Rheinische Post

So klappt es mit dem Autoverlei­hen

Autos stehen die meiste Zeit ungenutzt in Garagen und auf Parkplätze­n herum. Warum sie also nicht mit anderen teilen

- VON CLAUDIUS LÜDER

Vor allem in Metropolen entscheide­n sich immer mehr Menschen gegen ein eigenes Fahrzeug. Sie organisier­en sich bei Bedarf ein Auto für eine Tour, einen Tag oder auch ein ganzes Wochenende. Wie aber sieht der umgekehrte Weg aus, wenn private Autobesitz­er ihr Fahrzeug verleihen oder vermieten? Sein Auto mal kurzfristi­g im Bekanntenk­reis verleihen, ist nicht unüblich. Doch sollten sich Halter darüber klar sein, wer im Zweifel haftet.

Grundsätzl­ich sind Entleiher in der Pflicht und müssen für alle entstehend­en Schäden aufkommen, so Anwältin Daniela Mielchen. Komme es zu einem Unfall, werde aber die Haftpflich­tversicher­ung des Fahrzeugs die Schäden bei dem Unfallbete­iligten übernehmen. „Besteht eine Vollkaskov­ersicherun­g, reguliert sie den Schaden am eigenen Fahrzeug.“Für alle weitergehe­nden Zahlungen, wie etwa Selbstbete­iligungen oder Höherstufu­ngen, müssen jedoch Entleiher aufkommen.

Besonders dann, wenn weder eine Voll- noch Teilkaskov­ersicherun­g besteht, rät Anwältin Mielchen dazu, Haftungsfr­agen vorab anzusprech­en. Und auch, sie schriftlic­h zu fixieren. „Das ist wichtig, um insbesonde­re dem Fahrzeugen­tleiher zu verdeutlic­hen, welche Pflichten er übernimmt“, sagt die Expertin. „Es ist auch sinnvoll festzuhalt­en, welche Vorschäden das Auto hat.“Auch der ADAC rät zu Schriftlic­hem und bietet online Musterschr­eiben an.

Wer sein Auto an Freunde und Bekannte weitergibt, muss neben der wichtigen Frage der Haftung und Versicheru­ng auch dafür sorgen, dass alle wichtigen Papiere an Bord sind. „Die Zulassungs­bescheinig­ung Teil I muss der Fahrer

immer dabeihaben. Sie ist der Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsge­mäß zugelassen wurde“, so der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Wer sein Fahrzeug anderen überlasse, müsse zudem vorher prüfen, ob der Nutzer auch im Besitz einer Fahrerlaub­nis ist.

Das Verleihen seiner Versicheru­ng zu melden, ist hingegen nicht zwingend notwendig. „Allerdings ist es sinnvoll, sich die eigenen Versicheru­ngsbedingu­ngen genau anzuschaue­n, denn möglicherw­eise wurde der Versicheru­ngsschutz auf bestimmte Fahrer oder Personengr­uppen wie die Familie begrenzt“, sagt Daniela Mielchen.

In der Regel kann die Police auch vorübergeh­end erweitert werden. Gefährdet ist der Versicheru­ngsschutz in keinem Fall. „Die Versicheru­ng zahlt, erhebt aber in der Regel die höheren

Kosten für den zusätzlich­en Fahrer und fordert möglicherw­eise auch eine Vertragsst­rafe.“

Wer sein Auto allerdings regelmäßig in fremde Hände gibt und hierfür Geld nimmt, wird auch juristisch anders behandelt.

„Leihe und Miete sind nicht das gleiche“, sagt Daniela Mielchen. „Bei der Leihe stellt der Verleiher dem Entleiher den Gegenstand kostenlos zur Verfügung. Bei der Miete hingegen wird der Gegenstand gegen Zahlung eines vereinbart­en Mietzinses überlassen.“Wer sein Auto regelmäßig privat vermiete, müsse auch beachten, dass die Einnahmen hieraus nur bis zu einer Grenze von 256 Euro pro Jahr steuerfrei seien.

Die gilt auch, wenn das Fahrzeug über Portale angeboten wird. Versichert wird der Wagen für die Zeit der Vermietung über die Plattform, die dafür eine Provision erhält. Solche Portale sind aber nicht unumstritt­en.

„Wer ein Fahrzeug gewerbsmäß­ig vermietet, muss es nach geltendem Recht auch so bei der Zulassungs­stelle anmelden und versichern“, erklärt Michael Brabec vom Bundesverb­and der Autovermie­ter (BAV ). „Dann ist eine jährliche Hauptunter­suchung Pflicht und auch die Versicheru­ng stuft den Wagen anders ein.“

Damit werde der besonderen Beanspruch­ung von Mietautos

Rechnung getragen. Dass von privat angebotene Mietfahrze­uge auf solchen Portalen in sehr vielen Fällen nicht diese strengeren Bedingunge­n erfüllten, halte der BAV für unzulässig. Hinzu kommt: Wer dort miete, habe entspreche­nd auch keine Gewährleis­tung über den sicheren technische­n Zustand des Mietwagens. Bei einem profession­ellen Autovermie­ter oder Carsharing-Anbieter hingegen sei das der Fall.

Auch Daniela Mielchen sieht die private Autovermie­tung über gewerblich­e Plattforme­n zumindest als umstritten an. „Jeder, der das macht, sollte regelmäßig prüfen, ob sein Handeln nicht als gewerblich eingeordne­t werden könnte. Denn dann könnten mögliche Steuernach­zahlungen und Bußgelder drohen.“

Auch müsse ein Autobesitz­er klären, ob die eigene Kfz-Haftpflich­tversicher­ung das Vermieten auf einer gewerblich­en Plattform zulasse. Auf der sichereren Seite seien Autofahrer daher, wenn sie ihr Auto rein privat weitergebe­n würden.

Ob Verleihen oder Vermieten – sein Auto zu teilen, hält der Verkehrscl­ub Deutschlan­d (VCD) grundsätzl­ich für den richtigen Weg: „Im Schnitt 23 von 24 Stunden steht ein Auto herum, das Carsharing ist daher ein guter Ansatz“, sagt Stephan Oldenburg vom VCD. Speziell in ländlichen Regionen, wo es weniger profession­elle Carsharing-Angebote gebe, sei das private Teilen eines Autos ein guter Weg, Mobilität und Nachhaltig­keit zu kombiniere­n.

Leider sei die Versicheru­ngswirtsch­aft hier noch sehr zurückhalt­end und biete zu wenig Angebote für privates Carsharing an. „Geht es darum, einen Versicheru­ngsvertrag für mehrere Personen abzuschlie­ßen, scheuen viele Versicheru­ngen offenbar das Risiko“, so Oldenburg.

 ?? FOTOS (2): CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN ?? Vor dem privaten Verleih des Autos, klären beide Parteien besser, wie sie mögliche Fallstrick­e umgehen.
FOTOS (2): CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Vor dem privaten Verleih des Autos, klären beide Parteien besser, wie sie mögliche Fallstrick­e umgehen.
 ?? ?? Bevor das Auto ungenutzt auf dem Parkplatz steht, kann man es auch mit anderen teilen.
Bevor das Auto ungenutzt auf dem Parkplatz steht, kann man es auch mit anderen teilen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany