Gute Kompromisse sind möglich
Die Union hat die Bürgergeld-Pläne der Ampel zu Recht im Bundesrat gestoppt. Der Gesetzentwurf für diese bedeutende Sozialreform muss an einigen Stellen korrigiert werden, damit sie von der Mehrheit der Bürger akzeptiert werden kann. Das bisherige Arbeitslosengeld II soll schließlich nicht umsonst in „Bürgergeld“umgetauft werden. Der neue Name der Sozialleistung würde ad absurdum geführt, wenn gerade sie von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehrheitlich mitgetragen würde.
Im jetzt anstehenden Vermittlungsverfahren geht es um vier wesentliche Punkte: Sanktionen, Schonvermögen, Wohnungsgrößen und Hinzuverdienstmöglichkeiten für Aufstocker. Die Anhebung der Regelsätze um gut zehn Prozent wird hingegen wegen der hohen Inflation zu Recht von der Union nicht infrage gestellt.
Es darf erstens nicht sein, dass Regelverstöße im ersten halben Jahr des Bezugs keine Folgen mehr für die allermeisten Bezieher der Sozialleistung haben sollen. Richtig ist zwar, dass es bisher in nur drei Prozent aller Fälle zu befristeten Kürzungen der Leistung kommt, weil Betroffene sich nicht an Regeln halten. Das kann aber kein Argument gegen die Sanktionsmöglichkeit sein, eher spricht es dafür. Zweitens geht es um das von der Ampelkoalition allzu großzügig bemessene Schonvermögen. Drittens sollen die Wohnungsgrößen wie bisher in der Corona-Pandemie in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht mehr überprüft werden. Das ist ungerecht gegenüber denjenigen, die sich trotz regulärer Arbeit nur kleine Wohnungen leisten können. Und viertens geht es schließlich um die Zuverdienste: Würde Aufstockern noch weniger vom Selbstverdienten abgezogen, würde sich mehr Arbeit für sie tatsächlich mehr lohnen – und darum muss es gehen.