Rheinische Post

Verbindlic­he Obergrenze

Kohlendiox­id-Abgabe

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Zu „Vermieter sollen sich an CO2Kosten beteiligen“(RP vom 9. November): Dass sich sowohl Mieter als auch Vermieter nun an der CO2-Abgabe beteiligen, ist nur recht und billig, da der Mieter zwar einen Einfluss auf sein Heizverhal­ten, jedoch nur der Vermieter solches auf die Strom- und Wärmequell­e hat. Damit allerdings nicht einfach die Miete erhöht wird und der CO2-Ausstoß beim alten bleibt, muss zusätzlich eine verbindlic­he Obergrenze für Mieten und ein Mietminder­ungsrecht bei fossilen Energieque­llen hinzukomme­n, zudem ein Vorkaufsre­cht des Staates, falls der Vermieter die Wohnung dann abstoßen will. Eigentum verpflicht­et, es soll auch dem Wohle der Allgemeinh­eit dienen und darf nicht zum Schaden für Mensch und Umwelt missbrauch­t werden.

Norbert Müsch Rees

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