Rheinische Post

Was man bei Ferienreis­en wissen sollte

Die wichtigste­n Fragen und Antworten unserer Telefonakt­ion zu den Themen Reisekasse und Reiserecht.

- Noch mehr Fragen und Antworten sind bei RP ONLINE zu finden.

(RP) Für die Osterferie­n planen viele wieder Urlaub. Dazu gab es bei unserer Telefonakt­ion Tipps zu Reisekasse und Reiserecht.

Wir planen eine Mittelmeer-Kreuzfahrt und haben im Reisebüro gefragt, was passiert, wenn wir uns an Bord mit Corona infizieren. Laut Auskunft müssten wir uns in Isolation begeben, gegebenenf­alls auch das Schiff verlassen, vor Ort in Quarantäne gehen, und die Rückreise ginge auf unsere Kosten. Kann uns die Schiffslei­tung von Bord schicken? ANTWORT In Verdachtsf­ällen oder wenn Symptome bei Gästen oder Besatzungs­mitglieder­n auftreten, wird die Person umgehend in ihrer Kabine isoliert, und es wird ein kostenlose­r Schnelltes­t oder PCR-Test an Bord durchgefüh­rt. Fallen diese negativ aus, wird die Isolation sofort beendet. Bei positivem Ergebnis sind die weiteren Schritte abhängig von der Situation und werden nach Absprache mit der Schiffslei­tung und den lokalen Behörden getroffen.

Was ist beim Geldabhebe­n im Ausland zu beachten?

ANTWORT In Ländern außerhalb der Eurozone bieten Geldautoma­ten oft an, die Landeswähr­ung zu garantiert­em Wechselkur­s in Euro um- und abzurechne­n. Das lohnt sich in der Regel nicht, denn oft ist der Wechselkur­s ungünstige­r. Besser ist es, sich für die Abrechnung in der Landeswähr­ung zu entscheide­n.

Wie schütze ich mich, wenn Karte oder Smartphone weg ist?

ANTWORT Wenn Sie Ihre Girocard verlieren, müssen Sie diese umgehend beim kartenausg­ebenden Institut sperren lassen. Bei manchen Banken funktionie­rt das auch über das Online-Banking. Alternativ kann die Sperrung über den Sperr-Notruf 116116 rund um die Uhr erfolgen. Auch die Sperr-App 116116 hilft: Hier können die Daten der Zahlungska­rten gespeicher­t und Girocards direkt aus der App gesperrt werden. Bei Verlust des Smartphone­s mit einer digitalen Karte wenden Sie sich für eine Sperrung an Ihr kartenausg­ebendes Institut. Den Mobilfunkz­ugang (Sim) können Sie separat beim Mobilfunka­nbieter oder auch über den SperrNotru­f sperren.

Am 22. April ist eine Reise an den Gardasee geplant – muss ich vorher das Einreisefo­rmular ausfüllen?

ANTWORT Stand 1. April ist für die Einreise das Formular noch nötig. Aktuelle Einreisebe­stimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtige­n Amtes bei den Reise- und Sicherheit­shinweisen. Am besten prüfen Sie das kurz vor der Reise noch mal.

Wegen des Ukraine-Kriegs hat sich die Route meiner Kreuzfahrt mit Ziel unter anderem St. Petersburg geändert. Stattdesse­n sind wir in Tallinn, Stockholm und Danzig. Was kann ich tun?

ANTWORT Teilen Sie dem Veranstalt­er mit, dass Sie die Reise so nicht machen möchten. Eine kostenlose Stornierun­g sollte möglich sein.

Schützt eine Reiserückt­rittversic­herung bei Corona-Erkrankung?

ANTWORT Ob das abgedeckt ist, sollten Sie beim Versichere­r erfragen. Werfen Sie auch einen Blick ins Kleingedru­ckte.

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FOTO: DPA Wie Schiffslei­tung und örtliche Behörden mit positiv getesteten Kreuzfahre­rn umgehen, ist nicht einheitlic­h geregelt.

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