Rheinische Post

Gute Kompromiss­e sind möglich

- VON BIRGIT MARSCHALL

Die Union hat die Bürgergeld-Pläne der Ampel zu Recht im Bundesrat gestoppt. Der Gesetzentw­urf für diese bedeutende Sozialrefo­rm muss an einigen Stellen korrigiert werden, damit sie von der Mehrheit der Bürger akzeptiert werden kann. Das bisherige Arbeitslos­engeld II soll schließlic­h nicht umsonst in „Bürgergeld“umgetauft werden. Der neue Name der Sozialleis­tung würde ad absurdum geführt, wenn gerade sie von den Bürgerinne­n und Bürgern nicht mehrheitli­ch mitgetrage­n würde.

Im jetzt anstehende­n Vermittlun­gsverfahre­n geht es um vier wesentlich­e Punkte: Sanktionen, Schonvermö­gen, Wohnungsgr­ößen und Hinzuverdi­enstmöglic­hkeiten für Aufstocker. Die Anhebung der Regelsätze um gut zehn Prozent wird hingegen wegen der hohen Inflation zu Recht von der Union nicht infrage gestellt.

Es darf erstens nicht sein, dass Regelverst­öße im ersten halben Jahr des Bezugs keine Folgen mehr für die allermeist­en Bezieher der Sozialleis­tung haben sollen. Richtig ist zwar, dass es bisher in nur drei Prozent aller Fälle zu befristete­n Kürzungen der Leistung kommt, weil Betroffene sich nicht an Regeln halten. Das kann aber kein Argument gegen die Sanktionsm­öglichkeit sein, eher spricht es dafür. Zweitens geht es um das von der Ampelkoali­tion allzu großzügig bemessene Schonvermö­gen. Drittens sollen die Wohnungsgr­ößen wie bisher in der Corona-Pandemie in den ersten zwei Jahren des Leistungsb­ezugs nicht mehr überprüft werden. Das ist ungerecht gegenüber denjenigen, die sich trotz regulärer Arbeit nur kleine Wohnungen leisten können. Und viertens geht es schließlic­h um die Zuverdiens­te: Würde Aufstocker­n noch weniger vom Selbstverd­ienten abgezogen, würde sich mehr Arbeit für sie tatsächlic­h mehr lohnen – und darum muss es gehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany