Finanziell gut ausgestattet ins Studium
Wie viel Bafög gibt es nach der geplanten Reform? Und welche Versicherungen sind im Studium nötig? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Im vergangenen Jahr hatte das Bundesausbildungsförderungsgesetz seinen 50. Geburtstag: Schranken abbauen und Chancen erhöhen – das soll die Förderung bis heute ermöglichen. Doch die Zahl der Bafög-Empfänger ist immer weiter gesunken. Nach einem Höchststand von rund 671.000 Empfängern im Jahr 2012 (ohne Schüler-Bafög), lag sie 2020 nur noch bei rund 465.500 Studierenden.
„Dass sich die Zahl verringert hat, wäre nicht schlimm, wenn auch wirklich weniger Studierende bedürftig wären. Aber so schön sieht es leider nicht aus“, sagt Udo Gödersmann. Er bietet an der Universität Duisburg-Essen Beratungen zum Thema Studienfinanzierung an. „Ursprünglich sollte das Bafög verhindern, dass Menschen während des Studiums auf die Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Das kann es heute gar nicht mehr. Studierende müssen sich den Regeln der Förderung unterwerfen und trotzdem einen Großteil selbst finanzieren.“
Das Deutsche Studentenwerk kritisiert schon länger, dass Freibeträge und Leistung in den vergangenen Jahren nicht kräftig genug angepasst worden seien. Familien mit mittlerem Einkommen würden nicht mehr erreicht. Das soll sich ändern: In ihrem Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien eine Bafög-Reform vereinbart. Die Sätze sollen um fünf Prozent steigen, die Freibeträge um 20 Prozent. „Die Pläne hören sich erst einmal gut an. Aber es hat in der vergangenen Zeit noch einmal erhebliche Verteuerungen gegeben. Auf Dauer bräuchte es darum einen Mechanismus, der das Bafög automatisch an solche Verteuerungen anpasst“, sagt Gödersmann.
Das ist Aufgabe der Politik. Weil die Energiepreise steigen, hat das Bundeskabinett im Februar einen Heizkostenzuschuss für Bafög-Beziehende beschlossen. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, soll einmalig 115 Euro bekommen.
Wer sich mit Studienfinanzierung befasst, sollte das Thema Versicherungen nicht vernachlässigen. Zu den wichtigsten Policen während des Studiums zählt die Krankenversicherung. Studierende bis 24 Jahren bleiben in der Regel beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern familienversichert. Die Altersgrenze kann etwa durch Zeiten für Freiwilligendienste um maximal zwölf Monate verlängert werden. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass das monatliche Gesamteinkommen 470 Euro und die regelmäßige Stundenzahl pro Woche 20 nicht übersteigt. Als Minijobber darf der Verdienst höchstens bei 450 Euro im Monat liegen.
Waren Studierende vor dem Studium privat versichert, können sie innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung entweder die freiwillige private oder die studentische gesetzliche Krankenversicherung (KVdS) wählen. Wollen sie in der privaten Krankenversicherung bleiben, müssen sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Das gilt auch für Studierende, die von der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln wollen. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein: Wer sich für die private Versicherung entscheidet, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche wechseln.
Wer älter als 24 Jahre und damit (in den meisten Fällen) nicht mehr familienversichert ist, kann selbst wählen, ob er oder sie ab da Beiträge zur privaten oder zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung zahlen will. Für Studierende, die älter als 29 Jahre sind, endet die KVdS in der Regel mit dem Ablauf des Semesters, in dem sie eingeschrieben sind. Studierende müssen sich dann zum regulären Beitrag freiwillig versichern oder in die private Versicherung wechseln.
Über die Krankenversicherung hinaus gibt es noch weitere eventuell sinnvolle Versicherungen. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW rät zu einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung. Für Studierende, die viel reisten, sei eine Langzeitpolice empfehlenswert.
Auch die Frage nach einem eigenen
Versicherungsschein für die Haftpflicht stellt sich ab dem 18. Geburtstag. Haben die Eltern einen Familientarif, sind Kinder bis dahin bei ihnen mitversichert. Für Studierende (beziehungsweise für volljährige unverheiratete Kinder, die sich in einer Schulausbildung oder einer direkt anschließenden Berufsausbildung befinden) gilt der Schutz oft auch darüber hinaus. Sobald eine vertraglich festgelegte Altersgrenze erreicht (in der Regel mit 25 Jahren) ist, ist eine eigene Versicherung erforderlich. Was im Einzelfall als Erstausbildung gilt, entscheidet laut Stiftung Warentest der Versicherer. „Man sollte sich im Zweifel also vom Versicherer bestätigen lassen, dass ein Schutz besteht“, sagt Weidenbach.
Die Versicherungsexpertin rät Studierenden außerdem dazu, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie zahlt eine monatliche Rente, sollte eine Person durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein, ihren Beruf auszuüben. Die Prämien sind laut der Verbraucherzentrale umso günstiger, je jünger man in die Versicherung einsteigt.
Das Studium sei darum „ein guter Zeitpunkt, eine solche Versicherung abzuschließen“– sofern die Studierenden die Beiträge auch bezahlen können. Sollte ein Abschluss nicht möglich sein, könne über eine Unfallversicherung nachgedacht werden. „Sie ist aber eigentlich keine wirkliche Alternative, sondern nur ein gewisser Notnagel im Falle eines Unfalls“, sagt Weidenbach.
Der Abschluss einer Hausratsversicherung lohnt sich laut der Verbraucherzentrale nur bei teurem Hausrat. Solange der Erstwohnsitz bei den Eltern liegt, ist er in vielen Tarifen jedoch auch im WG-Zimmer oder im Wohnheim beschränkt mitversichert. Im Schadensfall werden Weidenbach zufolge meist maximal zehn Prozent der Versicherungssumme gezahlt, die die Eltern für ihre eigene Wohnung abgeschlossen haben. Die Höchstsumme ist dabei jedoch häufig gedeckelt auf 10.000 Euro.
„StudierendeBmüssenB sichBdenBRegelnB derBFörderungB unterwerfen“UdoBGödersmann Studierendenberater an der Universität Duisburg-Essen