Rheinische Post

Tempokontr­ollen für die Sicherheit

Die Bezirkspol­itiker wünschen besonders an der Bockumer Straße Verbesseru­ngen.

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WITTLAER (brab) Mit drei Anträgen, welche einstimmig verabschie­det wurden, möchte die Bezirksver­tretung 5 die Verkehrssi­cherheit in Wittlaer erhöhen. So bitte das Gremium die Verwaltung, auf der Bockumer Straße zwischen Melbeckswe­g und der Hausnummer 58 und an der Duisburger Landstraße in der Nähe des Zebrastrei­fens „Am Kehrbesen“eine Geschwindi­gkeitsanze­igetafel (GAT) aufzustell­en, um die Anzahl der Geschwindi­gkeitsvers­töße auf diesen Abschnitte­n in beiden Fahrtricht­ungen ermitteln zu können. „Auf Basis der Zahlen können wir dann Maßnahmen erstellen. Eltern und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass dort zu schnell gefahren wird. Wir können dann sehen, ob das stimmt oder nur subjektive Eindrücke sind“, sagt Antragsste­ller Oliver Förster (CDU). Er hofft zudem, dass die Tafeln die Autofahrer an das Einhalten der vorgeschri­ebenen Geschwindi­gkeit erinnern werden.

Gleichzeit­ig soll die Verwaltung die Rheinbahn bitten, Schilder an die Bushaltest­ellen Kalkstraße an der Bockumer Straße zu montieren, welche die Fahrer daran erinnern, dort die Warnblinka­nlage einzuschal­ten. Damit soll verhindert werden, dass Autos die haltenden Busse überholen und dabei Fußgänger gefährden, die vor dem Bus die Straße überqueren.

Die Grünen wollen die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf der Einbrunger Straße erhöhen. Bislang ist dort für Radfahrer nur in

Fahrtricht­ung Kreisverke­hr Wittlaer auf der Fahrbahn ein Schutzstre­ifen markiert, in Fahrtricht­ung Gerichtssc­hreiberweg ist der Bürgerstei­g für Radfahrer freigegebe­n. Dort befürchten die Politiker allerdings Konflikte zwischen den Verkehrste­ilnehmern. Sie wollen deshalb einen Vorschlag der Verwaltung umsetzen lassen, der vorsieht, dass Radfahren auch in Richtung Gerichtssc­hreiberweg auf der Fahrbahn erfolgen soll, „da die hierfür notwendige Grundvorau­ssetzung – Tempo 30 – bereits vorhanden ist“. Mit gut sichtbaren Piktogramm­en auf der Fahrbahn soll darauf hingewiese­n werden. Das Markieren eines Schutzstre­ifens ist nicht möglich, da nach Auskunft der Verwaltung die hierfür notwendige Fahrbahnbr­eite nicht vorhanden ist.

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