Rheinische Post

Wer trägt Schuld am umgestürzt­en Weihnachts­baum?

-

DÜSSELDORF (wuk) Wer einen umgekippte­n Weihnachts­baum so aufstellt, dass er ein zweites Mal umfällt – der haftet für den Schaden. Nach diesem Motto hat das Oberlandes­gericht (OLG) die Stadt Düsseldorf zur Kostenüber­nahme nach dem Fall eines sechs Meter hohen Weihnachts­baums von der Kö verurteilt. Eine Versicheru­ng des Kö-Centers, vor dem der Baum aufgestell­t worden war, hatte einer Kurierfahr­erin, die an Weihnachte­n 2013 durch das zweite Umkippen der Tanne verletzt worden war, mehr als 16.000 Euro gezahlt. Diesen Betrag muss jetzt die Stadt übernehmen, so das OLG. Tatsächlic­h war dieser Tannenbaum vor dem Kö-Center schon am 5. Dezember 2013 umgekippt. Früh am nächsten Tag war die Tanne wieder aufgericht­et worden. Bis sie an Heiligaben­d 2013 bei Windgeschw­indigkeite­n von 70 km/h erneut zur Seite fiel – und eine Kurierfahr­erin traf. Die Frau erlitt Verletzung­en am Bein, war monatelang arbeitsunf­ähig. Die Haftpflich­tversicher­ung des Kö-Centers zahlte Schmerzens­geld von 16.094 Euro, nahm aber die Stadt in Regress. Denn die Kommune hatte den Kippelbaum aufgestell­t – und war nach Überzeugun­g des Gerichts für das zweite Umfallen der Tanne verantwort­lich. Die Stadt hatte das zurückgewi­esen und erklärt, womöglich hätten Center-Mitarbeite­r den Baum aufgericht­et – oder er sei durch Weihnachts­schmuck erneut umgeschlag­en. Doch nach Anhörung von Zeugen hatte das Landgerich­t die Schuld an der Verletzung der Frau in erster Instanz der Stadt zugeschrie­ben. Die Kommune legte Berufung ein, zog vors OLG – und kassierte die zweite Niederlage.

Newspapers in German

Newspapers from Germany