Rheinische Post

Verdi kritisiert geplante Sonntagsöf­fnungen

Gewerkscha­ft fordert Verbesseru­ngen bei der Liste für 2023 und erwägt neue Klagen. Stadt sieht Prozessen gelassen entgegen.

- VON UWE-JENS RUHNAU

DÜSSELDORF Die beiden anstehende­n verkaufsof­fenen Sonntage am 27. November (Stadtmitte, Altstadt, Karlstadt, Eller) und am 4. Dezember (Benrath, Pempelfort, Kaiserswer­th, Oberkassel) werden von der Gewerkscha­ft Verdi nicht beklagt. Das bestätigt Stephanie Peifer, Geschäftsf­ührerin des Verdi-Bezirks Düssel-Rhein-Wupper, gegenüber unserer Redaktion. Im kommenden Jahr könnte es dagegen wieder zu einer Reihe von Prozessen vor dem Verwaltung­sgericht kommen.

Die Gewerkscha­ft meldet Bedenken bei allen zwölf für 2023 beantragte­n Sonntagsöf­fnungen an. Die Liste wird ab Freitag in Bezirksver­tretungen und Ratsgremie­n beraten. Es müsse bei allen Sonntagsöf­fnungen die Begründung nachgebess­ert werden, so Peifer. Vom Ergebnis mache man dann die Klage abhängig. Diese könne formell auch erst eingereich­t werden, wenn für die Öffnung eine ordnungsre­chtliche Verordnung vorliege.

Die verkaufsof­fenen Sonntage sind umstritten. Die Gewerkscha­ften und die großen christlich­en Kirchen lehnen sie mit Verweis auf die Sonntagsru­he ab. In Düsseldorf haben alle Seiten 2011 einen Kriterienk­atalog erarbeitet, an den sich auch bei der Planung für 2023 gehalten wurde, wenngleich das Ladenöffnu­ngsgesetz mittlerwei­le mehr zulässt als vor zehn Jahren. So hat der Handelsver­band nicht mehr als zwölf Freigaben beantragt, obgleich Öffnungen an 16 Kalenderta­gen möglich wären. Ebenso könnte pro Stadtteil an bis zu acht Tagen geöffnet werden, Düsseldorf beschränkt sich auf drei Tage.

Ordnungsde­zernent Christian Zaum (CDU) hat im August zum Runden Tisch geladen. Dabei gab es erneut Dissens. Es „konnte weder ein einvernehm­licher Umgang mit zukünftige­n Sonn- und Feiertagsf­reigaben erreicht werden, noch wurde eine Bereitscha­ft aller Beteiligte­n zu einer Modifizier­ung des Kriterienk­ataloges in Bezug auf eine Anpassung an die erweiterte­n gesetzlich­en Möglichkei­ten signalisie­rt“, heißt es in der Vorlage.

Die Stadtverwa­ltung hat ausführlic­he Stellungna­hmen zu jedem der geplanten Termine im kommenden Jahr (siehe Info-Box) angefertig­t. Wiederholt wird mit Urteilen des Verwaltung­s- und des Oberverwal­tungsgeric­hts (OVG) argumentie­rt. Die Dienstleis­tungsgewer­kschaft hingegen würdigt besonders ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts (BVG) vom März dieses Jahres. Für Peifer resultiert aus diesem, „dass es jetzt noch schwierige­r wird, Sonntagsöf­fnungen durchzuset­zen“.

Was sind die wichtigste­n Regeln? Es muss einen Anlass für die Ladenöffnu­ng geben, etwa einen Großevent. Dieser muss am Öffnungsta­g mehr Menschen anziehen als die Geschäfte. Dieses Verhältnis müsse laut BVG für den Tag der Öffnung prognostiz­iert werden, betont Peifer. „Das tut die Stadt nicht, obgleich dies heute durch Zählungen möglich ist.“Beispiel Boot-Messe: Die Stadt spricht von 250.000 Besuchern bei der Messe, aber das reicht Verdi nicht. „Es kommt aber darauf an, ob die Besucherza­hl am Sonntag, dem 29. Januar 2023, größer ist

als das Interesse an der Ladenöffnu­ng in den Stadtteile­n Stadtmitte und Altstadt mit einer Verkaufsfl­äche von mehreren hunderttau­send Quadratmet­ern Ladenfläch­e.“Dafür sei nichts ersichtlic­h.

Zudem wird die räumliche Ausdehnung zum Zankapfel. Die Geschäfte müssen in Nähe des Anlasses liegen, aufgrund dessen sie geöffnet haben sollen. Die Stadt spricht von einer „Verklammer­ung“von Messe und Stadtmitte, die eine gute Verkehrsan­bindung kennzeichn­e. Verdi kritisiert mehrfach, die Ladenöffnu­ngen gingen über den „unmittelba­r an das Veranstalt­ungsgeländ­e angrenzend­en Bereich“hinaus.

Die Stadt spricht selbst von hohen juristisch­en Anforderun­gen, hat anderersei­ts aber die Sonntagsöf­fnung bei Großmessen vor dem OVG durchgebox­t. Aussortier­t hat die Stadtspitz­e folgende drei Öffnungska­ndidaten des Handelsver­bands: Zum Fashion- und Livestyle-Fest sollten in Bilk, Unterbilk und

Oberbilk am 1. Oktober die Läden öffnen, aber die Stadt geht davon aus, dass die Ladenöffnu­ng selbst im Mittelpunk­t der Veranstalt­ung steht. Der Weihnachts­markt vor den Düsseldorf Arcaden habe zudem „nicht die erforderli­che prägende Wirkung“, deswegen wird es nichts mit einer Sonntagsöf­fnung. Auch Eller soll zum Künstlerma­rkt am 8. Oktober nicht öffnen dürfen, da dies die vereinbart­e Beschränku­ng auf höchstens zwei Freigaben pro Stadtteil auf Grund von Stadtteilf­esten zuzüglich einer synchronis­ierten Weihnachts­marktfreig­abe überschrei­ten würde.

Zaum sieht Klagen gelassen entgegen, die Termine seien in seinen Augen unkritisch. Beim BVG-Urteil vom März sei es um eine stadtweite Öffnung in Berlin gegangen. Diese gebe es in Düsseldorf seit Jahren nicht mehr. Zaum plädiert dafür, den Zustrom bei den ersten Großmessen nach Corona zu prüfen und dann zu schauen, wie es mit den Sonntagsöf­fnungen weitergehe.

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FOTO: ANDREAS BRETZ Sonntagsöf­fnungen gehören zur Handelssta­dt Düsseldorf dazu, sind aber immer wieder Streitfall.

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