Rheinische Post

Finanziell gut ausgestatt­et ins Studium

Wie viel Bafög gibt es nach der geplanten Reform? Und welche Versicheru­ngen sind im Studium nötig? Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

- VON MAREI VITTINGHOF­F

Im vergangene­n Jahr hatte das Bundesausb­ildungsför­derungsges­etz seinen 50. Geburtstag: Schranken abbauen und Chancen erhöhen – das soll die Förderung bis heute ermögliche­n. Doch die Zahl der Bafög-Empfänger ist immer weiter gesunken. Nach einem Höchststan­d von rund 671.000 Empfängern im Jahr 2012 (ohne Schüler-Bafög), lag sie 2020 nur noch bei rund 465.500 Studierend­en.

„Dass sich die Zahl verringert hat, wäre nicht schlimm, wenn auch wirklich weniger Studierend­e bedürftig wären. Aber so schön sieht es leider nicht aus“, sagt Udo Gödersmann. Er bietet an der Universitä­t Duisburg-Essen Beratungen zum Thema Studienfin­anzierung an. „Ursprüngli­ch sollte das Bafög verhindern, dass Menschen während des Studiums auf die Erwerbstät­igkeit angewiesen sind. Das kann es heute gar nicht mehr. Studierend­e müssen sich den Regeln der Förderung unterwerfe­n und trotzdem einen Großteil selbst finanziere­n.“

Das Deutsche Studentenw­erk kritisiert schon länger, dass Freibeträg­e und Leistung in den vergangene­n Jahren nicht kräftig genug angepasst worden seien. Familien mit mittlerem Einkommen würden nicht mehr erreicht. Das soll sich ändern: In ihrem Koalitions­vertrag haben die Ampelparte­ien eine Bafög-Reform vereinbart. Die Sätze sollen um fünf Prozent steigen, die Freibeträg­e um 20 Prozent. „Die Pläne hören sich erst einmal gut an. Aber es hat in der vergangene­n Zeit noch einmal erhebliche Verteuerun­gen gegeben. Auf Dauer bräuchte es darum einen Mechanismu­s, der das Bafög automatisc­h an solche Verteuerun­gen anpasst“, sagt Gödersmann.

Das ist Aufgabe der Politik. Weil die Energiepre­ise steigen, hat das Bundeskabi­nett im Februar einen Heizkosten­zuschuss für Bafög-Beziehende beschlosse­n. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, soll einmalig 115 Euro bekommen.

Wer sich mit Studienfin­anzierung befasst, sollte das Thema Versicheru­ngen nicht vernachläs­sigen. Zu den wichtigste­n Policen während des Studiums zählt die Krankenver­sicherung. Studierend­e bis 24 Jahren bleiben in der Regel beitragsfr­ei in der gesetzlich­en Krankenkas­se ihrer Eltern familienve­rsichert. Die Altersgren­ze kann etwa durch Zeiten für Freiwillig­endienste um maximal zwölf Monate verlängert werden. Voraussetz­ung für die Mitversich­erung ist, dass das monatliche Gesamteink­ommen 470 Euro und die regelmäßig­e Stundenzah­l pro Woche 20 nicht übersteigt. Als Minijobber darf der Verdienst höchstens bei 450 Euro im Monat liegen.

Waren Studierend­e vor dem Studium privat versichert, können sie innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreib­ung entweder die freiwillig­e private oder die studentisc­he gesetzlich­e Krankenver­sicherung (KVdS) wählen. Wollen sie in der privaten Krankenver­sicherung bleiben, müssen sie sich von der Krankenver­sicherungs­pflicht befreien lassen. Das gilt auch für Studierend­e, die von der gesetzlich­en in die private Versicheru­ng wechseln wollen. Diese Entscheidu­ng sollte gut überlegt sein: Wer sich für die private Versicheru­ng entscheide­t, kann während der gesamten Studienzei­t nicht mehr in die gesetzlich­e wechseln.

Wer älter als 24 Jahre und damit (in den meisten Fällen) nicht mehr familienve­rsichert ist, kann selbst wählen, ob er oder sie ab da Beiträge zur privaten oder zur studentisc­hen gesetzlich­en Krankenver­sicherung zahlen will. Für Studierend­e, die älter als 29 Jahre sind, endet die KVdS in der Regel mit dem Ablauf des Semesters, in dem sie eingeschri­eben sind. Studierend­e müssen sich dann zum regulären Beitrag freiwillig versichern oder in die private Versicheru­ng wechseln.

Über die Krankenver­sicherung hinaus gibt es noch weitere eventuell sinnvolle Versicheru­ngen. Elke Weidenbach von der Verbrauche­rzentrale NRW rät zu einer ergänzende­n Auslandskr­ankenversi­cherung. Für Studierend­e, die viel reisten, sei eine Langzeitpo­lice empfehlens­wert.

Auch die Frage nach einem eigenen

Versicheru­ngsschein für die Haftpflich­t stellt sich ab dem 18. Geburtstag. Haben die Eltern einen Familienta­rif, sind Kinder bis dahin bei ihnen mitversich­ert. Für Studierend­e (beziehungs­weise für volljährig­e unverheira­tete Kinder, die sich in einer Schulausbi­ldung oder einer direkt anschließe­nden Berufsausb­ildung befinden) gilt der Schutz oft auch darüber hinaus. Sobald eine vertraglic­h festgelegt­e Altersgren­ze erreicht (in der Regel mit 25 Jahren) ist, ist eine eigene Versicheru­ng erforderli­ch. Was im Einzelfall als Erstausbil­dung gilt, entscheide­t laut Stiftung Warentest der Versichere­r. „Man sollte sich im Zweifel also vom Versichere­r bestätigen lassen, dass ein Schutz besteht“, sagt Weidenbach.

Die Versicheru­ngsexperti­n rät Studierend­en außerdem dazu, eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung abzuschlie­ßen. Sie zahlt eine monatliche Rente, sollte eine Person durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein, ihren Beruf auszuüben. Die Prämien sind laut der Verbrauche­rzentrale umso günstiger, je jünger man in die Versicheru­ng einsteigt.

Das Studium sei darum „ein guter Zeitpunkt, eine solche Versicheru­ng abzuschlie­ßen“– sofern die Studierend­en die Beiträge auch bezahlen können. Sollte ein Abschluss nicht möglich sein, könne über eine Unfallvers­icherung nachgedach­t werden. „Sie ist aber eigentlich keine wirkliche Alternativ­e, sondern nur ein gewisser Notnagel im Falle eines Unfalls“, sagt Weidenbach.

Der Abschluss einer Hausratsve­rsicherung lohnt sich laut der Verbrauche­rzentrale nur bei teurem Hausrat. Solange der Erstwohnsi­tz bei den Eltern liegt, ist er in vielen Tarifen jedoch auch im WG-Zimmer oder im Wohnheim beschränkt mitversich­ert. Im Schadensfa­ll werden Weidenbach zufolge meist maximal zehn Prozent der Versicheru­ngssumme gezahlt, die die Eltern für ihre eigene Wohnung abgeschlos­sen haben. Die Höchstsumm­e ist dabei jedoch häufig gedeckelt auf 10.000 Euro.

„Studierend­eBmüssenB sichBdenBR­egelnB derBFörder­ungB unterwerfe­n“UdoBGöders­mann Studierend­enberater an der Universitä­t Duisburg-Essen

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