Für jeden Passagier eine Warnweste einpacken
Wer eine Fahrt ins Ausland unternimmt, sollte darauf achten, welche Regeln in dem Land gelten.
(tmn) In Deutschland ist nur eine einzige Warnweste im Auto Pflicht. Die muss zwar der „DIN EN 471:2003+A1:2007“oder der europäischen Norm „EN ISO 20 471:2013“entsprechen. Tragen muss man sie nach einem Unfall oder einer Panne dennoch nicht, so der Auto Club Europa (ACE). Motorradfahrer müssen gar keine Warnweste mitführen.
Allerdings rät der ACE aus Sicherheitsgründen, in solchen Fällen nur mit Warnweste das Auto zu verlassen oder vom Motorrad abzusteigen. Das erhöht die Erkennbarkeit, nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Daher sollte besser immer mindestens eine Weste für jeden Mitfahrer griffbereit im Innenraum bereit liegen.
Das gilt vor allem auch bei Urlaubsfahrten ins Ausland. Dort sind die Regelungen zum Tragen und Mitführen zuweilen sehr unterschiedlich. In der Mehrheit der Länder bezieht sich die Tragepflicht laut ACE auf alle Fahrzeuginsassen. Wer mindestens eine Weste pro Person im Auto oder auf dem Bike mitnimmt, ist auf alle Eventualitäten vorbereitet.
Denn in vielen Ländern gilt: Nach Pannen oder Unfällen herrscht Westenpflicht auf Straßen außerorts – etwa Autobahnen oder Schnellstraßen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen.