Neue Kaimauer für Containerterminal
Die Bürgeriniative Hafenalarm hatte Akteneinsicht in die Machbarkeitsstudie für den Ausbau des Reisholzer Hafens gefordert. Die Frist dafür ist allerdings Freitag abgelaufen. Die Stadt vertröstet die Mitglieder auf den 1. Dezember.
HOLTHAUSEN Freitag ist die Frist abgelaufen für die Herausgabe der Machbarkeitsstudie für den geplanten Umbau des Reisholzer Hafens nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Bürgerinitiative Hafenalarm. Auf Anfrage unserer Redaktion erläutert die Stadt die Entscheidung, keine Akteneinsicht zu gewähren, so: Bei dieser Machbarkeitsstudie seien „die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten“. Dabei geht es nach Aussagen der Stadt um die Interessen der „Hafen Düsseldorf Reisholz Entwicklungsgesellschaft“. Dabei gelte es, Betriebsund Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Gesellschafter sind die Stadt-Tochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) und die Neuss-Düsseldorfer Häfen.
In ihrer Antwort an unsere Redaktion führt die Stadt weiter aus: „Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz soll die Studie so weit wie möglich zugänglich gemacht werden.“Voraussetzung sei noch eine Beschlussfassung der Gremien der Entwicklungsgesellschaft, da nach der rechtlichen Begutachtung, eine Entbindung von der Schweigepflicht von Cornelias Zuschke in ihrer Doppelrolle als Aufsichtsratsvorsitzende der Hafen-Entwicklungsgesellschaft und Beigeordnete der Landeshauptstadt erforderlich sei. Da die Gremien erst wieder am 1. Dezember tagten, werde sich die Erfüllung des Auskunftsbegehrens insoweit „geringfügig verzögern“.
Der Bürgerinitiative teilte die Justiziarin der Stadt zudem noch mit, dass der Verwaltung die Machbarkeitsstudie nicht vorliege. Bei entsprechender Beschlussfassung der Gremien werde man auf die Initiative zukommen, um einen Termin zur Akteneinsicht zu vereinbaren. Mit diesen Aussagen sind die Mitglieder von Hafenalarm allerdings unzufrieden, sie kämpfen seit zehn Jahren gegen den Ausbau des Reisholzer Hafens mit einem ContainerTerminal. In einer Stellungnahme an unsere Redaktion heißt es: „Hafenalarm überlegt, nach Fristablauf die Kommunale Aufsichtsbehörde im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde einzuschalten.“
Als Grund dafür verweist die Initiative auch auf einen so genannten
Scoping-Termin bei der Bezirksregierung am 12. Januar. Darauf wolle man sich gründlich vorbereiten und benötige dafür Einsicht in die Machbarkeitsstudie. Denn in dieser, so viel wurde bereits öffentlich, kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass der Hafen nur dann wirtschaftlich betrieben werden könne, wenn er zukunftsfähig gemacht werde. „Dafür brauchen wir einen Containerterminal mit zwei Verladebrücken, sagt Alexander Voigt, mit IDRVorstand Ekkehard Vinçon Eckhard Geschäftsführer der Hafen-Entwicklungsgesellschaft.
Gebaut werden sollen diese, wo derzeit die Steinkohle gelöscht werde. Aber diese in der Zukunft weiter umzuschlagen, mache angesichts der Abkehr von fossilen Brennstoffen keinen Sinn mehr. Voigt: „Wir müssen uns überlegen, wie wir den Hafen zukunftsfähig machen.“Dass es in einem Gutachten aber heißt, der Hafen soll zu einem der „modernsten Binnenhäfen in Europa ausgebaut werden“, hält der Geschäftsführer selbst für ein wenig zu hoch gegriffen.
Um aber wirtschaftsfähig zu bleiben, ist aus seiner Sicht ein Containerterminal unerlässlich. Ein Plus des Reisholzer Hafens sei die Anbindung an das Schienennetz. Das, so Voigt, sei funktionsfähig und soll künftig beim Warenumschlag mehr genutzt werden. Auch das ist ein langjähriger Kritikpunkt der Initiative Hafenalarm: Denn jeder Güterzug muss die viel befahrene Bonner Straße queren und würde dort für Stau sorgen.
Um aber überhaupt ein Containerterminal bauen zu können, dafür muss die Kaimauer des Hafens auf dem 360 Meter langen Stück saniert oder neu gebaut werden, wo jetzt die Steinkohle gelöscht wird. Hintergrund ist, dass der Uferbereich genügend Standfestigkeit benötigt, um mit einem Kran einen 40-TonenContainer von einem Schiff heben zu können.
Die Genehmigungsbehörde für dieses Projekt ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Die bestätigt, dass die Hafenentwicklungsgesellschaft am 26. Oktober für das Bauvorhaben, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt werden muss, einen Scoping-Termin bei ihr als zuständiger Wasserbehörde beantragt hat. Der Termin findet am 12. Januar statt.
Auf Wunsch der Antragstellerin wurden durch die Bezirksregierung mehrere Beratungssitzungen durchgeführt, um das beabsichtige Vorhaben zunächst technisch und rechtlich einzuordnen und der Antragstellerin die technischen Möglichkeiten der Sanierung oder des Neubaus der alten Anlagen zu verdeutlichen, berichtet eine Behördensprecherin. Die für das Zulassungsverfahren notwendigen Unterlagen würden im Detail erst nach dem Scoping-Termin der Antragstellerin mitgeteilt. Im Anschluss erarbeitet diese die Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Allerdings teilte die Bezirksregierung schon jetzt mit, dass alle Hochwasserprojekte, die in der Zuständigkeit der Düsseldorfer Bezirksregierung lägen, vorrangig behandelt würden. Deshalb geht Voigt vorsichtig geschätzt davon aus, dass alleine dieser erste Schritt bis zu zwei Jahren dauern könnte. Anschließend erst geht es in das Planfeststellungsverfahren. Und dann, so Voigt, könne ein Planfeststellungsbeschluss auch noch beklagt werde.
Aktuell sei man in der Hafen-Entwicklungsgesellschaft dabei, aus der Machbarkeitsstudie einen Erkenntnisbericht zu erstellen, der nach einem positiven Beschluss des Aufsichtsrates am 1. Dezember auf der Seite www.hafen-reisholz.de veröffentlicht werden soll.