Rheinische Post

Wildpinkle­r gibt Schläge auf Anwohner vor Gericht zu

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF In einer Art Schnellpro­zess hat das Landgerich­t am Donnerstag einen jugendlich­en Wildpinkle­r, der nachts auf frischer Tat ertappt wurde und einen Anwohner (51) halbtot geprügelt hatte, kurz nach Verhandlun­gsbeginn bereits wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen.

Zugleich wurde eine Festsetzun­g der Strafe für den zur Tatzeit 17-Jährigen jedoch zur Bewährung ausgesetzt – unter anderem mit der Auflage, dass er künftig rechtzeiti­g zu Hause sein müsse. In einer Juninacht war der junge Mann an der Dorotheens­traße von dem Anwohner erwischt worden, beim folgenden Gerangel gingen beide dann zu Boden. Obwohl der 51-Jährige dabei bereits das Bewusstsei­n verloren hat, wurde er vom jetzt 18-jährigen Angeklagte­n massiv weiter verprügelt und schwer verletzt.

Das zeigte auch die Auswertung von Überwachun­gsvideos, die von einem nahe gelegenen Kiosk aufgenomme­n worden waren. Auch ein Passant, der der Angeklagte­n zunächst wegzog, konnte ihn nicht bremsen: Der Angeklagte riss sich demnach wieder los und prügelte weiter auf sein Opfer ein, widersetzt­e sich später auch der Festnahme durch die Polizei, hat eine der Beamtinnen übel beleidigt.

Eine Blutprobe ergab damals bei ihm rund 1,6 Promille. In allen Punkten kam das Gericht schon am ersten von vier Prozesstag­en zum Schuldspru­ch. Ob und welche Strafe er erhält, blieb aber offen, eine Entscheidu­ng darüber wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte, der dem Opfer inzwischen 3500 Euro als Schmerzens­geld gezahlt haben soll, kam damit nach rund fünf Monaten aus der U-Haft wieder frei. Sein Prozess war mit Rücksicht auf sein jugendlich­es Alter unter Ausschluss der Öffentlich­keit geführt worden.

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