Wer trägt Schuld am umgestürzten Weihnachtsbaum?
DÜSSELDORF (wuk) Wer einen umgekippten Weihnachtsbaum so aufstellt, dass er ein zweites Mal umfällt – der haftet für den Schaden. Nach diesem Motto hat das Oberlandesgericht (OLG) die Stadt Düsseldorf zur Kostenübernahme nach dem Fall eines sechs Meter hohen Weihnachtsbaums von der Kö verurteilt. Eine Versicherung des Kö-Centers, vor dem der Baum aufgestellt worden war, hatte einer Kurierfahrerin, die an Weihnachten 2013 durch das zweite Umkippen der Tanne verletzt worden war, mehr als 16.000 Euro gezahlt. Diesen Betrag muss jetzt die Stadt übernehmen, so das OLG. Tatsächlich war dieser Tannenbaum vor dem Kö-Center schon am 5. Dezember 2013 umgekippt. Früh am nächsten Tag war die Tanne wieder aufgerichtet worden. Bis sie an Heiligabend 2013 bei Windgeschwindigkeiten von 70 km/h erneut zur Seite fiel – und eine Kurierfahrerin traf. Die Frau erlitt Verletzungen am Bein, war monatelang arbeitsunfähig. Die Haftpflichtversicherung des Kö-Centers zahlte Schmerzensgeld von 16.094 Euro, nahm aber die Stadt in Regress. Denn die Kommune hatte den Kippelbaum aufgestellt – und war nach Überzeugung des Gerichts für das zweite Umfallen der Tanne verantwortlich. Die Stadt hatte das zurückgewiesen und erklärt, womöglich hätten Center-Mitarbeiter den Baum aufgerichtet – oder er sei durch Weihnachtsschmuck erneut umgeschlagen. Doch nach Anhörung von Zeugen hatte das Landgericht die Schuld an der Verletzung der Frau in erster Instanz der Stadt zugeschrieben. Die Kommune legte Berufung ein, zog vors OLG – und kassierte die zweite Niederlage.