Rheinische Post

NRW streicht Pflicht zum Freitesten

Die Isolation bei einer Corona-Infektion endet nun automatisc­h nach fünf Tagen – egal, wie der Test ausfällt. Der Gesundheit­sminister ändert zum 30. November die Verordnung. Spezielle Regeln gelten in Krankenhäu­sern und Praxen.

- VON ANTJE HÖNING

Die Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen ist stabil. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt zwar über dem Länder-Schnitt, aber unveränder­t bei 235. Nun passt Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Regeln zur Absonderun­g an. Ab 30. November gilt: Infizierte müssen zwar weiter in die Isolation, aber nach fünf Tagen sind sie wieder frei.

Muss man in Isolation?

Ja. Wer positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, muss grundsätzl­ich fünf Tage in Isolierung, teilte das Ministeriu­m am Mittwoch mit. „Die Winterzeit steht mit kalten Temperatur­en in den Startlöche­rn. Die Grippewell­e rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektione­n zu verhindern und Belastunge­n unseres Gesundheit­ssystems zu reduzieren“, begründete Laumann das Vorgehen. Das begrüßt die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Nordrhein (KV): Infizierte sollten sich nicht selbst durch eine Teilnahme am öffentlich­en Alltag in Gefahr bringen, indem sie die Infektion verschlepp­en. Sie sollten auch andere nicht gefährden, indem sie diese anstecken, so der KV-Sprecher.

Wie lange muss man in Isolation?

Was neu ist: „Die Isolierung endet automatisc­h nach fünf Tagen“, so das Ministeriu­m. Die bisherige Pflicht zur Freitestun­g entfällt. Man muss also nicht mehr einen negativen Bürgertest nachweisen. In der Vergangenh­eit hatten manche Infizierte zehn Tage und mehr auf ein negatives Ergebnis warten müssen. Die Ärzte begrüßen das: „Mit Blick auf den mittlerwei­le erreichten Immunisier­ungsgrad der Bevölkerun­g und auch die Eigenveran­twortung eines jeden Bürgers ist das automatisc­he Ende einer Isolation nach fünf Tagen aus unserer Sicht vertretbar“, so der KV-Sprecher. Der überwiegen­de Teil der Bevölkerun­g habe bereits eine gewisse Routine im Umgang mit dem Virus.

Dürfen Infizierte nach fünf Tagen überall hin? Dürfen ja, sollen nein. Laumann bittet mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter um Vorsicht: „Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebn­isses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidb­aren Kontakten Maske tragen“, so der Minister.

Ab wann zählt die Isolation?

„Bei der Berechnung der Absonderun­gsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderun­g als Tag eins der Isolierung, das heißt, der Tag der Testung wird nicht mitgerechn­et“, erklärte das Ministeriu­m. Die neuen Regeln gelten auch für Isolierung­en, die bereits vor dem 30. November begonnen haben.

Kann man sich krankschre­iben lassen?

Ja, das ist weiter möglich, wie das Ministeriu­m betont. Es will verhindern, dass Arbeitgebe­r infizierte Beschäftig­te zur Arbeit zwingen. „Wer sich krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktier­en und sich krankschre­iben lassen – das ist nach wie vor auch telefonisc­h möglich“, betonte Laumann weiter.

Was muss man also tun, wenn man positiv ist?

„Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflicht­et, sich unverzügli­ch mittels Schnelltes­t oder PCR-Test nachtesten zu lassen“, so das Ministeriu­m. Diese Kontrollte­stung kann in einer offizielle­n Teststelle oder bei einem niedergela­ssenen Arzt erfolgen. Ist das Ergebnis des Kontrollte­sts positiv, ist man verpflicht­et, sich unverzügli­ch „auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben“, so das Ministeriu­m. Um später offiziell den Genesenen-Status zu erhalten, auch wenn dieser derzeit keine Rolle spielt, braucht man einen positiven PCR-Test. Ein Bürgertest reicht nicht.

Was muss man tun, wenn man negativ ist?

Ist das Ergebnis des Kontrollte­sts negativ, besteht keine Verpflicht­ung zur Isolierung. Nichtinfiz­ierte Angehörige und Kontaktper­sonen müssen ohnehin nicht mehr in Quarantäne.

Was gilt für Beschäftig­te in Kliniken und Praxen?

Für sie gibt es keine Änderung, es bleibt alles beim Alten. „Für Beschäftig­te in medizinisc­hen Einrichtun­gen gilt darüber hinaus ein Tätigkeits­verbot in diesen Einrichtun­gen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebn­isses“, so das Ministeriu­m. Sie müssen sich weiter freitesten. So sollen Ansteckung­en von vulnerable­n Personen vermieden werden.

Wann fällt die Isolation in NRW ganz?

Länder wie Bayern und Baden-Württember­g haben die Isolation bereits in der vergangene­n Woche gekippt. Die Landesregi­erung NRW hält das auf Dauer durchaus auch für möglich, fährt aber erst einmal weiter auf Sicht: „Wir beobachten den Verlauf des Infektions­geschehens nach wie vor sehr genau und sind dazu im ständigen Austausch mit Expertinne­n und Experten“, sagte Laumann. In Bayern ist an die Stelle der Isolations­pflicht für mit Corona Infizierte die Maskenpfli­cht sowie ein Betretungs­und Tätigkeits­verbot in Krankenhäu­sern und Altenheime­n getreten.

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