Verbindliche Obergrenze
Kohlendioxid-Abgabe
Zu „Vermieter sollen sich an CO2Kosten beteiligen“(RP vom 9. November): Dass sich sowohl Mieter als auch Vermieter nun an der CO2-Abgabe beteiligen, ist nur recht und billig, da der Mieter zwar einen Einfluss auf sein Heizverhalten, jedoch nur der Vermieter solches auf die Strom- und Wärmequelle hat. Damit allerdings nicht einfach die Miete erhöht wird und der CO2-Ausstoß beim alten bleibt, muss zusätzlich eine verbindliche Obergrenze für Mieten und ein Mietminderungsrecht bei fossilen Energiequellen hinzukommen, zudem ein Vorkaufsrecht des Staates, falls der Vermieter die Wohnung dann abstoßen will. Eigentum verpflichtet, es soll auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen und darf nicht zum Schaden für Mensch und Umwelt missbraucht werden.
Norbert Müsch Rees