Mieterbund bemängelt Benachteiligung bei Abschlag-Verfahren
DÜSSELDORF (dpa/gw) Die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember ist nach der Entscheidung des Bundestages am Donnerstag zwar so gut wie sicher, aber die Kritik an der Ausgestaltung bleibt. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat kritisiert, dass Mieterinnen und Mieter viel zu spät von der Regelung profitierten und im Gesetz benachteiligt würden. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten sagte, bei den meisten wirke sich die Dezember-Entlastung für 2022 erst im Laufe
des kommenden Jahres im Zuge der Nebenkostenabrechnung aus.
Nach der Entscheidung des Bundestages, die am Montag noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, soll die Entlastung für Unternehmen und Privatkunden beim Gas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember dieses Jahres vereinbarten Preis entsprechen, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen. Dabei ist die Politik von dem Vorschlag der
Expertenkommission abgewichen, die eine Einmalzahlung vorgeschlagen hatte auf Basis des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrundegelegt werden sollte.
Bei Mietern, die keinen direkten Vertrag mit einem Gasanbieter haben (wer einen solchen hat, ist im Dezember von der Zahlung an ihren Lieferanten direkt befreit), soll die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung für 2022 erfolgen. Mieter, die umgezogen sind und einen neuen Mietvertrag mit höheren Nebenkostenvorauszahlungen abgeschlossen haben, sollen 25 Prozent der Vorauszahlung für den Monat Dezember einbehalten können. Da viele aber einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssten sie diesen für eine Zahlung ändern und dann wieder zurückändern. Bei dem großen Teil der Mieter, die über die Nebenkostenabrechnung entlastet werden, gilt: Die Abrechnung wird erst im kommenden Jahr erstellt, im Extremfall erst zum Ende 2023 hin.
Siebenkotten kritisierte darüber hinaus, dass die Regelungen viel zu kompliziert und gerade für Mieter kaum transparent seien: „So erfährt nur ein Bruchteil der Mieterinnen und Mieter, wie hoch ihr individueller Entlastungsbeitrag durch die Bundesregierung eigentlich ist.“
Um eine Entlastungslücke zu schließen, solle die Gaspreisbremse auf Januar vorgezogen werden, verlangte auch der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke. Er verteidigte aber die spätere Wirkung der Dezemberhilfen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Weil die Nebenkostenabrechnung für viele Mieter hoch ausfallen werde, solle die Hilfe der Steuerzahler auch zu diesem Zeitpunkt ankommen: „Die ursprüngliche Idee, dass die Einmalzahlung im Dezember centgenau von den Vermietern auf die Mieter heruntergebrochen und an diese ausgezahlt werden sollte, hätte im Chaos geendet.“Sie wäre in der Praxis nicht umzusetzen gewesen.