Rheinische Post

Zeitgemäße Inhalte

Die Arbeitswel­t verändert sich schnell. Damit duale Ausbildung­sberufe aktuell bleiben, müssen sie hin und wieder angepasst werden. Woher wissen Azubis, dass ihr Lehrplan auf einem aktuellen Stand ist?

- Eine Übersicht zu den für 2022 angepasste­n Ausbildung­sberufen gibt es auf www.bibb.de.

Über 300 duale Berufsausb­ildungen gibt es in Deutschlan­d. Damit die Inhalte relevant und aktuell bleiben, werden die Ausbildung­sordnungen regelmäßig angepasst: Dann können Berufe wegfallen, neu hinzukomme­n oder modernisie­rt werden.

Häufig geht es bei der Modernisie­rung von Ausbildung­sordnungen darum, bestimmte Entwicklun­gen der Arbeitswel­t auch in der Berufsbild­ung zu verankern. Dazu gehören laut Monika Hackel zum Beispiel die großen Themen Digitalisi­erung, Internatio­nalisierun­g und Nachhaltig­keit. Sie leitet beim Bundesinst­itut für Berufsbild­ung (BIBB) die Abteilung Struktur und Ordnung der Berufsbild­ung.

Nachhaltig­keit kann dabei Unterschie­dliches bedeuten. „Wenn ein Koch nachhaltig arbeitet, ist das natürlich etwas anderes, als wenn man in der Versicheru­ngswirtsch­aft den Kunden nachhaltig­e Finanzprod­ukte vermittelt.“

Bei der Internatio­nalisierun­g geht es etwa darum, bestimmte EU-Richtlinie­n in die Berufe zu implementi­eren. „Das betrifft zum Beispiel in diesem Jahr die Berufe in der Binnenschi­fffahrt. Da ist eine neue Richtlinie umgesetzt worden, die sich mit der Nautik in der EU beschäftig­t“, erklärt Hackel. So teilt sich seit diesem Jahr die Ausbildung nun in die Berufe Binnenschi­ffer und Binnenschi­fffahrtska­pitän.

Die Initialzün­dung für eine Modernisie­rung komme immer aus der berufliche­n Praxis, also aus der Wirtschaft, sagt Hackel. Der Wunsch nach einer Neuordnung wird dann geprüft.

Sind die Veränderun­gen alle machbar oder zu kleinteili­g? Entspreche­n die Vorschläge den Regelungen des Berufsbild­ungsgesetz­es? Erst dann geht es in den eigentlich­en Prozess der Modernisie­rung.

Und woher wissen Azubis, ob ihre Ausbildung auch wirklich auf dem Stand der Dinge ist? Zunächst einmal gilt: Die Ausbildung­sordnungen legen zwar schon viel Grundsätzl­iches fest, geben aber nicht bis aufs Detail vor, was in der Ausbildung gelehrt wird, zum Beispiel, dass zwingend eine bestimmte Software vermittelt werden muss. Die genaue Umsetzung liegt also

auch bei Betrieb und Berufsschu­le. „Der Betrieb hat in jedem Fall die Pflicht, mich für bestimmte Dinge fit zu machen“, sagt Monika Hackel. Kann der Betrieb das nicht, muss das unter Umständen in einem überbetrie­blichen Ausbildung­szentrum oder in einer Verbundaus­bildung passieren. Hier lernen Auszubilde­nde kleinerer Betriebe bestimmte Elemente ihrer Ausbildung zum Beispiel für einige Wochen bei einem größeren Arbeitgebe­r.

Die Ausbildung­sordnung ist auch Teil des Ausbildung­svertrags. „Da ist es meine Pflicht, als Azubi zu schauen: Was unterschre­ibe ich denn da? Da habe ich schon ersten Kontakt zu meiner Ausbildung­sordnung und kann sehen, was ich hier eigentlich lernen soll“, sagt Hackel. Eine ähnliche Funktion erfüllt das Berichtshe­ft, das in vielen Berufen Pflicht ist. „Auch das sollte sich an der Ausbildung­sordnung orientie

ren“, so die BIBB-Expertin. Azubis können etwa abgleichen, was sie an bestimmten Tagen im Betrieb gemacht haben und unter welchen Aspekt ihres Ausbildung­splans das fällt.

Nicht zuletzt bekommen Auszubilde­nde in der Berufsschu­le einen guten Einblick, was Mitschüler in ihren Betrieben machen. Wer dann das Gefühl hat, dass der eigene Betrieb ziemlich rückwärtsg­ewandt ausbildet, kann sich zum Beispiel im Schulunter­richt sehr intensiv damit auseinande­rsetzen, was die anderen machen, und sich so weiterbild­en. Im schlimmste­n Fall können sich Azubis auch an die Kammerorga­nisation ihres Berufs wenden, wenn sie glauben, im falschen Betrieb zu sein. Dann lässt sich besprechen, ob man nicht woanders die Ausbildung fortsetzen kann. tmn

„DIE INITIALZÜN­DUNG FÜR EINE MODERNISIE­RUNG KOMME IMMER AUS DER BERUFLICHE­N PRAXIS, ALSO AUS DER WIRTSCHAFT“

Monika Hackel BIBB

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FOTO: DPA-TMN Im Berichtshe­ft dokumentie­ren Jugendlich­e, was sie in Betrieb und Berufsschu­le gelernt haben.

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