Gericht verurteilt Vergewaltiger zu drei Jahren Haft
Der Mann, der Online-Bekanntschaften in seine Wohnung gelockt und missbraucht haben soll, kam auf Kaution zunächst auf freien Fuß.
DÜSSELDORF Mit einem Schuldspruch und einer Haftstrafe von drei Jahren ist am Freitag nach rund sechs Monaten der Landgerichtsprozess gegen einen 28-jährigen IT-Techniker zu Ende gegangen. Das Urteil erging wegen eines Falles der Vergewaltigung sowie zwei Fällen gewalttätiger sexueller Übergriffe. Mit dem Strafmaß lagen die Richter fast genau in der Mitte zwischen dem Antrag der Staatsanwältin, die sechseinhalb Jahre Haft gefordert hatte, und dem Plädoyer der Verteidigung, das auf Freispruch lautete.
Eindeutige Nachweise dafür, dass dieser Angeklagte bei seinen Opfern auch K.-o.-Tropfen eingesetzt habe, gab es laut einem Gutachter in diesem Prozess nicht. Doch völlig ungestraft, wie von seinen Anwälten gefordert, blieb der 28-Jährige nicht. So hatte er der Frau, die er laut Schuldspruch vergewaltigt hat, schon vor dem Urteil einen Ausgleich von 13.000 Euro gezahlt, ein anderes Opfer erhielt von ihm weitere 5000 Euro. Einer dritten Frau hatte er 2000 Euro angeboten, doch sie hat das Geld wie auch seinen Versuch einer Entschuldigung kategorisch abgelehnt.
Laut Anklage hatte der Mann, der sich als Italiener ausgab, Mitte 2020 und Anfang 2021 zahlreiche DatePartnerinnen von Online-Flirtportalen
zum Kennenlernen in Altstadt-Lokale bestellt – obwohl er als Anwohner genau wusste, dass die Gaststätten im Corona-Lockdown geschlossen waren. Das hatte er laut Anklage ausgenutzt, um die Opfer schnell in seine Wohnung zu locken, wo er ihnen vorgemixte, hochprozentige Drinks servierte, um sich ihnen dann zu nähern –auch mit der Begründung, er habe monatelang keinen Sex gehabt.
Tatsächlich fanden Ermittler bei ihm mehr als 200 Kontaktdaten von Frauen, manche soll er am selben Tag kurz nacheinander getroffen haben. Wies ihn eine ab, habe er stets gezetert, dass „deutsche Frauen viel zu verklemmt“seien, um sich mit ihm einzulassen.
In vier ebenfalls angeklagten Fällen sah das Gericht keine Handhabe für eine Verurteilung und sprach den 28-Jährigen in diesen Punkten frei. Die Richter betonten allerdings, dass dem Angeklagten bei seinen
Dating-Treffs womöglich „die Maßstäbe abhanden gekommen“seien. Jede Frau müsse die Möglichkeit haben, auch aus Verabredungen über Dating-Portale jederzeit wieder auszusteigen – ohne sexuell bedrängt oder gar vergewaltigt zu werden.
Da der Angeklagte bereits etliche Monate in U-Haft saß, wurde der Haftbefehl gegen eine Kaution von 20.000 Euro außer Vollzug und der 28-Jährige auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.