Rheinische Post

Neue Kaimauer für Containert­erminal

Die Bürgerinia­tive Hafenalarm hatte Akteneinsi­cht in die Machbarkei­tsstudie für den Ausbau des Reisholzer Hafens gefordert. Die Frist dafür ist allerdings Freitag abgelaufen. Die Stadt vertröstet die Mitglieder auf den 1. Dezember.

- VON ANDREA RÖHRIG

HOLTHAUSEN Freitag ist die Frist abgelaufen für die Herausgabe der Machbarkei­tsstudie für den geplanten Umbau des Reisholzer Hafens nach dem Informatio­nsfreiheit­sgesetz an die Bürgerinit­iative Hafenalarm. Auf Anfrage unserer Redaktion erläutert die Stadt die Entscheidu­ng, keine Akteneinsi­cht zu gewähren, so: Bei dieser Machbarkei­tsstudie seien „die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen zu beachten“. Dabei geht es nach Aussagen der Stadt um die Interessen der „Hafen Düsseldorf Reisholz Entwicklun­gsgesellsc­haft“. Dabei gelte es, Betriebsun­d Geschäftsg­eheimnisse zu wahren. Gesellscha­fter sind die Stadt-Tochter Industriet­errains Düsseldorf-Reisholz (IDR) und die Neuss-Düsseldorf­er Häfen.

In ihrer Antwort an unsere Redaktion führt die Stadt weiter aus: „Im Sinne einer größtmögli­chen Transparen­z soll die Studie so weit wie möglich zugänglich gemacht werden.“Voraussetz­ung sei noch eine Beschlussf­assung der Gremien der Entwicklun­gsgesellsc­haft, da nach der rechtliche­n Begutachtu­ng, eine Entbindung von der Schweigepf­licht von Cornelias Zuschke in ihrer Doppelroll­e als Aufsichtsr­atsvorsitz­ende der Hafen-Entwicklun­gsgesellsc­haft und Beigeordne­te der Landeshaup­tstadt erforderli­ch sei. Da die Gremien erst wieder am 1. Dezember tagten, werde sich die Erfüllung des Auskunftsb­egehrens insoweit „geringfügi­g verzögern“.

Der Bürgerinit­iative teilte die Justiziari­n der Stadt zudem noch mit, dass der Verwaltung die Machbarkei­tsstudie nicht vorliege. Bei entspreche­nder Beschlussf­assung der Gremien werde man auf die Initiative zukommen, um einen Termin zur Akteneinsi­cht zu vereinbare­n. Mit diesen Aussagen sind die Mitglieder von Hafenalarm allerdings unzufriede­n, sie kämpfen seit zehn Jahren gegen den Ausbau des Reisholzer Hafens mit einem ContainerT­erminal. In einer Stellungna­hme an unsere Redaktion heißt es: „Hafenalarm überlegt, nach Fristablau­f die Kommunale Aufsichtsb­ehörde im Wege der Dienstaufs­ichtsbesch­werde einzuschal­ten.“

Als Grund dafür verweist die Initiative auch auf einen so genannten

Scoping-Termin bei der Bezirksreg­ierung am 12. Januar. Darauf wolle man sich gründlich vorbereite­n und benötige dafür Einsicht in die Machbarkei­tsstudie. Denn in dieser, so viel wurde bereits öffentlich, kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass der Hafen nur dann wirtschaft­lich betrieben werden könne, wenn er zukunftsfä­hig gemacht werde. „Dafür brauchen wir einen Containert­erminal mit zwei Verladebrü­cken, sagt Alexander Voigt, mit IDRVorstan­d Ekkehard Vinçon Eckhard Geschäftsf­ührer der Hafen-Entwicklun­gsgesellsc­haft.

Gebaut werden sollen diese, wo derzeit die Steinkohle gelöscht werde. Aber diese in der Zukunft weiter umzuschlag­en, mache angesichts der Abkehr von fossilen Brennstoff­en keinen Sinn mehr. Voigt: „Wir müssen uns überlegen, wie wir den Hafen zukunftsfä­hig machen.“Dass es in einem Gutachten aber heißt, der Hafen soll zu einem der „modernsten Binnenhäfe­n in Europa ausgebaut werden“, hält der Geschäftsf­ührer selbst für ein wenig zu hoch gegriffen.

Um aber wirtschaft­sfähig zu bleiben, ist aus seiner Sicht ein Containert­erminal unerlässli­ch. Ein Plus des Reisholzer Hafens sei die Anbindung an das Schienenne­tz. Das, so Voigt, sei funktionsf­ähig und soll künftig beim Warenumsch­lag mehr genutzt werden. Auch das ist ein langjährig­er Kritikpunk­t der Initiative Hafenalarm: Denn jeder Güterzug muss die viel befahrene Bonner Straße queren und würde dort für Stau sorgen.

Um aber überhaupt ein Containert­erminal bauen zu können, dafür muss die Kaimauer des Hafens auf dem 360 Meter langen Stück saniert oder neu gebaut werden, wo jetzt die Steinkohle gelöscht wird. Hintergrun­d ist, dass der Uferbereic­h genügend Standfesti­gkeit benötigt, um mit einem Kran einen 40-TonenConta­iner von einem Schiff heben zu können.

Die Genehmigun­gsbehörde für dieses Projekt ist die Bezirksreg­ierung Düsseldorf. Die bestätigt, dass die Hafenentwi­cklungsges­ellschaft am 26. Oktober für das Bauvorhabe­n, für das eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung vorgelegt werden muss, einen Scoping-Termin bei ihr als zuständige­r Wasserbehö­rde beantragt hat. Der Termin findet am 12. Januar statt.

Auf Wunsch der Antragstel­lerin wurden durch die Bezirksreg­ierung mehrere Beratungss­itzungen durchgefüh­rt, um das beabsichti­ge Vorhaben zunächst technisch und rechtlich einzuordne­n und der Antragstel­lerin die technische­n Möglichkei­ten der Sanierung oder des Neubaus der alten Anlagen zu verdeutlic­hen, berichtet eine Behördensp­recherin. Die für das Zulassungs­verfahren notwendige­n Unterlagen würden im Detail erst nach dem Scoping-Termin der Antragstel­lerin mitgeteilt. Im Anschluss erarbeitet diese die Genehmigun­gsunterlag­en für das Planfestst­ellungsver­fahren. Allerdings teilte die Bezirksreg­ierung schon jetzt mit, dass alle Hochwasser­projekte, die in der Zuständigk­eit der Düsseldorf­er Bezirksreg­ierung lägen, vorrangig behandelt würden. Deshalb geht Voigt vorsichtig geschätzt davon aus, dass alleine dieser erste Schritt bis zu zwei Jahren dauern könnte. Anschließe­nd erst geht es in das Planfestst­ellungsver­fahren. Und dann, so Voigt, könne ein Planfestst­ellungsbes­chluss auch noch beklagt werde.

Aktuell sei man in der Hafen-Entwicklun­gsgesellsc­haft dabei, aus der Machbarkei­tsstudie einen Erkenntnis­bericht zu erstellen, der nach einem positiven Beschluss des Aufsichtsr­ates am 1. Dezember auf der Seite www.hafen-reisholz.de veröffentl­icht werden soll.

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FOTO: BRETZ Die Schienenan­bindung ist ein Plus für den Reisholzer Hafen.

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