Jugendstrafe für KZ-Sekretärin gefordert
(dpa) Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen eine 97 Jahre alte ehemalige Schreibkraft im Konzentrationslager Stutthof eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Staatsanwältin Maxi Wantzen sagte am Dienstag vor dem Landgericht Itzehoe, sie sei überzeugt, dass die Angeklagte sich der Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gemacht habe. Die Angeklagte Irmgard F. arbeitete von 1943 bis 1945 im Alter von 18 bis 19 Jahren als Zivilangestellte in der Kommandantur des KZ bei Danzig. Weil sie damals noch so jung war, forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.