Rheinische Post

Ratsmitgli­ed soll Aufsichtsr­at von D.Live verlassen

Im Stadtrat soll es am Donnerstag in geheimer Sitzung um einen Compliance-Verstoß wegen 41 Freikarten gehen. Ein Ratsmitgli­ed soll sie geordert haben.

- VON UWE-JENS RUHNAU

DÜSSELDORF Der Compliance-Fall bei der Stadttocht­er D.Live soll am Donnerstag den Stadtrat beschäftig­en. Hinter verschloss­enen Türen soll darüber entschiede­n werden, ob das betroffene Ratsmitgli­ed aus dem Aufsichtsr­at des hundertpro­zentigen städtische­n Tochterunt­ernehmens abberufen wird.

Es geht um Freikarten, von denen sich das Ratsmitgli­ed zu viele besorgt haben soll. Im Ältestenra­t des

Stadtrats wurde am Dienstag über die finalen Untersuchu­ngsergebni­sse eines externen Anwalts berichtet, den die Stadt eingeschal­tet hat. Der Jurist hatte die Unterlagen bei D.Live geprüft. Für ihn steht fest: Es ist gegen die Compliance-Vorschrift­en, über die jedes Mitglied des Aufsichtsr­ats informiert wurde, verstoßen worden. Entscheide­nd sei nicht, was D.Live an Karten zugeteilt, sondern was die Person angefragt habe. D.Live hat den Fall selbst ins Rollen gebracht, den Verstoß jedoch offenbar relativ spät bemerkt.

Konkret wird dem Ratsmitgli­ed folgendes vorgeworfe­n: Es soll rund 15 Events besucht und dafür 41 Gratis-Tickets erhalten haben. Dies soll sich zwischen dem August vorigen und dem Juni dieses Jahres abgespielt haben. Das Ratsmitgli­ed soll auch nicht immer nur zu zweit, sondern mehrfach mit weiteren Begleitung­en erschienen sein. Die Rede ist von bis zu drei Begleitern. Es geht um den Besuch mehrerer FortunaSpi­ele und von Konzerten, darunter zwei Großkonzer­te in der Arena. Es gab zwei Ansprechpa­rtner bei D.Live für die Tickets.

Der beauftragt­e Anwalt sprach von einem Wert der Karten in Höhe von knapp 12.000 Euro. Ziehe man die möglichen neuen D.Live-Sponsoren ab, die teils von dem Aufsichtsr­atsmitglie­d mitgebrach­t wurden, blieben rund 8000 Euro. Das Landeskrim­inalamt, das wegen des Antikorrup­tionsgeset­zes des Landes eingeschal­tet wurde, prüft jetzt eine mögliche Strafbarke­it

des Verhaltens. Zur Dauer des Verfahrens gibt es keine konkreten Angaben, das LKA arbeitet mit der Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft zusammen. Vernehmung­en haben nach Informatio­n unserer Redaktion noch nicht stattgefun­den.

Die Veranstalt­ungs- und Hallentoch­ter der Stadt hat eine Compliance-Richtlinie. Danach darf jedes Aufsichtsr­atsmitglie­d pro Jahr und Veranstalt­ungsstätte (Arena, Dome, Mitsubishi Electric Halle, Castello, Open-Air-Kino) freien Eintritt für maximal zwei Veranstalt­ungen erhalten – davon maximal eine Veranstalt­ung im jeweiligen VIP-Bereich. Unstrittig wäre demnach der Besuch von zehn Events im Jahr, davon die Hälfte im VIP-Bereich. Das Aufsichtsr­atmitglied bezieht sich auf mögliche zusätzlich­e Karten, die D.Live-Geschäftsf­ührer Michael Brill laut den Regeln zugestehen kann. Dies alles und ob es eine strafbare Handlung gegeben hat, muss noch geklärt werden. Das Ratsmitgli­ed lässt sich anwaltlich vertreten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany