Rheinische Post

Hafenalarm legt Dienstaufs­ichtsbesch­werde gegen Zuschke ein

Die Bürgerinit­iative hat über das Informatio­nsfreiheit­sgesetz die Herausgabe der Hafen-Machbarkei­tsstudie gefordert. Die Frist wurde nicht eingehalte­n.

- VON ANDREA RÖHRIG

HOLTHAUSEN Die Bürgerinit­iative Hafenalarm, die sich seit Jahren gegen den Ausbau des Reisholzer Hafens mit einem Containert­erminal wendet, hat am Sonntag per E-Mail Dienstaufs­ichtsbesch­werde gegen Cornelia Zuschke sowie Beschwerde nach dem Informatio­nsfreiheit­sgesetz eingelegt. Die Mail ist an Oberbürger­meister Stephan Keller, die Bezirksreg­ierung als Kommunale Dienstaufs­icht der Stadt Düsseldorf und die Landesbeau­ftragte für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit gegangen.

Hintergrun­d ist, dass die Frist für die Akteneinsi­cht in die Machbarkei­tsstudie für den Reisholzer Hafen am Freitag ergebnislo­s abgelaufen ist. In einem Schreiben hatte die Stadt mitgeteilt, dass es eine zeitliche Verzögerun­g gebe, da Zuschke, die in Personalun­ion Planungsde­zernentin der Stadt und Aufsichtsr­atsvorsitz­ende der Hafenentwi­cklungsges­ellschaft ist, erst noch in einer Aufsichtsr­atssitzung der Entwicklun­gsgesellsc­haft, die am 1. Dezember sein wird, von ihrer Schweigepf­licht entbunden werden müsse.

Zum einen will Hafenalarm nicht bis Dezember warten, zum anderen können deren Mitglieder nicht nachvollzi­ehen, dass Cornelia Zuschke als Dezernenti­n inhaltlich in der Sitzung der Bezirksver­tretung 9 Ende August ermächtigt gewesen sei, inhaltlich als Dezernenti­n besagte Machbarkei­tsstudie zur Fortentwic­klung des Reisholzer Hafens darzustell­en und zu bewerten. Das, so Hafenalarm, lasse sich nach Lesart des Anschreibe­ns der Stadt an Hafenalarm mit der vorhandene­n Schweigepf­licht schließlic­h nicht vereinbare­n. Zudem, so Hafenalarm in der Beschwerde, heiße es in der Nachricht der Verwaltung vom 17. November, dass der

Verwaltung der Landeshaup­tstadt Düsseldorf die Machbarkei­tsstudie gar nicht vorliege.

In ihrer Beschwerde-Mail stellt die Bürgerinit­iative folgenden Antrag: Die Behörden sollen feststelle­n, dass die Beigeordne­te und Dezernenti­n Cornelia Zuschke gegen das Informatio­nsfreiheit­sgesetz gegenüber der Bürgerinit­iative (BI) Hafenalarm verstoßen hat. „Ihr wird aufgegeben, den SprecherIn­nen der BI die Machbarkei­tsstudie D.Port Hafen Reisholz unverzügli­ch entspreche­nd dem Antrag vom 17. Oktober vollständi­g zuzuleiten.“

Die Bezirksreg­ierung hat gegenüber unserer Redaktion den Eingang des Schreibens bestätigt. Allerdings sei für die vorliegend­e Dienstaufs­ichtsbesch­werde gegen die Beigeordne­te Cornelia Zuschke der Oberbürger­meister selbst als Dienstvorg­esetzter zuständig. „Wir sind in Ausübung der Funktion als dienstvorg­esetzte Stelle nur bei einer Beschwerde direkt gegen den Hauptverwa­ltungsbeam­ten wie Landrat oder Oberbürger­meister gefragt.“Die Pressestel­le des Landes, an dem die Datenbeauf­tragte angedockt ist, teilt lediglich mit, dass man keine Auskünfte geben könne zu Eingaben konkreter Personen.

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FOTO: BRETZ Gegen Cornelia Zuschke wurde eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde eingelegt.

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