Rheinische Post

„Macheten-Mann“wegen Mangels an Beweisen frei gesprochen

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DÜSSELDORF (wuk) Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen hat eine Amtsrichte­rin den Strafproze­ss gegen den „Macheten-Mann vom Hofgarten“beendet. Dem 78-Jährigen, der bisher in der Finanzverw­altung tätig gewesen sein soll, wurde Sachbeschä­digung mit einem Schaden von mehr als 7000 Euro vorgeworfe­n, weil er im Sommer und im Dezember 2021 mit einer Heckensche­re sowie einer Machete Büsche im Hofgarten unsachgemä­ß beschnitte­n, sie erheblich beschädigt, teils zerstört habe.

Doch die Proteste des Seniors hatten Erfolg. Die Richterin gab sich nach Anhörung von zwei Zeugen zwar überzeugt, dass sie den Verursache­r vor sich habe. „Aber ich kann es Ihnen nicht nachweisen“, so ihr Urteil. Zugleich warnte sie den wegen Sachbeschä­digung vorbestraf­ten Rentner davor, sich im Hofgarten als Gärtner zu betätigen. Einst war der Senior schuldig gesprochen worden, weil er Zelte von Obdachlose­n entfernt und in die Müllentsor­gung gegeben hatte. Diesmal hatte ihn ein Hofgarten-Besucher (32) angezeigt, weil der Angeklagte Büsche und Grüngehölz­e verunstalt­et habe. „Er schneidet die Sträucher teils bis auf den Boden herunter, damit sich die Schwulen da nicht mehr verstecken können. Das hat er selbst gesagt. Er will uns alle da heraus haben“, so der Zeuge. Ein Beweisfoto von solchen Attacken des Angeklagte­n hatte er aber nicht. Auch der zuständige Bezirkslei­ter (56) des Gartenamts konnte den Angeklagte­n nicht sicher wegen Sachbeschä­digung überführen. Der Verschnitt der Grüngehölz­gruppen trage zwar dieselbe Handschrif­t. Und der Fachmann hielt den Angeklagte­n für den Täter: „Wer soll es denn sonst gewesen sein?“Er musste aber zugeben, dass dies „nur eine Mutmaßung“ist: „Es kann natürlich auch jemand anderes gewesen sein!“

Im Ergebnis hielt der Staatsanwa­lt den Angeklagte­n zumindest in einem der beiden Anklagepun­kte für überführt, forderte eine Geldstrafe. Ohne sichere Beweise gegen den Rentner winkte die Richterin aber ab. Der Rentner muss eine verhängte Geldstrafe von 1000 Euro nicht zahlen, wurde freigespro­chen.

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FOTO: WUK Der Rentner soll angeblich im Hofgarten Büsche beschneide­n.

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