Bewährungsstrafe in Spionage-Prozess gefordert
DÜSSELDORF (csr) Im Prozess um Spionage für türkische Geheimdienste hat die Bundesanwaltschaft neun Monate Haft auf Bewährung für den geständigen Angeklagten beantragt. Das hat eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mitgeteilt. Der Angeklagte hatte zugegeben, Informationen über zwei in Köln lebende Anhänger der Gülen-Bewegung weitergegeben zu haben. Die türkische Regierung macht die sogenannte Gülen-Bewegung für den Putschversuch in der Türkei von 2016 verantwortlich und geht im eigenen Land gegen Anhänger der Organisation vor. Der Staatsschutzsenat hatte dem 47-jährigen Angeklagten im Vorfeld im Gegenzug für ein Geständnis eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.
Außerdem soll der Angeklagte einem bereits wegen Spionage verurteilten Komplizen 200 Schuss scharfe Munition verkauft und in seiner Kölner Wohnung übergeben haben. Auch das hatte der Beschuldigte zugegeben. Die Patronen und eine Liste mit Namen und Steckbriefen von Anhängern der Gülen-Bewegung waren im September 2021 in einem Düsseldorfer Hotelzimmer gefunden worden. Die Polizei hatte nach einem Zeugenhinweis das Hotel in Oberbilk geräumt und durchsucht. Mehrere bewaffnete Spezialeinsatzkommandos (SEK) rückten an und durchkämmten mit zahlreichen Beamten stundenlang das Gebäude. Einheiten mit Spezialfahrzeugen – darunter ein Panzerwagen – kamen zum Einsatzort. Die umliegenden Straßen wurden weiträumig abgesperrt.
Das Oberlandesgericht will bereits an diesem Donnerstag das Urteil verkünden. Ein weiterer Angeklagter in dem Fall war im Juli in Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er für einen türkischen Geheimdienst Informationen über in Deutschland lebende türkische Staatsbürger gesammelt hatte.