Gericht zieht Raser-Auto ein
Mit satten 305 km/h war ein 24-Jähriger mit seinem AMG Mercedes über die A3 bei Düsseldorf gerast. Erlaubt sind an der Stelle 120 Kilometer pro Stunde.
DÜSSELDORF Sein Luxus-Bolide ist futsch, denn die AMG-Mercedes-Limousine wurde gerichtlich eingezogen. Zudem wurde einem 24-jährigen Autofahrer der Führerschein aberkannt, er muss 3750 Euro Strafe zahlen und noch mindestens drei Monate Sperre absitzen, bevor er sich überhaupt noch einmal ganz neu um einen Führerschein bewerben darf. So lautet das Urteil des Amtsgerichts gegen den ältesten von drei jungen Männern, die sich Anfang 2021 mit ihren hoch motorisierten Sportwagen zwei illegale Autorennen im Uni-Tunnel geliefert hatten.
Dem AMG-Fahrer war zusätzlich vorgeworfen worden, bei einer Alleinfahrt Anfang 2021 in seinem getunten Fahrzeug mit Tempo 305 über die Autobahn 3 gerast zu sein, wo nur 120 km/h zugelassen sind. Doch in diesem Punkt kam die Richterin jetzt zu einem Freispruch.
Laut den Ermittlungen hatte sich der Angeklagte mit zwei anderen Tempo-Fans (22/24)) im Januar
sowie im April 2021 nachts am Uni-Tunnel extra zu hochriskanten Speed-Rennen verabredet. Dabei fuhr der AMG mit einem BMW M3 und einem Audi R8 der anderen Mittäter zwei Mal um die Wette. Das Tempolimit (80 km/h) soll dabei mit bis zu 176 km/h um mehr als das Doppelte überschritten worden sein.
Der Audi-Pilot hatte seine Strafe für die Nachtrennen (2700 Euro und ein Jahr Sperre bis zu einem NeuAntrag für einen Führerschein) sofort akzeptiert. Der BMW-Fahrer dagegen hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl jedoch Einspruch eingelegt und seine Strafe und Sperre waren daraufhin deutlich reduziert worden.
Gegen den AMG-Fahrer, der laut Anklage als Hauptakteur der Rennen galt, waren schriftlich per Strafbefehl eine 6000-Euro-Strafe, eine zweijährige Sperre und die Einziehung des Autos als Tatmittel bei seinen Vergehen verhängt worden. Er war mit seinem Protest dagegen nur teilweise erfolgreich. So gab es im Internet zwar ein Video, das das getunte Fahrzeug mit Tempo 305 auf der A 3 zeigte. Doch ob der 24-Jährige dabei wirklich am Steuer saß, ließ sich jetzt im Prozess nicht mehr aufklären. Also kam die Amtsrichterin für diese Raserfahrt zu einem Freispruch für ihn, doch zugleich verhängte sie zwei Schuldsprüche wegen der Teilnahme an den illegalen Rennen im Uni-Tunnel. Auch dies hatte der Angeklagte stets bestritten – und über seinen Anwalt zudem vortragen lassen, der AMG-Bolide gehöre gar nicht ihm, sondern seiner Mutter und könne daher nicht eingezogen werden.
Dem ist die Richterin jetzt im Urteil aber nicht gefolgt. Als einziger der drei damals Beteiligten an den Speed-Treffen im Uni-Tunnel muss der Angeklagte laut Schuldspruch neben Geldstrafe und FührerscheinSperre also auch noch den Verlust des Tatwagens hinnehmen.
Ob das Urteil rechtskräftig wird oder ob es auf Antrag des Staatsanwalts oder des AMG-Fahrers in der nächsten Instanz beim Landgericht überprüft werden muss, ist derzeit ungewiss.