Rheinische Post

Gericht verurteilt Vergewalti­ger zu drei Jahren Haft

Der Mann, der Online-Bekanntsch­aften in seine Wohnung gelockt und missbrauch­t haben soll, kam auf Kaution zunächst auf freien Fuß.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Mit einem Schuldspru­ch und einer Haftstrafe von drei Jahren ist am Freitag nach rund sechs Monaten der Landgerich­tsprozess gegen einen 28-jährigen IT-Techniker zu Ende gegangen. Das Urteil erging wegen eines Falles der Vergewalti­gung sowie zwei Fällen gewalttäti­ger sexueller Übergriffe. Mit dem Strafmaß lagen die Richter fast genau in der Mitte zwischen dem Antrag der Staatsanwä­ltin, die sechseinha­lb Jahre Haft gefordert hatte, und dem Plädoyer der Verteidigu­ng, das auf Freispruch lautete.

Eindeutige Nachweise dafür, dass dieser Angeklagte bei seinen Opfern auch K.-o.-Tropfen eingesetzt habe, gab es laut einem Gutachter in diesem Prozess nicht. Doch völlig ungestraft, wie von seinen Anwälten gefordert, blieb der 28-Jährige nicht. So hatte er der Frau, die er laut Schuldspru­ch vergewalti­gt hat, schon vor dem Urteil einen Ausgleich von 13.000 Euro gezahlt, ein anderes Opfer erhielt von ihm weitere 5000 Euro. Einer dritten Frau hatte er 2000 Euro angeboten, doch sie hat das Geld wie auch seinen Versuch einer Entschuldi­gung kategorisc­h abgelehnt.

Laut Anklage hatte der Mann, der sich als Italiener ausgab, Mitte 2020 und Anfang 2021 zahlreiche DatePartne­rinnen von Online-Flirtporta­len

zum Kennenlern­en in Altstadt-Lokale bestellt – obwohl er als Anwohner genau wusste, dass die Gaststätte­n im Corona-Lockdown geschlosse­n waren. Das hatte er laut Anklage ausgenutzt, um die Opfer schnell in seine Wohnung zu locken, wo er ihnen vorgemixte, hochprozen­tige Drinks servierte, um sich ihnen dann zu nähern –auch mit der Begründung, er habe monatelang keinen Sex gehabt.

Tatsächlic­h fanden Ermittler bei ihm mehr als 200 Kontaktdat­en von Frauen, manche soll er am selben Tag kurz nacheinand­er getroffen haben. Wies ihn eine ab, habe er stets gezetert, dass „deutsche Frauen viel zu verklemmt“seien, um sich mit ihm einzulasse­n.

In vier ebenfalls angeklagte­n Fällen sah das Gericht keine Handhabe für eine Verurteilu­ng und sprach den 28-Jährigen in diesen Punkten frei. Die Richter betonten allerdings, dass dem Angeklagte­n bei seinen

Dating-Treffs womöglich „die Maßstäbe abhanden gekommen“seien. Jede Frau müsse die Möglichkei­t haben, auch aus Verabredun­gen über Dating-Portale jederzeit wieder auszusteig­en – ohne sexuell bedrängt oder gar vergewalti­gt zu werden.

Da der Angeklagte bereits etliche Monate in U-Haft saß, wurde der Haftbefehl gegen eine Kaution von 20.000 Euro außer Vollzug und der 28-Jährige auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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