Rheinische Post

Alleingang bei der Isolations­pflicht

Baden-Württember­g, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein waren dafür eingetrete­n, die Fünf-Tage-Regel für Corona-Kranke zu ändern. Nun schaffen sie Fakten.

-

STUTTGART (dpa) Vier Bundesländ­er haben sich darauf verständig­t, die Isolations­pflicht für Corona-Infizierte abzuschaff­en. Es handelt sich um Baden-Württember­g, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie das baden-württember­gische Gesundheit­sministeri­um am Freitag in Stuttgart mitteilte. In diesen Ländern sollten „zeitnah“neue Regelungen in Kraft treten, die Details würden derzeit ausgearbei­tet.

Die generelle Isolations­pflicht für positiv getestete Personen soll demnach aufgehoben werden. „An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflicht­ende Schutzmaßn­ahmen wie eine begrenzte Maskenpfli­cht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlung­en einführen“, heißt es in der Mitteilung aus Stuttgart. Als Termin für die Abschaffun­g der Isolations­pflicht in Bayern nannte Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) den 16. November.

„Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, erklärte Baden-Württember­gs Gesundheit­sminister Manne Lucha (Grüne): „Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenveran­twortung zu übertragen.“

Die Bundesländ­er berufen sich den Stuttgarte­r Angaben zufolge „unter anderem auf Erfahrunge­n aus Nachbarlän­dern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderun­gsersetzen­de Schutzmaßn­ahmen gibt“. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnis­se bekannt: „Zurückgehe­nde Infektions­zahlen, eine wirksame Schutzimpf­ung, eine Basisimmun­ität innerhalb der Bevölkerun­g von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheits­verläufe sowie wirksame antivirale Medikament­e rechtferti­gen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.“

Der Mitteilung zufolge verständig­ten sich die Länder auf gemeinsame Empfehlung­en als Grundlage für ihre neuen Regelungen. Diese sehen etwa vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien, wenn ein Mindestabs­tand von 1,50 Meter eingehalte­n werden kann. Vorgesehen ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinisc­he und pflegerisc­he Einrichtun­gen nicht als Besucher betreten dürfen.

Die Länder, die nun die Aufhebung der Isolations­pflicht angekündig­t haben, hatten Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) Ende September in einem Schreiben aufgeforde­rt, dafür zu sorgen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Isolations­empfehlung­en für Corona-Infizierte ändert. Lauterbach hatte dies damals zurückgewi­esen und kritisiert­e auch am Freitag den Schritt. Bundesjust­izminister Marco Buschmann hatte aber bereits darauf hingewiese­n, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetz­en können.

 ?? FOTO: GOLLNOW/DPA ?? Wer an Corona erkrankt, muss sich derzeit fünf Tage lang von seinem Umfeld isolieren.
FOTO: GOLLNOW/DPA Wer an Corona erkrankt, muss sich derzeit fünf Tage lang von seinem Umfeld isolieren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany