Rheinische Post

Das soll sich mit dem Bürgergeld ändern

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Name Der Gesetzgebe­r will das bisherige Arbeitslos­engeld II (Hartz-IV-Leistung) in Bürgergeld umbenennen.

Geld Die Regelsätze sollen deutlich angehoben werden: Alleinsteh­ende etwa sollen künftig 53 Euro mehr und damit 502 Euro im Monat bekommen, auch Miete und Heizkosten übernimmt weiterhin der Staat.

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