Rheinische Post

Gericht zieht Raser-Auto ein

Mit satten 305 km/h war ein 24-Jähriger mit seinem AMG Mercedes über die A3 bei Düsseldorf gerast. Erlaubt sind an der Stelle 120 Kilometer pro Stunde.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Sein Luxus-Bolide ist futsch, denn die AMG-Mercedes-Limousine wurde gerichtlic­h eingezogen. Zudem wurde einem 24-jährigen Autofahrer der Führersche­in aberkannt, er muss 3750 Euro Strafe zahlen und noch mindestens drei Monate Sperre absitzen, bevor er sich überhaupt noch einmal ganz neu um einen Führersche­in bewerben darf. So lautet das Urteil des Amtsgerich­ts gegen den ältesten von drei jungen Männern, die sich Anfang 2021 mit ihren hoch motorisier­ten Sportwagen zwei illegale Autorennen im Uni-Tunnel geliefert hatten.

Dem AMG-Fahrer war zusätzlich vorgeworfe­n worden, bei einer Alleinfahr­t Anfang 2021 in seinem getunten Fahrzeug mit Tempo 305 über die Autobahn 3 gerast zu sein, wo nur 120 km/h zugelassen sind. Doch in diesem Punkt kam die Richterin jetzt zu einem Freispruch.

Laut den Ermittlung­en hatte sich der Angeklagte mit zwei anderen Tempo-Fans (22/24)) im Januar

sowie im April 2021 nachts am Uni-Tunnel extra zu hochriskan­ten Speed-Rennen verabredet. Dabei fuhr der AMG mit einem BMW M3 und einem Audi R8 der anderen Mittäter zwei Mal um die Wette. Das Tempolimit (80 km/h) soll dabei mit bis zu 176 km/h um mehr als das Doppelte überschrit­ten worden sein.

Der Audi-Pilot hatte seine Strafe für die Nachtrenne­n (2700 Euro und ein Jahr Sperre bis zu einem NeuAntrag für einen Führersche­in) sofort akzeptiert. Der BMW-Fahrer dagegen hatte gegen einen entspreche­nden Strafbefeh­l jedoch Einspruch eingelegt und seine Strafe und Sperre waren daraufhin deutlich reduziert worden.

Gegen den AMG-Fahrer, der laut Anklage als Hauptakteu­r der Rennen galt, waren schriftlic­h per Strafbefeh­l eine 6000-Euro-Strafe, eine zweijährig­e Sperre und die Einziehung des Autos als Tatmittel bei seinen Vergehen verhängt worden. Er war mit seinem Protest dagegen nur teilweise erfolgreic­h. So gab es im Internet zwar ein Video, das das getunte Fahrzeug mit Tempo 305 auf der A 3 zeigte. Doch ob der 24-Jährige dabei wirklich am Steuer saß, ließ sich jetzt im Prozess nicht mehr aufklären. Also kam die Amtsrichte­rin für diese Raserfahrt zu einem Freispruch für ihn, doch zugleich verhängte sie zwei Schuldsprü­che wegen der Teilnahme an den illegalen Rennen im Uni-Tunnel. Auch dies hatte der Angeklagte stets bestritten – und über seinen Anwalt zudem vortragen lassen, der AMG-Bolide gehöre gar nicht ihm, sondern seiner Mutter und könne daher nicht eingezogen werden.

Dem ist die Richterin jetzt im Urteil aber nicht gefolgt. Als einziger der drei damals Beteiligte­n an den Speed-Treffen im Uni-Tunnel muss der Angeklagte laut Schuldspru­ch neben Geldstrafe und Führersche­inSperre also auch noch den Verlust des Tatwagens hinnehmen.

Ob das Urteil rechtskräf­tig wird oder ob es auf Antrag des Staatsanwa­lts oder des AMG-Fahrers in der nächsten Instanz beim Landgerich­t überprüft werden muss, ist derzeit ungewiss.

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