Städte dürfen Wochenmärkte selber betreiben
MÜNSTER/METTMANN (dpa) Private Veranstalter von Wochenmärkten können sich nicht gegen die Übernahme dieser Aufgabe durch Städte und Gemeinden in NRW wehren. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NordrheinWestfalen am Mittwoch in Münster hingewiesen. Im konkreten Fall war die Organisatorin des Wochenmarktes in Velbert im Kreis Mettmann gerichtlich gegen die Marktfestsetzung der Stadt vorgegangen. Velbert betreibt seit dem 1. April 2022 den Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung wieder selbst. Davor lag die Aufgabe seit 2004 in privater Hand. Laut NRW-Gemeindeordnung hat die Antragstellerin aber darauf keinen Anspruch. Das OVG folgte damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der Vorinstanz. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 4 B 441/22).
Zur Begründung erklärte das OVG, dass in NRW traditionelle kommunale Wochenmärkte auf zentralen öffentlichen Flächen veranstaltet werden, ohne dass dadurch die zulässigen Grenzen des wirtschaftlichen Engagements der Kommunen überschritten würden. Vielmehr dienen die Angebote als Wirtschaftsförderung. Auch wenn eine Gemeinde die Aufgabe für gewisse Zeit nicht wahrgenommen habe, ändere dies nichts an der Rechtslage.