Vertrag von Xanten macht Düsseldorf zur Residenzstadt
(tber) Seit 1609 dauert der sogenannte „Jülich-Klevische Erbfolgestreit“an. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg und Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg streiten sich darin um die „Erbmasse“des letzten Herzogs von Jülich, Kleve und Berg, Johann Wilhelm I. In diesem kriegerischen Erbstreit wird am 12. November 1614 mit 24 Artikeln vertraglich festgelegt, wer welche Ländereien bekommt. Brandenburg erhält das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft Ravensberg. Die Herzogtümer Jülich und Berg werden dem Herzogtum PfalzNeuburg zugesprochen. Auch wenn die Erbländer nun getrennt verwaltet werden, sollen sie weiter als Verbund gelten. Mit dem sogenannten Vertrag von Xanten wird auch der Druck der Großmächte deutlich, dem Erbfolgestreit ein vorläufiges Ende zu bereiten. Düsseldorf wird Residenzstadt, bzw. Hauptstadt der Herzogtümer Jülich und Berg. Rund 200 Jahre wird Düsseldorf von den katholischen Fürsten des Hauses Pfalz-Neuburg regiert. Der Vertrag von Xanten verhindert zunächst noch einen großen Militär-Konflikt in Mitteleuropa, aber nur teilweise fühlen sich die Parteien an den Vertrag, zum Beispiel mit der „Wahrung des Zusammenhalts der Herzogtümer“, gebunden.