Auch Scientology darf auf der Schadowstraße werben
STADTMITTE (gaa) Für die Schadowstraße und die Fußgängerzonen in der Altstadt stellt die Stadt am häufigsten Genehmigungen für eine Sondernutzung aus, damit etwa Organisationen, Verbände und Kirchen Stände aufbauen und für sich werben können. In diesem Jahr war es laut einem Stadtsprecher schon 80 mal der Fall, dass Scientology mit einem Promotionfahrzeug an einem Samstag im September auf der Schadowstraße vertreten war – das wurde nun zum Thema in der Bezirksvertretung 1. Denn die Fraktion der Grünen wollte von der Verwaltung wissen, ob die Sondernutzung genehmigt war.
Die Grünen finden es „hochproblematisch, dass diese Organisation mit den bekannten, höchst problematischen Mitteln Mitglieder anwirbt“. Doch auch Scientology darf auf der Schadowstraße werben. Der Stadtsprecher erklärt, wer eine Genehmigung bekommt: „Die Entscheidung über die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Behörde muss sich an Gründen orientieren, die einen sachlichen Bezug zur Straße haben. Neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind unter anderem hier der Schutz des Straßengrundes, gegenläufige Interessen anderer Straßennutzer und -anlieger oder das Straßenbild zu berücksichtigen.“Eine Ungleichbehandlung allein aufgrund der Inhalte der Werbung sei daher grundsätzlich unzulässig. Ausgeschlossen sei allerdings Werbung für verbotene Parteien oder Organisationen.
Kontrollen erfolgten anlassunabhängig durch OSD auf Eigeninitiative während der Streifengänge oder aufgrund von akuten Beschwerden. Standardmäßige Kontrollen nach Genehmigungen erfolgten nicht. Verstöße würden unter Berücksichtigung des Einzelfalles behandelt.