Haftstrafe für Verfasser von „NSU 2.0“-Briefen
FRANKFURT (dpa) Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben ist der Angeklagte zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der aus Berlin stammende Alexander M. (54) hatte nach Auffassung der Richter per E-Mail, Fax oder SMS eine Serie von rassistischen und hasserfüllten Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet.
Das Frankfurter Landgericht sprach ihn der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Störung des öffentlichen Friedens, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, der Bedrohung, eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten und der Beleidigung für schuldig. Zu den Adressaten der Schreiben gehörten Satiriker Jan Böhmermann und Kabarettistin Idil Baydar. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“unterzeichnet, in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).