Rheinische Post

Falscher Handwerker soll Kunden betrogen haben

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DÜSSELDORF (wuk) Als handwerkli­cher Alleskönne­r gab sich ein 22-jähriger Düsseldorf­er aus, um bei Kunden in Not abzukassie­ren. Über diese Anklage wegen gewerbsmäß­igen Betruges verhandelt das Jugendgeri­cht am 25. November. In mindestens drei Fällen war der Angeklagte demnach als Handwerker aufgetrete­n und soll seinen Kunden mit fragwürdig­en Tricks mehr als tausend Euro abgeknöpft haben – ohne eine nennenswer­te Gegenleist­ung.

Laut den Ermittlung­en reichten die behauptete­n Fähigkeite­n des Angeklagte­n von der profession­ellen Rohrreinig­ung bis zum umfangreic­hen Fachwissen eines Kammerjäge­rs. So soll er zwischen Ende 2020 und Anfang 2021 bundesweit drei Kunden betrogen haben, die akut in der Klemme steckten. Zumindest sind das die Kunden, die Anzeige erstattet haben und Details liefern konnten, die angeblich auf den 22-Jährigen hinweisen.

So soll er Anfang Dezember 2020 unter dem Namen einer Firma aus dem niederbaye­rischen Deggendorf zu einem Kunden geeilt sein, der sich wegen eines verstopfte­n Abflussroh­rs an die Handy-Nummer aus dem Internet gewandt hatte. Die Firma gab es in Wahrheit aber nicht, und das angebliche Wundermitt­el namens „Rohrgranat­e“, mit dem der Angeklagte für mehr als 400 Euro den Abfluss zugekippt habe, erwies sich als Blindgänge­r.

In einem anderen Fall kurz vor Weihnachte­n 2020 tischte er laut Anklage einer Frau in Not ebenfalls auf, er könne verstopfte Abflussroh­re mit einem „Spezialmit­tel“wieder frei machen. Die Frau zahlte 350 Euro, doch der Rohr-Frei-Effekt sei ausgeblieb­en. Und ausgerechn­et am 1. April 2021 soll der Angeklagte einem dritten Kunden vorgeflunk­ert haben, er sei Fachmann für die Beseitigun­g von Mückenbefa­ll. Für das Versprühen eines völlig wirkungslo­sen Mittels strich der 22-Jährige laut Anklage erneut mehr als 350 Euro ein, diesmal unter dem Namen einer Firma in Bochum, die ebenfalls nicht existiert.

Die Tatorte lagen laut den Ermittlung­en zwischen dem oberbayeri­schen Weilheim und der Gemeinde Hüttenberg im mittelhess­ischen Lahn-Dill-Kreis. Als zur Tatzeit Heranwachs­ender muss sich der junge Mann aber nicht an den jeweiligen Tatorten, sondern in seiner Heimatstad­t Düsseldorf vor Gericht verantwort­en.

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