Prozess um Pfusch bei Haartransplantationen
Zwei Männer litten unter Schmerzen, weil ihnen Haare und Hautabschnitte zum Teil ohne Betäubung transplantiert worden sein sollen.
DÜSSELDORF Mit preiswerten Angeboten und zugelassenen Ärzten nebst Fachpersonal hatte eine angebliche Klinik in Düsseldorf Anfang des Jahres für Haartransplantationen geworben. Doch einer der Kunden fasste am Montag als Zeuge beim Amtsgericht zusammen, was sich hinter jener Reklame verborgen habe: Er sei „in einer nicht gemeldeten Klinik von Ärztinnen behandelt worden, die gar keine waren“.
Auf der Anklagebank saßen dafür jetzt zwei Schwestern (29/36), die laut den Ermittlungen ohne medizinische Ausbildung oder gar eine Zulassung bei mindestens drei Männern (26 bis 33 Jahre alt) solche Haar-OPs ausgeführt haben sollen. Neben dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung waren sie auch wegen Betruges und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz angeklagt. Deswegen in einem der drei Fälle verurteilt, wurden beide mit je 16 Monaten Bewährungsstrafe belegt.
Die Geschwister wollten „sich schweigend verteidigen“, wie deren Anwälte zu Prozessbeginn erklärten. Überlassen war die Verhandlung damit den Zeugen – und die haben die
Anklagepunkte im Wesentlichen betätigt. So seien beide angeklagte Frauen der deutschen Sprache nicht mächtig gewesen, was die Kommunikation mit Patienten vor und während der Haar-Behandlungen stark behindert habe. Nur die Ehefrau des angeblichen Klinikleiters habe deutsch gesprochen – und die sei bei den hier angeklagten Eingriffen nicht dabei gewesen.
Ein 30-jähriger Kunde gab an, er habe sich mit den Angeklagten, die ihm als „Ärztin und Assistentin“vorgestellt worden seien, nur bruchstückhaft auf Englisch verständigt. Mit dem Ergebnis der Haar-OP sei er dennoch zufrieden: „Ich find’s okay!“Der Weg dorthin sei allerdings blutig und schmerzhaft gewesen – und für ihn ein bleibendes Erlebnis. Über seinen Frisör habe er die Adresse jener Düsseldorfer „Klinik“erhalten – und „auf den ersten Blick sah alles authentisch aus“. Im Nachhinein jedoch fand er seine Einschätzung „sehr sehr naiv“.
Denn laut Anklage haben die Frauen angeblich ohne medizinische Vorbildung bei einem anderen Kunden bis zu 50 Injektionen in die Kopfhaut vorgenommen, einem dritten Patienten sogar ganze Hautabschnitte vom Kopf gelöst.
Einer den Kunden war nach rund sechsstündiger Behandlungs-Prozedur noch in der „Klinik“kollabiert, brauchte eine Infusion – und als er am nächsten Tag wieder kam, um die Rechnung (2100 Euro) in bar zu bezahlen, war er erneut bewusstlos geworden, musste per Rettungswagen gar in Krankenhaus gebracht werden.
Nur in diesem schwersten der drei angeklagten Fälle kamen die Richter zuletzt zu einem Schuldspruch – und zu den Bewährungsstrafen für das Schwesternpaar. Der Staatsanwalt und auch die Verteidigung haben das Urteil angenommen.