Rheinische Post

Ampel einig über Corona-Regeln

Ende März fallen viele Maßnahmen weg, die Länder sollen aber eingreifen können.

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(dpa/epd) Die Regierung hat einen Vorschlag zur Regelung der Corona-Maßnahmen bis zum Herbst vorgelegt. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) und Justizmini­ster Marco Buschmann (FDP) erklärten am Mittwoch, man habe einen guten Kompromiss gefunden. Da die derzeit geltenden Schutzmaßn­ahmen zum Frühlingsa­nfang weitgehend entfallen, sollen die Bundesländ­er künftig regional schärfere Regeln anordnen können, wenn das wegen steigender Zahlen nötig wird.

Voraussetz­ung ist Lauterbach zufolge, dass die Landesparl­amente entspreche­nde Beschlüsse fassen. Sie müssen das Gebiet (Hotspot) bestimmen, in dem verschärft­e Regeln gelten. Maßgeblich sind hohe Infektions­zahlen und eine mögliche Überlastun­g des Gesundheit­swesens oder die Verbreitun­g einer neuen, gefährlich­en Virusvaria­nte. Ein Hotspot könne ein Stadtteil, eine Stadt, eine größere Region oder ein ganzes Bundesland sein. In dieser Region könnten dann Zugangsbes­chränkunge­n nach den 2G- oder 3G-Regelungen erlassen werden, eine verschärft­e Maskenpfli­cht, Hygienekon­zepte oder verschärft­e Testpflich­ten.

Insgesamt sollen die derzeit bis zum 20. März geltenden Regeln Lauterbach zufolge übergangsw­eise noch bis längstens zum 2. April in Kraft bleiben, damit die Länder Zeit haben, die rechtliche­n Grundlagen für Hotspot-Regelungen zu schaffen. Diese werden im Infektions­schutzgese­tz verankert und Lauterbach zufolge bis zum 23. September befristet. Nach dem Sommer könnten dann Nachfolger­egelungen beschlosse­n werden. Buschmann sagte, das Land kehre weitgehend zur Normalität zurück, mit Ausnahme der Regeln für vulnerable Gruppen. Beschließe­n muss der Bundestag die neuen Regelungen.

Deutschlan­ds Nachbarlan­d Österreich beschäftig­t unterdesse­n die dort geltende Corona-Impfpflich­t: Diese wird nun ausgesetzt, weil sie bei der vorherrsch­enden OmikronVar­iante nicht verhältnis­mäßig sei, hieß es am Mittwoch in Wien. In drei Monaten soll neu entschiede­n werden Die Impflicht gilt eigentlich seit Anfang Februar. Österreich war mit dem Schritt ein Vorreiter in der EU.

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