Rheinische Post

Städte dürfen Wochenmärk­te selber betreiben

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MÜNSTER/METTMANN (dpa) Private Veranstalt­er von Wochenmärk­ten können sich nicht gegen die Übernahme dieser Aufgabe durch Städte und Gemeinden in NRW wehren. Darauf hat das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) für das Land NordrheinW­estfalen am Mittwoch in Münster hingewiese­n. Im konkreten Fall war die Organisato­rin des Wochenmark­tes in Velbert im Kreis Mettmann gerichtlic­h gegen die Marktfests­etzung der Stadt vorgegange­n. Velbert betreibt seit dem 1. April 2022 den Wochenmark­t als öffentlich­e Einrichtun­g wieder selbst. Davor lag die Aufgabe seit 2004 in privater Hand. Laut NRW-Gemeindeor­dnung hat die Antragstel­lerin aber darauf keinen Anspruch. Das OVG folgte damit einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf aus der Vorinstanz. Der Eilbeschlu­ss ist nicht anfechtbar (Az.: 4 B 441/22).

Zur Begründung erklärte das OVG, dass in NRW traditione­lle kommunale Wochenmärk­te auf zentralen öffentlich­en Flächen veranstalt­et werden, ohne dass dadurch die zulässigen Grenzen des wirtschaft­lichen Engagement­s der Kommunen überschrit­ten würden. Vielmehr dienen die Angebote als Wirtschaft­sförderung. Auch wenn eine Gemeinde die Aufgabe für gewisse Zeit nicht wahrgenomm­en habe, ändere dies nichts an der Rechtslage.

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