Vertretungslehrer war angeblich ein Schwindler
Ein 50-Jähriger soll zwei Jahre lang Förderschulen unterrichtet haben – ohne dass er dafür qualifiziert war.
DÜSSELDORF (wuk) Fast zwei Jahre lang sind Schüler von städtischen Förderschulen in Düsseldorf und in Krefeld von einem Vertretungslehrer unterrichtet worden, der keiner war. So heißt es in der Betrugsanklage gegen einen 40-jährigen Düsseldorfer, über die das Amtsgericht am Mittwoch verhandeln wollte. Doch wegen Erkrankung der Richterin kam es nicht zum Prozess, der Gerichtstermin musste verschoben werden.
Schon im Herbst 2017 soll sich demnach der Beschuldigte als Vertretungslehrer bei einer städtischen Schule in Düsseldorf beworben haben, obwohl er weder über eine fundierte Lehr-Ausbildung noch über irgendwelche pädagogischen Kenntnisse verfügt habe. Mit einem angeblich gefälschten Zeugnis, wonach er schon 2013 eine erste Staatsprüfung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bestanden habe, gelang ihm laut Anklage der geplante Schwindel: Der zuständige Sachbearbeiter fiel auf die Zeugnisfälschung herein.
Von November 2017 bis August 2018 durfte der Angeklagte daher als Mitglied des Lehrkörpers auftreten und Schüler unterrichten. Ein Jahr danach soll er mit diesem Trick auch bei einer städtischen Förderschule in Krefeld erfolgreich gewesen sein – und sich wieder eine Anstellung als Vertretungslehrer für rund ein Jahr von September 2019 bis Oktober 2020 erschlichen haben.
Welche Schulfächer er trotz fehlender Kenntnisse in beiden Einrichtungen unterrichtet haben soll, ist bisher nicht bekannt. Erst nach Abschluss seiner zweiten Anstellung war dann aufgefallen, dass das Lehramtszeugnis des 40-Jährigen komplett gefälscht sei. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zweifachen Betrug zur Last, weil er sich zu Unrecht Bezüge von insgesamt mehr als 8000 Euro erschlichen habe.
Ob sich der Angeklagte diesen
Vorwürfen in öffentlicher Gerichtsverhandlung stellen wird, ist ungewiss. Das Gericht könnte auch nach Aktenlage einen schriftlichen Strafbefehl gegen ihn erlassen. Dabei ist sowohl die Verhängung einer Geldstrafe oder sogar eine Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Dagegen könnte er dann wiederum noch Einspruch einlegen – und damit käme es dann in jedem Fall noch zu einer öffentlichen Verhandlung über die Vorwürfe.