Verdi kritisiert geplante Sonntagsöffnungen
Gewerkschaft fordert Verbesserungen bei der Liste für 2023 und erwägt neue Klagen. Stadt sieht Prozessen gelassen entgegen.
DÜSSELDORF Die beiden anstehenden verkaufsoffenen Sonntage am 27. November (Stadtmitte, Altstadt, Karlstadt, Eller) und am 4. Dezember (Benrath, Pempelfort, Kaiserswerth, Oberkassel) werden von der Gewerkschaft Verdi nicht beklagt. Das bestätigt Stephanie Peifer, Geschäftsführerin des Verdi-Bezirks Düssel-Rhein-Wupper, gegenüber unserer Redaktion. Im kommenden Jahr könnte es dagegen wieder zu einer Reihe von Prozessen vor dem Verwaltungsgericht kommen.
Die Gewerkschaft meldet Bedenken bei allen zwölf für 2023 beantragten Sonntagsöffnungen an. Die Liste wird ab Freitag in Bezirksvertretungen und Ratsgremien beraten. Es müsse bei allen Sonntagsöffnungen die Begründung nachgebessert werden, so Peifer. Vom Ergebnis mache man dann die Klage abhängig. Diese könne formell auch erst eingereicht werden, wenn für die Öffnung eine ordnungsrechtliche Verordnung vorliege.
Die verkaufsoffenen Sonntage sind umstritten. Die Gewerkschaften und die großen christlichen Kirchen lehnen sie mit Verweis auf die Sonntagsruhe ab. In Düsseldorf haben alle Seiten 2011 einen Kriterienkatalog erarbeitet, an den sich auch bei der Planung für 2023 gehalten wurde, wenngleich das Ladenöffnungsgesetz mittlerweile mehr zulässt als vor zehn Jahren. So hat der Handelsverband nicht mehr als zwölf Freigaben beantragt, obgleich Öffnungen an 16 Kalendertagen möglich wären. Ebenso könnte pro Stadtteil an bis zu acht Tagen geöffnet werden, Düsseldorf beschränkt sich auf drei Tage.
Ordnungsdezernent Christian Zaum (CDU) hat im August zum Runden Tisch geladen. Dabei gab es erneut Dissens. Es „konnte weder ein einvernehmlicher Umgang mit zukünftigen Sonn- und Feiertagsfreigaben erreicht werden, noch wurde eine Bereitschaft aller Beteiligten zu einer Modifizierung des Kriterienkataloges in Bezug auf eine Anpassung an die erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten signalisiert“, heißt es in der Vorlage.
Die Stadtverwaltung hat ausführliche Stellungnahmen zu jedem der geplanten Termine im kommenden Jahr (siehe Info-Box) angefertigt. Wiederholt wird mit Urteilen des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) argumentiert. Die Dienstleistungsgewerkschaft hingegen würdigt besonders ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) vom März dieses Jahres. Für Peifer resultiert aus diesem, „dass es jetzt noch schwieriger wird, Sonntagsöffnungen durchzusetzen“.
Was sind die wichtigsten Regeln? Es muss einen Anlass für die Ladenöffnung geben, etwa einen Großevent. Dieser muss am Öffnungstag mehr Menschen anziehen als die Geschäfte. Dieses Verhältnis müsse laut BVG für den Tag der Öffnung prognostiziert werden, betont Peifer. „Das tut die Stadt nicht, obgleich dies heute durch Zählungen möglich ist.“Beispiel Boot-Messe: Die Stadt spricht von 250.000 Besuchern bei der Messe, aber das reicht Verdi nicht. „Es kommt aber darauf an, ob die Besucherzahl am Sonntag, dem 29. Januar 2023, größer ist
als das Interesse an der Ladenöffnung in den Stadtteilen Stadtmitte und Altstadt mit einer Verkaufsfläche von mehreren hunderttausend Quadratmetern Ladenfläche.“Dafür sei nichts ersichtlich.
Zudem wird die räumliche Ausdehnung zum Zankapfel. Die Geschäfte müssen in Nähe des Anlasses liegen, aufgrund dessen sie geöffnet haben sollen. Die Stadt spricht von einer „Verklammerung“von Messe und Stadtmitte, die eine gute Verkehrsanbindung kennzeichne. Verdi kritisiert mehrfach, die Ladenöffnungen gingen über den „unmittelbar an das Veranstaltungsgelände angrenzenden Bereich“hinaus.
Die Stadt spricht selbst von hohen juristischen Anforderungen, hat andererseits aber die Sonntagsöffnung bei Großmessen vor dem OVG durchgeboxt. Aussortiert hat die Stadtspitze folgende drei Öffnungskandidaten des Handelsverbands: Zum Fashion- und Livestyle-Fest sollten in Bilk, Unterbilk und
Oberbilk am 1. Oktober die Läden öffnen, aber die Stadt geht davon aus, dass die Ladenöffnung selbst im Mittelpunkt der Veranstaltung steht. Der Weihnachtsmarkt vor den Düsseldorf Arcaden habe zudem „nicht die erforderliche prägende Wirkung“, deswegen wird es nichts mit einer Sonntagsöffnung. Auch Eller soll zum Künstlermarkt am 8. Oktober nicht öffnen dürfen, da dies die vereinbarte Beschränkung auf höchstens zwei Freigaben pro Stadtteil auf Grund von Stadtteilfesten zuzüglich einer synchronisierten Weihnachtsmarktfreigabe überschreiten würde.
Zaum sieht Klagen gelassen entgegen, die Termine seien in seinen Augen unkritisch. Beim BVG-Urteil vom März sei es um eine stadtweite Öffnung in Berlin gegangen. Diese gebe es in Düsseldorf seit Jahren nicht mehr. Zaum plädiert dafür, den Zustrom bei den ersten Großmessen nach Corona zu prüfen und dann zu schauen, wie es mit den Sonntagsöffnungen weitergehe.