Wildpinkler gibt Schläge auf Anwohner vor Gericht zu
DÜSSELDORF In einer Art Schnellprozess hat das Landgericht am Donnerstag einen jugendlichen Wildpinkler, der nachts auf frischer Tat ertappt wurde und einen Anwohner (51) halbtot geprügelt hatte, kurz nach Verhandlungsbeginn bereits wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen.
Zugleich wurde eine Festsetzung der Strafe für den zur Tatzeit 17-Jährigen jedoch zur Bewährung ausgesetzt – unter anderem mit der Auflage, dass er künftig rechtzeitig zu Hause sein müsse. In einer Juninacht war der junge Mann an der Dorotheenstraße von dem Anwohner erwischt worden, beim folgenden Gerangel gingen beide dann zu Boden. Obwohl der 51-Jährige dabei bereits das Bewusstsein verloren hat, wurde er vom jetzt 18-jährigen Angeklagten massiv weiter verprügelt und schwer verletzt.
Das zeigte auch die Auswertung von Überwachungsvideos, die von einem nahe gelegenen Kiosk aufgenommen worden waren. Auch ein Passant, der der Angeklagten zunächst wegzog, konnte ihn nicht bremsen: Der Angeklagte riss sich demnach wieder los und prügelte weiter auf sein Opfer ein, widersetzte sich später auch der Festnahme durch die Polizei, hat eine der Beamtinnen übel beleidigt.
Eine Blutprobe ergab damals bei ihm rund 1,6 Promille. In allen Punkten kam das Gericht schon am ersten von vier Prozesstagen zum Schuldspruch. Ob und welche Strafe er erhält, blieb aber offen, eine Entscheidung darüber wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte, der dem Opfer inzwischen 3500 Euro als Schmerzensgeld gezahlt haben soll, kam damit nach rund fünf Monaten aus der U-Haft wieder frei. Sein Prozess war mit Rücksicht auf sein jugendliches Alter unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.