Das soll sich mit dem Bürgergeld ändern
Name Der Gesetzgeber will das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-Leistung) in Bürgergeld umbenennen.
Geld Die Regelsätze sollen deutlich angehoben werden: Alleinstehende etwa sollen künftig 53 Euro mehr und damit 502 Euro im Monat bekommen, auch Miete und Heizkosten übernimmt weiterhin der Staat.