Was man bei Ferienreisen wissen sollte
Die wichtigsten Fragen und Antworten unserer Telefonaktion zu den Themen Reisekasse und Reiserecht.
(RP) Für die Osterferien planen viele wieder Urlaub. Dazu gab es bei unserer Telefonaktion Tipps zu Reisekasse und Reiserecht.
Wir planen eine Mittelmeer-Kreuzfahrt und haben im Reisebüro gefragt, was passiert, wenn wir uns an Bord mit Corona infizieren. Laut Auskunft müssten wir uns in Isolation begeben, gegebenenfalls auch das Schiff verlassen, vor Ort in Quarantäne gehen, und die Rückreise ginge auf unsere Kosten. Kann uns die Schiffsleitung von Bord schicken? ANTWORT In Verdachtsfällen oder wenn Symptome bei Gästen oder Besatzungsmitgliedern auftreten, wird die Person umgehend in ihrer Kabine isoliert, und es wird ein kostenloser Schnelltest oder PCR-Test an Bord durchgeführt. Fallen diese negativ aus, wird die Isolation sofort beendet. Bei positivem Ergebnis sind die weiteren Schritte abhängig von der Situation und werden nach Absprache mit der Schiffsleitung und den lokalen Behörden getroffen.
Was ist beim Geldabheben im Ausland zu beachten?
ANTWORT In Ländern außerhalb der Eurozone bieten Geldautomaten oft an, die Landeswährung zu garantiertem Wechselkurs in Euro um- und abzurechnen. Das lohnt sich in der Regel nicht, denn oft ist der Wechselkurs ungünstiger. Besser ist es, sich für die Abrechnung in der Landeswährung zu entscheiden.
Wie schütze ich mich, wenn Karte oder Smartphone weg ist?
ANTWORT Wenn Sie Ihre Girocard verlieren, müssen Sie diese umgehend beim kartenausgebenden Institut sperren lassen. Bei manchen Banken funktioniert das auch über das Online-Banking. Alternativ kann die Sperrung über den Sperr-Notruf 116116 rund um die Uhr erfolgen. Auch die Sperr-App 116116 hilft: Hier können die Daten der Zahlungskarten gespeichert und Girocards direkt aus der App gesperrt werden. Bei Verlust des Smartphones mit einer digitalen Karte wenden Sie sich für eine Sperrung an Ihr kartenausgebendes Institut. Den Mobilfunkzugang (Sim) können Sie separat beim Mobilfunkanbieter oder auch über den SperrNotruf sperren.
Am 22. April ist eine Reise an den Gardasee geplant – muss ich vorher das Einreiseformular ausfüllen?
ANTWORT Stand 1. April ist für die Einreise das Formular noch nötig. Aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes bei den Reise- und Sicherheitshinweisen. Am besten prüfen Sie das kurz vor der Reise noch mal.
Wegen des Ukraine-Kriegs hat sich die Route meiner Kreuzfahrt mit Ziel unter anderem St. Petersburg geändert. Stattdessen sind wir in Tallinn, Stockholm und Danzig. Was kann ich tun?
ANTWORT Teilen Sie dem Veranstalter mit, dass Sie die Reise so nicht machen möchten. Eine kostenlose Stornierung sollte möglich sein.
Schützt eine Reiserücktrittversicherung bei Corona-Erkrankung?
ANTWORT Ob das abgedeckt ist, sollten Sie beim Versicherer erfragen. Werfen Sie auch einen Blick ins Kleingedruckte.