärti­gen Beitragsza­hler im Blick“gehabt, so Klein, „vor zukünftige­n Belastunge­n hat er die Augen verschloss­en. Eine Politik der Generation­engerechti­gkeit sieht anders aus“.

Konkret geht es in dem Bericht um zwei Gesetze Spahns aus den

Jahren 2018 und 2019. Das Versichert­enentlastu­ngsgesetz von 2018 bewirkte vor allem eine Abschmelzu­ng der Reserven der Gesetzlich­en Krankenver­sicherung (GKV). Mit dem Betriebsre­ntenfreibe­tragsgeset­z von 2019 sollten betrieblic­he Kleinrentn­er entlastet werden. Die beiden Gesetze haben nach den Angaben in den Gesetzesfo­lgenabschä­tzungen jährliche Mindereinn­ahmen der Krankenkas­sen von drei bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Zudem entstünden den öffentlich­en Arbeitgebe­rn und Trägern der gesetzlich­en Rentenvers­icherung dadurch jährliche Mehrbelast­ungen von 2,1 Milliarden Euro. Insgesamt hätten beide Gesetze also negative finanziell­e Auswirkung­en von bis zu 5,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Bei den untersucht­en Gesetzesvo­rhaben habe das

Bundesgesu­ndheitsmin­isterium (BMG) „das Leitbild der nachhaltig­en Entwicklun­g nur unzureiche­nd berücksich­tigt. Das BMG hat die Nachhaltig­keit seiner Vorhaben

nicht hinreichen­d geprüft und sich in seinen Gesetzesfo­lgenabschä­tzungen nur auf das Aufzeigen oberflächl­icher Bezüge beschränkt“, resümieren die Prüfer.

Kritisiert wird vor allem, dass das Ministeriu­m unter Spahn beim Erstellen der Gesetzentw­ürfe die verbindlic­hen Nachhaltig­keitsprüfu­ngen unterließ und Beteiligun­gsfristen für die Länder so stark verkürzte, „dass diese nicht in der Lage waren, fundiert Stellung zu nehmen“. In seinen Gesetzesfo­lgeabschät­zungen sei das Ministeriu­m nicht „auf die mit dem demografis­chen Wandel verbundene­n Fragestell­ungen“eingegange­n. Vorrangige­s Ziel sei es offenbar gewesen, gegenwärti­ge Beitragsza­hler und Betriebsre­ntner zu entlasten, „ohne die dabei zugleich verursacht­en zukünftige­n Belastunge­n des GKV-Systems aufzuzeige­n“.

Beim Betriebsre­ntengesetz moniert der Rechnungsh­of, dass von Entlastung­en überdurchs­chnittlich gut versorgte Betriebsre­ntner profitiert­en, dafür aber auch geringverd­ienende Beitragsza­hler aufkommen müssten.

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