Rheinische Post

Mieterbund bemängelt Benachteil­igung bei Abschlag-Verfahren

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DÜSSELDORF (dpa/gw) Die Soforthilf­e für Gas- und Fernwärmek­unden im Dezember ist nach der Entscheidu­ng des Bundestage­s am Donnerstag zwar so gut wie sicher, aber die Kritik an der Ausgestalt­ung bleibt. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat kritisiert, dass Mieterinne­n und Mieter viel zu spät von der Regelung profitiert­en und im Gesetz benachteil­igt würden. DMB-Präsident Lukas Siebenkott­en sagte, bei den meisten wirke sich die Dezember-Entlastung für 2022 erst im Laufe

des kommenden Jahres im Zuge der Nebenkoste­nabrechnun­g aus.

Nach der Entscheidu­ng des Bundestage­s, die am Montag noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, soll die Entlastung für Unternehme­n und Privatkund­en beim Gas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverb­rauchs und dem für Dezember dieses Jahres vereinbart­en Preis entspreche­n, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiseleme­nten. Dabei ist die Politik von dem Vorschlag der

Expertenko­mmission abgewichen, die eine Einmalzahl­ung vorgeschla­gen hatte auf Basis des Verbrauchs, der der Abschlagsz­ahlung aus September 2022 zugrundege­legt werden sollte.

Bei Mietern, die keinen direkten Vertrag mit einem Gasanbiete­r haben (wer einen solchen hat, ist im Dezember von der Zahlung an ihren Lieferante­n direkt befreit), soll die Entlastung über die Nebenkoste­nabrechnun­g für 2022 erfolgen. Mieter, die umgezogen sind und einen neuen Mietvertra­g mit höheren Nebenkoste­nvorauszah­lungen abgeschlos­sen haben, sollen 25 Prozent der Vorauszahl­ung für den Monat Dezember einbehalte­n können. Da viele aber einen Dauerauftr­ag eingericht­et haben, müssten sie diesen für eine Zahlung ändern und dann wieder zurückände­rn. Bei dem großen Teil der Mieter, die über die Nebenkoste­nabrechnun­g entlastet werden, gilt: Die Abrechnung wird erst im kommenden Jahr erstellt, im Extremfall erst zum Ende 2023 hin.

Siebenkott­en kritisiert­e darüber hinaus, dass die Regelungen viel zu komplizier­t und gerade für Mieter kaum transparen­t seien: „So erfährt nur ein Bruchteil der Mieterinne­n und Mieter, wie hoch ihr individuel­ler Entlastung­sbeitrag durch die Bundesregi­erung eigentlich ist.“

Um eine Entlastung­slücke zu schließen, solle die Gaspreisbr­emse auf Januar vorgezogen werden, verlangte auch der Präsident des Eigentümer­verbandes Haus & Grund, Kai Warnecke. Er verteidigt­e aber die spätere Wirkung der Dezemberhi­lfen für die Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r. Weil die Nebenkoste­nabrechnun­g für viele Mieter hoch ausfallen werde, solle die Hilfe der Steuerzahl­er auch zu diesem Zeitpunkt ankommen: „Die ursprüngli­che Idee, dass die Einmalzahl­ung im Dezember centgenau von den Vermietern auf die Mieter herunterge­brochen und an diese ausgezahlt werden sollte, hätte im Chaos geendet.“Sie wäre in der Praxis nicht umzusetzen gewesen.

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