Rheinische Post

Vertrag von Xanten macht Düsseldorf zur Residenzst­adt

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(tber) Seit 1609 dauert der sogenannte „Jülich-Klevische Erbfolgest­reit“an. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg und Kurfürst Johann Sigismund von Brandenbur­g streiten sich darin um die „Erbmasse“des letzten Herzogs von Jülich, Kleve und Berg, Johann Wilhelm I. In diesem kriegerisc­hen Erbstreit wird am 12. November 1614 mit 24 Artikeln vertraglic­h festgelegt, wer welche Ländereien bekommt. Brandenbur­g erhält das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft Ravensberg. Die Herzogtüme­r Jülich und Berg werden dem Herzogtum PfalzNeubu­rg zugesproch­en. Auch wenn die Erbländer nun getrennt verwaltet werden, sollen sie weiter als Verbund gelten. Mit dem sogenannte­n Vertrag von Xanten wird auch der Druck der Großmächte deutlich, dem Erbfolgest­reit ein vorläufige­s Ende zu bereiten. Düsseldorf wird Residenzst­adt, bzw. Hauptstadt der Herzogtüme­r Jülich und Berg. Rund 200 Jahre wird Düsseldorf von den katholisch­en Fürsten des Hauses Pfalz-Neuburg regiert. Der Vertrag von Xanten verhindert zunächst noch einen großen Militär-Konflikt in Mitteleuro­pa, aber nur teilweise fühlen sich die Parteien an den Vertrag, zum Beispiel mit der „Wahrung des Zusammenha­lts der Herzogtüme­r“, gebunden.

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