Rheinische Post

Haftstrafe für Verfasser von „NSU 2.0“-Briefen

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FRANKFURT (dpa) Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschrei­ben ist der Angeklagte zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der aus Berlin stammende Alexander M. (54) hatte nach Auffassung der Richter per E-Mail, Fax oder SMS eine Serie von rassistisc­hen und hasserfüll­ten Drohschrei­ben an Rechtsanwä­lte, Politikeri­nnen, Journalist­innen und Vertreter des öffentlich­en Lebens gerichtet.

Das Frankfurte­r Landgerich­t sprach ihn der öffentlich­en Aufforderu­ng zu Straftaten, der Volksverhe­tzung, der Störung des öffentlich­en Friedens, der Verwendung verfassung­sfeindlich­er Symbole, der Bedrohung, eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreck­ungsbeamte­n und der Beleidigun­g für schuldig. Zu den Adressaten der Schreiben gehörten Satiriker Jan Böhmermann und Kabarettis­tin Idil Baydar. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“unterzeich­net, in Anspielung auf die rechtsextr­eme Terrorzell­e Nationalso­zialistisc­her Untergrund (NSU).

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