Flüchtlinge auch ohne Antrag
Vereinzelt erhalten Städte Bewerber ohne Asylantrag. Noch kein Fall in Düsseldorf.
DÜSSELDORF (ujr) In NRW werden wieder Flüchtlinge auf Kommunen verteilt, die noch keinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt haben. Das bestätigt das Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auf Anfrage unserer Redaktion. Bei den hohen Flüchtlingszahlen 2015/16 war dies ein Massenphänomen gewesen. Vor allem ungeklärte und Mehrfach-Identitäten hatten zu großer Kritik und einer politischen Krise geführt. Um solche Ausmaße geht es aber derzeit nicht, wie das Ministerium betont. Es handle sich um Einzelfälle.
Die Stadtverwaltung ist über das Problem informiert worden, wie Miriam Koch, Leiterin des Amtes für Migration und Integration, bestätigt. Man habe viele Flüchtlinge zugewiesen bekommen und sei noch in der Überprüfung, bislang sei aber noch kein Fall dieser Art aufgefallen.
Laut Ministerium werden alle asylsuchenden Personen bei ihrer Ankunft in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum voll registriert, also erkennungsdienstlich behandelt und im Ausländerzentralregister eingetragen. Mehrfachidentitäten seien also ausgeschlossen.
NRW verzeichnete seit Mitte August steigende Flüchtlingszahlen. Im Oktober und November hätten bis zu 1000 Personen pro Woche in der LEA vorgesprochen, um ein Asylgesuch zu äußern. Auch Düsseldorf meldet Zuweisungszahlen wie seit 2017 nicht mehr. 30 bis 50 Flüchtlinge pro Woche müssen untergebracht werden, so viel waren es sonst in einem Monat.
„Zur Entlastung der Einrichtungen
und zur Sicherstellung der Aufnahmebereitschaft wurden auch kommunale Zuweisungen vor Ablauf der gesetzlichen Wohnverpflichtung vorgenommen“, so ein Ministeriumssprecher. Dabei sei es in Einzelfällen dazu gekommen, dass Personen zugewiesen worden seien, die noch keinen Termin zur Asylantragstellung bei einer Außenstelle des BAMF erhalten hätten.
Die Ausländerbehörden seien entsprechend informiert worden und meldeten diese Fälle unmittelbar an das BAMF, damit die Asylantragstellung schnellstmöglich nachgeholt werden könne. Aufgrund aktuell rückläufiger Flüchtlingszugänge sollen die Termine beim BAMF zur Asylantragstellung und Anhörung wieder während des Aufenthalts in einer Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden.