Ratsmitglied soll Aufsichtsrat von D.Live verlassen
Im Stadtrat soll es am Donnerstag in geheimer Sitzung um einen Compliance-Verstoß wegen 41 Freikarten gehen. Ein Ratsmitglied soll sie geordert haben.
DÜSSELDORF Der Compliance-Fall bei der Stadttochter D.Live soll am Donnerstag den Stadtrat beschäftigen. Hinter verschlossenen Türen soll darüber entschieden werden, ob das betroffene Ratsmitglied aus dem Aufsichtsrat des hundertprozentigen städtischen Tochterunternehmens abberufen wird.
Es geht um Freikarten, von denen sich das Ratsmitglied zu viele besorgt haben soll. Im Ältestenrat des
Stadtrats wurde am Dienstag über die finalen Untersuchungsergebnisse eines externen Anwalts berichtet, den die Stadt eingeschaltet hat. Der Jurist hatte die Unterlagen bei D.Live geprüft. Für ihn steht fest: Es ist gegen die Compliance-Vorschriften, über die jedes Mitglied des Aufsichtsrats informiert wurde, verstoßen worden. Entscheidend sei nicht, was D.Live an Karten zugeteilt, sondern was die Person angefragt habe. D.Live hat den Fall selbst ins Rollen gebracht, den Verstoß jedoch offenbar relativ spät bemerkt.
Konkret wird dem Ratsmitglied folgendes vorgeworfen: Es soll rund 15 Events besucht und dafür 41 Gratis-Tickets erhalten haben. Dies soll sich zwischen dem August vorigen und dem Juni dieses Jahres abgespielt haben. Das Ratsmitglied soll auch nicht immer nur zu zweit, sondern mehrfach mit weiteren Begleitungen erschienen sein. Die Rede ist von bis zu drei Begleitern. Es geht um den Besuch mehrerer FortunaSpiele und von Konzerten, darunter zwei Großkonzerte in der Arena. Es gab zwei Ansprechpartner bei D.Live für die Tickets.
Der beauftragte Anwalt sprach von einem Wert der Karten in Höhe von knapp 12.000 Euro. Ziehe man die möglichen neuen D.Live-Sponsoren ab, die teils von dem Aufsichtsratsmitglied mitgebracht wurden, blieben rund 8000 Euro. Das Landeskriminalamt, das wegen des Antikorruptionsgesetzes des Landes eingeschaltet wurde, prüft jetzt eine mögliche Strafbarkeit
des Verhaltens. Zur Dauer des Verfahrens gibt es keine konkreten Angaben, das LKA arbeitet mit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zusammen. Vernehmungen haben nach Information unserer Redaktion noch nicht stattgefunden.
Die Veranstaltungs- und Hallentochter der Stadt hat eine Compliance-Richtlinie. Danach darf jedes Aufsichtsratsmitglied pro Jahr und Veranstaltungsstätte (Arena, Dome, Mitsubishi Electric Halle, Castello, Open-Air-Kino) freien Eintritt für maximal zwei Veranstaltungen erhalten – davon maximal eine Veranstaltung im jeweiligen VIP-Bereich. Unstrittig wäre demnach der Besuch von zehn Events im Jahr, davon die Hälfte im VIP-Bereich. Das Aufsichtsratmitglied bezieht sich auf mögliche zusätzliche Karten, die D.Live-Geschäftsführer Michael Brill laut den Regeln zugestehen kann. Dies alles und ob es eine strafbare Handlung gegeben hat, muss noch geklärt werden. Das Ratsmitglied lässt sich anwaltlich vertreten.