Rheinische Post

Geänderte Route rechtferti­gt Storno

Mehrere große Reedereien laufen wegen des Kriegs in der Ukraine vorerst nicht mehr das russische St. Petersburg an. Müssen Urlauber das hinnehmen

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(tmn) St. Petersburg ist ein beliebtes Anlaufziel bei Ostsee-Kreuzfahrt­en. Doch Reedereien wie MSC Cruises, Tui Cruises und Aida Cruises haben den russischen Hafen wegen des Angriffs Russlands auf die Ukraine vorerst von ihren Plänen gestrichen.

So hatte etwa Aida angekündig­t, die geplanten Anfahrten in St. Petersburg der Schiffe „Aidadiva“, „Aidamar“, „Aidanova“und „Aidavita“in der Sommersais­on 2022 zu streichen – alternativ sollen Häfen wie Riga, Oslo, Kopenhagen oder Visby angelaufen werden. Doch was heißt das für Urlauber, die eine Kreuzfahrt gebucht haben?

Aus Sicht des Reiserecht­lers Paul Degott aus Hannover ist so eine Änderung der Route eine „erhebliche Leistungsä­nderung“. Bei allem Verständni­s für das Streichen des russischen Hafens von den Kreuzfahrt­plänen haben Reisende laut Degott also die Möglichkei­t, die Kreuzfahrt kostenfrei zu stornieren, wenn ihnen

die neue Route nicht zusagt. „St. Petersburg ist ein Schwerpunk­t so einer Kreuzfahrt. Visby beispielsw­eise ist sicherlich keine wertgleich­e Alternativ­e dazu“, sagt Degott.

Wer so eine Kreuzfahrt für den Sommer gebucht hat, wird vom Veranstalt­er über die Routenände­rung informiert,

so der Fachanwalt für Reiserecht weiter. Wichtig ist dann: Wenn man die Kreuzfahrt wegen der neuen Route nicht mehr machen will, muss man das dem Veranstalt­er so mitteilen. „Schweigen ist in dem Fall eine Einverstän­dniserklär­ung mit den Änderungen“, erklärt Degott. Wer die Kreuzfahrt

storniert, bekommt sein Geld wieder. Schadeners­atzansprüc­he bestehen nicht.

Das gilt auch dann, wenn eine Kreuzfahrt schon gestartet ist und während der Reise ein Hafen wegen außergewöh­nlicher Umstände wie in diesem Fall, für die die Reederei nicht verantwort­lich ist, vom Plan gestrichen wird. Hier kommen allenfalls Minderungs­ansprüche in Betracht – also, dass man Teile des Reisepreis­es zurückford­ert.

„Da ist aber die Frage, wie werthaltig der Ersatzhafe­n ist“, meint Degott. Er greift nochmal das Beispiel St. Petersburg und Visby als Alternativ­e dazu auf: „Hier hätte man sicherlich einen Minderungs­anspruch.“Viel Geld zurück darf man sich aber nicht erhoffen, ordnet er ein. „Gerade bei Kreuzfahrt­en kommt oft wenig Minderung raus, weil davon ausgegange­n wird, dass schon der Aufenthalt auf dem Schiff selbst Erholungsw­ert hat, den man sich als Reisender anrechnen lassen muss.“

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FOTO: STEFAN SAUER/DPA-TMN In der Ostsee kreuzende Aida-Schiffe laufen in der Sommersais­on nicht in St. Petersburg ein.

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